Start Panorama Programmbeschwerde Nachrichtenunterdrückung: Russland widerlegt Behauptungen über Krankenhaus-Bombardements in Syrien

Programmbeschwerde
Nachrichtenunterdrückung: Russland widerlegt Behauptungen über Krankenhaus-Bombardements in Syrien

Der ehemalige TAGESSCHAU-Redakteur Volker Bräutigam hat erneut Programmbeschwerde gegen die ARD wegen Nachrichtenunterdrückung eingereicht.

(Foto: ARD/Scteenshot)
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Nachrichtenunterdrückung: Russland widerlegt Behauptungen über Krankenhaus-Bombardements in Syrien
 Der ehemalige TAGESSCHAU-Redakteur Volker Bräutigam hat erneut Programmbeschwerde gegen die ARD wegen Nachrichtenunterdrückung eingereicht. Begründung: Die ARD hat die Unterstellung, russische Kampfflugzeuge hätten ein Krankenhaus in Syrien bombardiert, ohne weitere Beweise verbreitet, nicht aber die Tatsache, dass Russland diese Meldung mit aktuellen Fotos widerlegt hatte, die das angeblich bombardierte Krankenhaus in unbeschädigtem Zustand zeigen. RT dokumentiert die Beschwerde im Wortlaut.

Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Marmor,

im Zusammenhang mit der auch von ARD-aktuell publizierten Unterstellung, russische Kampfflugzeuge hätten „möglicherweise“ ein Krankenhaus in Syrien bombardiert, legen wir nun eine weitere Programmbeschwerde vor. Diesmal wegen Unterschlagung der Nachricht, dass Russland am 02.11.15 die Beschuldigungen nachvollziehbar und glaubhaft widerlegt hat, mit aktuellen Fotodokumenten, die das angeblich bombardierte Krankenhaus in völlig unbeschädigtem Zustand zeigen.

Quelle: Screenshot ARD
Quelle: Screenshot ARD

Wir hatten bereits am 23.10.15 Beschwerde wegen der offenkundig irreführenden ARD-aktuell-Darstellung vom 22.10.15 erhoben, russische Flugzeuge hätten in Syrien „möglicherweise“ ein Krankenhaus bombardiert. Bezeichnenderweise lässt sich die beklagte TS-Nachricht in der tagesschau.de-Mediathek mittlerweile nicht mehr aufrufen. Die Seite wurde offensichtlich aus dem Archiv entfernt.

Sie ist jedoch auf zahlreichen anderen Internetseiten dokumentiert.

Wir haben weiter am 29.10.15 Programmbeschwerde erhoben, weil ARD-aktuell es unterließ, darüber zu berichten, dass das Verteidigungsministerium in Moskau am 27.10.15 die NATO-Militärattachès einbestellt und ultimativ zur Beweisführung für die westlichen Anschuldigungen aufgefordert hatte, obwohl z.B. die Internationale Nachrichtenagentur Rossiya Segodnya über die Pressekonferenz des Vize-Verteidigungsministers Antonow berichtet hatte.+

Es passt in diese Redaktionslinie, dass ARD-aktuell auch nicht über eine Pressekonferenz in Washington berichtete, auf der das US-Verteidigungsministerium einräumen musste, dass es nur über Presseberichte als „Beweis“ für die Anschuldigung verfügte, Russland habe in Syrien Krankenhäuser bombardiert.

Am 02.11.15, hat Moskau hingegen Beweise dafür vorgelegt, dass das angeblich zerstörte Krankenhaus in Sarmin nach vollkommen unbeschädigt ist und aufgezeigt, dass es in den übrigen Dörfern, in denen angeblich ebenfalls Krankenhäuser bombardiert wurden, überhaupt keine Krankenhäuser gab.

