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Illegale Autorennen: ADAC für intensivere Betreuung junger Fahrer

Nach den tödlichen Unfällen bei illegalen Autorennen in Bremen und Köln fordert der ADAC eine Betreuung junger Fahrer über die Führerscheinprüfung hinaus, zum Beispiel durch spezielle verkehrspsychologische Seminare.

Ulrich Klaus Becker: "Neue Gesetze brauchen wir aber nicht, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten reichen aus." (Foto: dts)
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Berlin (dts) – Nach den tödlichen Unfällen bei illegalen Autorennen in Bremen und Köln fordert der ADAC eine Betreuung junger Fahrer über die Führerscheinprüfung hinaus, zum Beispiel durch spezielle verkehrspsychologische Seminare. „Es steht außer Frage: Wer derart verantwortungslos mit einem Pkw oder einem Motorrad umgeht und andere in Gefahr bringt, muss bestraft werden“, sagte Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr, in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Neue Gesetze brauchen wir aber nicht, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten reichen aus.“

Entscheidend sei es, junge Fahrer zu erreichen, bevor sie zu Rasern würden. „Wir müssen nicht in den Motorraum, sondern in die Köpfe der Fahrer hinein“, erklärte Becker. Kaum zielführend seien dagegen Forderungen nach schärferen Strafen oder PS-Beschränkungen für die Autos junger Fahrer. Vor allem Letzteres sei „zudem kaum zu kontrollieren“, warnte er. Der Verfassungsrechtler Michael Bertrams sieht unterdessen wenige Möglichkeiten, illegale Autorennen mit den Mitteln des Rechts zu verhindern: „Der Kampf gegen illegale Autorennen erinnert an den Kampf gegen die Drogenkriminalität. Er ist oft erfolglos, aber dennoch unverzichtbar“, schreibt der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe). Raser ließen sich weder von verstärkten Geschwindigkeitskontrollen auf innerstädtischen Schnellfahrstrecken noch durch den Entzug des Führerscheins beeindrucken. Drakonische Strafen nach dem Vorbild der Schweiz wie der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis für wiederholtes Rasen sowie die Verwertung des Täter-Autos kollidierten in Deutschland „mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. So erschwert ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis eine Resozialisierung der meist jungen Täter. Die Verwertung ihrer Autos ist überdies ein schwerwiegender Eingriff in ihr Eigentumsrecht.“