Köln (nex/ots) – In Mönchengladbach wurde ein weiterer Fall einer erfundenen Vergewaltigung bekannt. Eine 15-Jährige hatte vor einigen Tagen gegenüber der Polizei angegeben, am Platz der Republik sexuell missbraucht worden zu sein.
Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich dann deutliche Zweifel an den Aussagen der 15Jährigen. Am Freitag räumte sie schließlich ein, die Ermittler über entscheidende Details belogen zu haben.
Der zuvor von ihr beschuldigte 20-Jährige Inder, hatte in seiner Vernehmung von einvernehmlichen Handlungen gesprochen und jedwede Gewaltanwendung bestritten. Mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen konfrontiert, konnte die 15-Jährige, auf die jetzt ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat zukommt, ihre ursprüngliche Version nicht aufrechterhalten.
Im Internet hatte jedoch zuvor bereits über Tage hinweg das Fahndungsbild des 20-Jährigen, begleitet von Hasskommentaren, die Runde gemacht. Auch diverse „Bürgerwehren“ sahen in der angeblichen Vergewaltigung einen Handlungsauftrag in eigener Sache.
Wer das Bild nicht löscht macht sich strafbar
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das zu Fahndungszwecken zunächst veröffentliche Foto nicht mehr verwendet werden darf. Die Veröffentlichung ist nach Identifizierung des Gesuchten nicht erlaubt und kann rechtliche und finanzielle Folgen haben. Dies gilt umso mehr, wenn jetzt die Tat in der angezeigten Form nicht stattgefunden hat.
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