Start Politik Deutschland Asylrecht AfD: Grundrecht auf Asyl kann nicht uneingeschränkt weiter bestehen

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AfD: Grundrecht auf Asyl kann nicht uneingeschränkt weiter bestehen

Das Grundrecht auf Asyl kann nach Ansicht der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry nicht uneingeschränkt weiter bestehen bleiben. "Es muss durch eine kontingentierte Obergrenze eingeschränkt werden. Alles andere kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten", so die AfD-Chefin am Donnerstag.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Das Grundrecht auf Asyl kann nach Ansicht der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry nicht uneingeschränkt weiter bestehen bleiben. „Es muss durch eine kontingentierte Obergrenze eingeschränkt werden. Alles andere kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten“, so die AfD-Chefin am Donnerstag.

Mit Blick auf die Forderung des Landkreistags, der eine Änderung des Asylrechts angemahnt hatte, erklärte Petry: „Der Landkreistag ist durch die Realität eingeholt worden. Vollkommen zurecht übernimmt er die Forderungen der AfD, das Grundrecht auf Asyl zu reformieren.“ Die Positionierung des Landkreistags sei „eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Merkel, die nach wie vor an ihrem `wir schaffen das schon` in nahezu stupider Weise“ festhalte, kritisierte die AfD-Politikerin. „Wir schaffen es nämlich nicht. Deswegen muss das völlig veraltete Asylrecht in Deutschland dringend reformiert werden.“ Neben einer Grundgesetzänderung sei auch der wirksame Schutz der deutschen Grenzen unabdingbar, meinte Petry. „Andernfalls droht der Zerfall unserer Gesellschaft.“