Nachdem ARD-aktuell zunächst ebenso beweis- wie bedenkenlos verbreitet hatte, russische Kampfflugzeuge seien „möglicherweise“ verantwortlich für das Krankenhausbombardement und die „bis zu 13 Toten“ in Sarmin (Zielrichtung dieser Beschuldigung: … Russland als ebenso schuldig dastehen lassen wie die USA wg. deren Kriegsverbrechen in Kundus, sowie Saudi-Arabien wg. seiner Verbrechen in Sadaa, Jemen), besitzt Chefredakteur Dr. Gniffke nun nicht einmal den journalistischen Anstand, über die Gegenbeweisführung Russlands in seinen Sendungen berichten zu lassen.
Widerrufe und Entschuldigungen für falsche bzw. manipulativ-irreführende ARD-aktuell-Berichterstattung unterbleiben in Tagesschau und Tagesthemen sogar dann, wenn Fehler objektiv nicht mehr zu leugnen sind. Nichts kann nach unserer Auffassung die antirussische Schlagseite in der Nachrichtenauswahl von ARD-aktuell nachdrücklicher hervorheben, als die hier nachweisliche selektive Berichterstattung.
Wir fordern Sie auf, prüfen zu lassen, ob ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze und die Programmrichtlinien des Rundfunk-Staatsvertrags vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Klinkhammer
Volker Bräutigam
Nachschrift: Allgemeine Erörterung:
Nachdem die Ärzteorganisation Médicines Sans Frontières (MFS) seinerzeit mit Foto- und Videodokumenten sowie mit Zeugenaussagen die Krankenhaus-Bombardements und Massaker der USA (Kundus) und Saudi-Arabiens (Sadaa) sofort gemeldet hatte, scheint es jetzt im propagandistischen Interesse „des Westens“ zu liegen, ähnliche Beschuldigungen auch gegenüber Russland zu erheben, und sei die Beweislage dafür auch noch so dürftig und fragwürdig. Wir halten Ausführungen dazu hier für angebracht, um denkbaren Reinwaschungsversuchen des ARD-aktuell-Chefredakteurs ein wenig vorzubeugen, die er unter Rückgriff auf neueste „Nachrichten“ über eine angebliche russische Verstrickung in Völkerrechtsbruch zu unternehmen versucht sein könnte.
Einzige originäre Quelle (29.10.15) der jüngsten zumindest indirekten Anschuldigungen sind wiederum die MFS.
Textauszug: „Infolge einer signifikanten Zunahme der Luftangriffe auf Krankenhäuser im Norden Syriens wurden mindestens 35 syrische Patienten und medizinisches Personal getötet und 72 Menschen verwundet. Das berichten Gesundheitsmitarbeiter, die von Ärzte ohne Grenzen in Syrien unterstützt werden. Seit der Eskalation der Angriffe Ende September wurden den ganzen Oktober hindurch zwölf Krankenhäuser in den Provinzen Idlib, Aleppo und Hama gezielt angegriffen. Darunter waren sechs von Ärzte ohne Grenzen unterstützte Krankenhäuser. Insgesamt mussten sechs Krankenhäuser schließen, von denen drei von Ärzte ohne Grenzen unterstützt wurden. (…)“
Die Informationen über die bombardierten Krankenhäuser kommen demnach von syrischen „Gesundheitsmitarbeitern“, auf die sich die Organisation stütze, also nicht von den MSF-Ärzten selbst; über die Verlässlichkeit ihrer Informanten äußern sich die MFS nicht. Die MFS beschuldigen allerdings auch keine der Kriegsparteien direkt.
Kommerzielle Nachrichtensender wie n-tv registrierten das immerhin und machten klar, man wisse nicht, wer die Kliniken bombardierte: http://mobil.n-tv.de/politik/Luftangrif … 43656.html
Dass die Bombardements tatsächlich stattgefunden haben, zog n-tv aber wie alle übrigen Systemmedien nicht in Zweifel. Und der Deutschlandfunk, regierungsfromm wie gewohnt, formuliert sogar so, dass Rezipienten nahegelegt wird, dass russische Flieger die Schuldigen waren.
Wie die vom „antirussischen Faktor“ noch halbwegs freien Meldungen der „Ärzte ohne Grenzen“ von transatlantisch getrimmten Medien wie SPIEGEL-online propagandistisch verfärbt werden (ARD-aktuell verfährt methodisch nicht anders), wie missbräuchlich das ist und zu welchen Fehleinschätzungen es beim Rezipienten führt, ist bei Telepolis sehr verständlich beschrieben.
Seriöse Journalisten würden allerdings überhaupt keine Information aus einem Kriegsgebiet a priori als glaubwürdig, objektiv zutreffend und berichtenswert ansehen, auch solche der Ärzteorganisation MFS nicht. Sondern im vorliegenden Falle bedenken: MFS behauptete „zunehmende Bombardements von Kliniken“ in Syrien erst am 29.10.15 – und im Unterschied zu den sehr konkreten, mit ärztlichen Zeugenaussagen sowie Fotodokumenten belegten Nachrichten über Kundus und Sadaa ohne präzise Orts- und Zeitangaben.
Bemerkenswert: Erst nachdem die USA erwiesenermaßen absichtlich ein Krankenhaus in Afghanistan bombardierten und die Koalition der Saudis in Yemen sich des gleichen Völkerrechtsbruchs schuldig gemacht haben, fällt der Ärzteorganisation auf, dass auch in Syrien Derartiges in den vergangenen Wochen mehrmals passierte.+
Es hätte also der journalistische Grundsatz zu gelten: Für alle Nachrichten über serienweise zerstörte Kliniken in Syrien muss es mindestens eine zweite unabhängige Quelle geben, sonst sind sie nicht verwendbar. Die MFS sind insoweit nicht über alle Zweifel erhaben.
Für sauberen Journalismus gilt: Keine Nachricht weitergeben ist immer noch besser, als eine unbewiesene und möglicherweise falsche Nachricht zu senden.
Mit freundlicher Genehmigung von RT Deutsch