Berlin (ots) – Falsch entsorgte Kühlschränke heizen massiv den Klimawandel an – Umweltministerin Hendricks ist aufgrund unzureichender Vorgaben beim Kühlgeräterecycling für eine vermeidbare Klimabelastung von bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr verantwortlich – Deutsche Umwelthilfe fordert vollständige Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards in deutsche Regelwerke.
Deutschland gilt weltweit als Vorbild in Sachen Recycling. Bei der Verwertung alter Kühlgeräte entspricht die Entsorgungssituation allerdings dem eines EU-Entwicklungslandes. Noch besorgniserregender ist, dass Umweltministerin Barbara Hendricks bei der aktuellen Überarbeitung der Regeln für die Kühlgeräteentsorgung nicht genug tut, um etwas an diesem Zustand zu ändern. Durch ihre Blockadehaltung bei der vollständigen Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards für Kühlgeräte ist sie verantwortlich für die jährliche Belastung des Klimas mit bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalenten.
Die Klimaprobleme entstehen durch einen Stoff, der eigentlich schon seit 1995 verboten ist: Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW). Das als Kälte- und Treibmittel in Kühlschränken eingesetzte Treibhausgas ist je nach Verbindung bis zu 10.700 Mal klimaschädlicher als Kohlenstoffdioxid. Werden Kühlgeräte unsachgemäß entsorgt, dann entweichen die Gase in die Atmosphäre und belasten viele Jahre lang das Klima und die Ozonschicht.
Das bisherige Regelwerk zum Schadstoffausstoß von industriellen Anlagen – die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)- ist veraltet, beinhaltet große Spielräume für Entsorgungsunternehmen zum Betrügen und wird momentan novelliert. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Umweltministerin Hendricks das Klimaproblem bei der Entsorgung alter Kühlgeräte endlich zu lösen und die fortschrittlichen europäischen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 vollständig in die TA Luft zu überführen.
„Ministerin Hendricks muss die katastrophalen Zustände bei der Kühlschrankentsorgung endlich ernst nehmen. Mit umgerechnet bis zu einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt die Entsorgung alter Kühlschränke überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Deutschland die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 wirklich erreichen will, muss die Kühlschrankentsorgung an viel geeignetere europäische Entsorgungsstandards angepasst werden“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Er verweist auf Länder wie Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz, die beispielgebende und wirksame europäische Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben.
Nach Einschätzung der DUH wird es mit dem aktuell vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Entwurf der TA Luft nicht gelingen, den vermeidbaren Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch ein unsachgemäßes Kühlgeräterecycling drastisch zu reduzieren. Zwar wurden im aktuellen Entwurf der TA-Luft einzelne Elemente aus den vorbildlichen Entsorgungsnormen EN50625-2-3 und TS 50625-3-4 übernommen, allerdings auch Dinge weggelassen, die von entscheidender Bedeutung sind.
„Es wird in der TA Luft nicht festgelegt, dass die Betriebsbedingungen während eines Anlagentests denen der täglichen Praxis entsprechen müssen. Das eröffnet ohne Not große Spielräume für Betrügereien. Besonders problematisch ist auch die Prüfung festgelegter Standards durch einen sehr eingeschränkten Kreis an Auditoren.
Es ist fraglich, wie viele der zur Kontrolle vorgesehenen Stellen tatsächlich die Sachkenntnis haben, um die umfangreichen und anspruchsvollen Tests gemäß Normenvorgabe durchführen zu können“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Es muss sichergestellt werden, dass die in der TA Luft benannten Prüfer der jährlichen Leistungstests und Wochenbilanzen Erfahrung in der Überprüfung der Normen haben, um diese vollständig anwenden und mögliche Betrugsversuche wirksam unterbinden zu können.
Anlagentests zur Kältemittelentnahme werden unverständlicherweise komplett ohne Anwendung vorbildlicher Normen ausgeführt. Grenz- und Zielwerte werden nicht exakt und stringent gemäß Normenvorgabe in die TA Luft übertragen. Im Gegenteil: es werden Spielräume für Restmengen von Klimagasen geschaffen, die in den entnommenen Isolierschäumen enthalten sein dürfen. Das ist aus Sicht der DUH jedoch unverantwortbar und widerspricht geltendem EU-Recht.