Berlin (dts) – „Diejenigen, die Straftaten begehen, müssen rechtlich belangt werden“, so der Grünen-Politiker weiter.
Selbst wenn es schwerfalle zu ertragen, was da gesagt und gezeigt werde: Das Demonstrationsrecht gelte auch für die Feinde der Demokratie. „Mitläufer müssen wir mit Argumenten und Aufklärung erreichen, nicht mit Verboten.“ Gregor Gysi, bis vor kurzem Fraktionschef der Linken im Bundestag, hält ein Verbot von Pegida dagegen nicht für ausgeschlossen.
„Die Forderung nach einem Pegida-Verbot wäre schon deshalb verfrüht, weil man die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren abwarten muss“, sagte Gysi den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach der Begründung der Verfassungsrichter für ihre Entscheidung würden sich auch die Verwaltungsgerichte in einem Rechtsstreit um die Auflösung eines Vereins wie Pegida richten, sagte Gysi.
Allerdings müsse man im Versammlungsrecht durchsetzen, „dass eine Genehmigung dann untersagt werden kann, wenn Rednerinnen und Redner auftreten, bei denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass sie volksverhetzend sprechen werden“.