Bitkom warnt Anwender vor rechtlichen Konsequenzen
Osnabrück – Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung können ab dem 25. Mai wohl auch viele Cookies nicht mehr genutzt werden. Nach Auffassung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist der Einsatz von Tracking-Cookies dann nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich.
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), kritisierte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“:
„Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist schon schwer genug. Diese strenge Auslegung der DSK bringt nun kurz vor Inkrafttreten zusätzliche Baustellen.“ Genth warnte vor einer weiteren Verzerrung des Wettbewerbs und einer Schwächung des digitalen Binnenmarktes.
„Es ist möglich, dass Online-Händler gezwungen werden, Kampagnen über große US-Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon auszuspielen, weil nur diese einen umfangreichen Datenbestand ansammeln können, um eine große und interessante Zielgruppe zu erreichen“, sagte Genth. Die Kluft zwischen europäischen und US-Unternehmen werde noch größer.
Susanne Dehmel von der Bitkom-Geschäftsleitung warf der DSK vor „mit dieser Entscheidung den Anwendern, aber auch dem Datenschutz selbst einen Bärendienst zu erweisen“.
Dehmel geht davon aus, dass die Rechtslage so wie sie die DSK jetzt formuliert habe, über die Verhängung von Sanktionen und Bußgeldern bei Verstößen entscheidend sein werde.
„Für Unternehmen ist diese Auslegung durch die Datenschutzkonferenz insofern sehr relevant“, sagte sie.