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EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen
Türkische Ägäis: Zahl ertrunkener Flüchtlinge geht auf Null zurück

Dieser Rückgang der Todesfälle ist auf den EU-Türkei-Deal zurückzuführen, dessen Ziel es ist, Menschenhändlern den Boden zu entziehen, die an der ägäischen Küste in der Nähe der griechischen Inseln Flüchtlings- und Migrantenschmuggel betreiben.

(Foto: AA)
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EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen: Keine Todesfälle im April in türkischen Gewässern

Izmir (nex) – Nach Daten der Nachrichtenagentur Anadolu lag die Zahl von im türkischen Teil des Ägäischen Meeres gestorbenen Flüchtlinge im April bei Null.

Dieser Rückgang der Todesfälle ist auf den EU-Türkei-Deal zurückzuführen, dessen Ziel es ist, Menschenhändlern den Boden zu entziehen, die an der ägäischen Küste in der Nähe der griechischen Inseln Flüchtlings- und Migrantenschmuggel betreiben.

Nach Angaben der türkischen Küstenwache gab es im April 2016 keine Todesfälle in türkischen Gewässern. Im März waren 32, im Februar 38 und im Januar 103 Menschen ums Leben gekommen.

Vor der griechischen Insel Samos in der Ägäis haben jedoch fünf Personen, eine davon ein Kind, am 9. April  ihr Leben verloren, als das Boot, auf dem sie sich befanden, unterging.Die verzweifelten Reisen der Migranten und Flüchtlinge erreichten ihren Höhepunkt, als einige europäische Länder sich zur Aufnahme Tausender Menschen bereit erklärten.


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Die türkische Küstenwache teilte weiter mit, dass im Jahr 2015 insgesamt 279 Menschen im Ägäischen Meer ihr Leben verloren. Hauptursache waren unsichere Boote wie beispielsweise Plastikboote.

Der Januar 2015 war neben dem April 2016 der einzige weitere Monat, in dem keine Todesfälle im Ägäischen Meer verzeichnet wurden. Ab Februar 2015 bis zum April dieses Jahres starben jedoch insgesamt 452 Menschen auf ihrer gefährlichen Reise.


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Im Laufe des vergangenen Jahres unternahmen Tausende Menschen den Versuch, die kurze aber gefährliche Strecke von der türkischen zur griechischen Küste der Ägäis zurückzulegen, um von dort ihre Flucht nach Nord- oder Westeuropa fortzusetzen.

Nach dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen muss jeweils ein „illegaler Migrant“, der sich in Griechenland befindet, gegen einen syrischen Flüchtling aus der Türkei getauscht werden, wobei Letzterer in einen der EU-Mitgliedsstaaten umgesiedelt wird.