Berlin (nex) – Inhalt der als „Verschlussache – vertraulich“ eingestuften Berichte des Verfassungsschutzes sind der Aufbau einer neuen Einheit seitens des Haushaltsausschusses des Bundestages zur Überwachung des Internets. Dadurch sollen Verbindungen und Profile von radikalen Gruppen und Personen sowie Extremisten in sozialen Netzwerken wie Facebook analysiert und überwacht werden. Nachdem bekannt wurde, dass Netzpolitik.org diese Berichte veröffentlicht hat, erstattete Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Berlin.
Generalbundesanwalt Harald Range eröffnet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gegen die Verantwortlichen des Blogs. Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet. Das Delikt des Landesverrates ist die Kernstraftat der Spionage. Landesverrat begeht, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.