Hamburg – Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Vladimir D. wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in acht Fällen erhoben.
Zwischen September 2014 und Juni 2018 soll Vladimir D. Militärtechnologie und Chemikalien für Sprengstoff im Gesamtwert von 1.832.900,- Euro über den Hafen Lübeck gewerbsmäßig an militärische Empfänger in Russland verschickt haben.
Bei den Waren handele es sich in zwei Fällen um heißisostatische Pressen, die insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und Raumfahrttechnik Anwendung finden. Die Ausfuhr derartiger Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Um die Exportkontrollen zu umgehen, habe Vladimir D. seine Geschäfte über wechselnde Scheinempfänger durchgeführt und falsche Dokumente vorgelegt. D. habe zudem technische Manipulationen an der Ware vorgenommen. Zwischen März und Mai 2018 habe er eine der von ihm gelieferten heißisostatischen Pressen in Russland selbst verbotswidrig in Betrieb genommen, so die Anklage. Weiterhin habe D. 15 Kilogramm Decaboranen nach Russland verschickt.
Decaborane sind chemische Verbindungen, die unter anderem in Raketentreibstoff und Sprengstoffen enthalten sind. Bei ihnen handelt es sich um Rüstungsgüter, deren Ausfuhr den Verboten des von der Europäischen Union gegen Russland verhängten Waffenembargos unterliegt. Zur Täuschung der Zollbehörden habe D. falsche Eintragungen in den Ausfuhrpapieren vorgenommen. Er habe die chemischen Stoffe entweder selbst transportiert oder versendete sie mit einfachem Paket, um bei den Ausfuhrkontrollen keine Aufmerksamkeit zu erregen. Er sitzt seit Dezember in U-Haft.