Dortmund (nex) – Die PKK rekrutiert kurdische und jesidische Kinder und misshandelt diese schwer, wenn sie versuchen, die Terroreinheiten zu verlassen. Dies hat die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch in einem am gestrigen Donnerstag veröffentlichten Bericht bekannt gegeben.
Die Menschenrechtsorganisation hat eigenen Angaben zufolge 29 Fälle im Nordirak dokumentiert, in denen kurdische und jesidische Kinder von zwei bewaffneten Gruppen rekrutiert worden seien. Dabei handele es sich um zwei militärische Ableger der von vielen Staaten als Terrororganisation eingestuften PKK, die Volksverteidigungseinheiten (HPG) einerseits und die Widerstandseinheit Shingal (YBS) andererseits.
HRW fordert die beiden Gruppen dazu auf, die Kinder zu demobilisieren, Misshandlungsfälle zu untersuchen, der Rekrutierung von Kindern ein Ende zu setzen und Kommandeure, die dem nicht folgen, entsprechend zu bestrafen.
„Die PKK sollte mit Entschiedenheit die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten verurteilen, und die Kommandeure in den bewaffneten Ablegern sollten wissen, dass die Rekrutierung und Einsatz von Kindern unter 15 Jahren Kriegsverbrechen darstellen“, erklärte die Direktorin der Kinderrechtsabteilung von Human Rights Watch und fügte hinzu: „Jungen und Mädchen sollten mit ihren Familien zusammen sein und in die Schule gehen und nicht als Mittel für militärische Ziele eingesetzt werden.“
Kinder unter 15 Jahren, die in beiden Terrororganisationen gedient haben, erklärten gegenüber HRW, dass sie an Kämpfen teilgenommen hätten. Wieder andere berichteten, dass sie an Kontrollpunkten eingesetzt worden seien oder Waffen reinigen und für den Einsatz vorbereiten mussten.
Einer der PKK-Anführer, Duran Kalkan, posiert auf einer Aufnahme mit Kindersoldaten. Auch über den sexuellen Missbrauch in PKK-Camps wurden bereits mehrere Berichte veröffentlicht.
Nach internationalem Recht ist die Rekrutierung von Kindern, auch von „Freiwilligen“, durch bewaffnete Gruppen verboten. Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindern unter 15 Jahren gilt als Kriegsverbrechen.
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