Führender PKK Funktionär verurteilt
Stuttgart (nex) – Massive Sicherheitsvorkehrungen waren erforderlich, als gestern der Prozess gegen den 47-jährigen Muhsin K., hoher Funktionär und Gebietsleiter der Terrororganisation PKK, seinen Abschluss fand.
Der Senat hat bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten insbesondere berücksichtigt, dass es sich bei der „PKK“ um eine besonders gefährliche terroristische Vereinigung handelt und dass der Angeklagte über einen Zeitraum von 30 Monaten seine Kadertätigkeit ausübte.
Der 47-Jährige mit dem Codenamen “Delil” wurde nach längerer Observierung im Februar letzten Jahres in Zusammenarbeit der Polizei Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgenommen. Die Generalbundesanwaltschaft teilte in einer schriftlichen Erklärung mit, dass Muhsin K. in verschiedenen deutschen Städten die Anwerbung von PKK-Mitgliedern und Eintreibung so genannter freiwilliger Spenden betrieben habe. Desweiteren sei er der Rädelsführer der Terrorgruppe gewesen.
Zahlreiche Städte wie München, Stuttgart und Freiburg fielen seit 2014 in Muhsin Ks Zuständigkeitsbereich. Ab 2015 habe er seine Aktivitäten in Düsseldorf und Dortmund fortgesetzt und sei in ganz Europa für die Schutzgelderpressung zuständig gewesen.
Strafmildernd wertete der Senat neben der langen Dauer der Untersuchungshaft vor allem, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist.
Bei den Verhandlungen sei es regelmäßig zu Tumulten gekommen, vermelden die Stuttgarter Nachrichten, wenn Unterstützer des Angeklagten diesen bei Beginn der Verhandlungen lautstark begrüßten und applaudierten. Zu massiven Störungen kam es allerdings dank des hohen Polizeiaufgebots bei den Prozessen nicht.
Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde der Angeklagte nach §§ 129a und b Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Richter Claus Belling sah die prominente Stellung des Angeklagten nach der Beweisaufnahme und 33 Verhandlungstagen als erwiesen an. Als Sektionsleiter war es unter anderem die Aufgabe von Muhsin K. Die Eintreibung von Spendengeldern zu koordinieren und neue Mitglieder anzuwerben. Die Spenden werden oftmals unter massiven Drohungen eingetrieben.
Rücksichtsloser Kampf fordert viele Opfer unter kurdischer Zivilbevölkerung
Die PKK führt seit 1984 mit rücksichtsloser Härte einen bewaffneten Kampf in der Türkei. Der Vorsitzende Richter Claus Belling betonte, dass es sich dabei nicht um das ständig vorgetragene Recht auf Selbstverteidigung handele, sondern um Mord und Totschlag.
Sehr oft sind Zivilisten und nicht in den direkten Kampf verwickelte Polizisten unter den Opfern. In den letzten Monaten sind auch wieder – wie in den Neunzigern – verstärkt in den Osten abgeordnete meist junge Lehrerinnen und Lehrer unter den Opfern der Terrororganisation. Auch wenn der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat der PKK und ihren Ablegern einiges an Sympathien eingebracht habe, sei dies dennoch kein Freibrief, ebenso wenig wie die oft unverhältnismäßige Härte der türkischen Sicherheitskräfte. Der Senat ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. § 268b StPO). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten steht gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen.
Verstärkt aktiv in Deutschland
Das Bundesgebiet ist wegen der hier lebenden ca. 800.000 Kurden als Rückzugsgebiet und Geldquelle besonders interessant. Die Organisation ist straff hierarchisch organisiert und ahndet vermeintliche oder tatsächliche Abweichungen mit brutaler Härte. Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügt sie über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die im Rahmen des seit 1984 geführten bewaffneten Kampfs vor allem im Südosten der Türkei Anschläge verüben, durch die vorwiegend türkische Sicherheitskräfte, immer wieder aber auch Zivilisten getötet bzw. verletzt werden.
Zweck und Tätigkeit der „PKK“ sind daher u .a. darauf gerichtet, Mord und Totschlag zu begehen. Die in Deutschland aktiven Führungskader setzen die von der Führung der PKK getroffenen Entscheidungen um und fördern damit die Fortsetzung des bewaffneten Kampfes in der Türkei und deren Grenzgebiete.
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