Gastkommentar
Zweierlei Maß bei Menschenrechten: Warum die EU in Zypern ihre Glaubwürdigkeit verliert

Während im Norden Entschädigungen an griechische Zyprioten fließen, verweigert der Süden türkischen Eigentümern ihr Recht. Ein Gastkommentar zur EU-Rechtsstaatlichkeit.

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Ein Gastkommentar von Nabi Yücel
 
Das Berufungsgericht der international anerkannten Republik Zypern hat die Klage türkisch-zyprischer Eigentümer abgewiesen. Die Kläger verlangten rund 41 Millionen Euro Schadenersatz für Grundstücke, auf denen sich heute unter anderem der Flughafen Paphos und der Luftwaffenstützpunkt Andreas Papandreou befinden.
 
Die Familie argumentierte, dass:
 
  • sie infolge der Ereignisse von 1974 ihr Eigentum verloren habe,
  • der Staat ihr Land rechtswidrig nutze,
  • ihre Eigentumsrechte und Menschenrechte verletzt worden seien.
Das Berufungsgericht wies die Klage jedoch vollständig zurück und verpflichtete die Kläger zudem zur Übernahme der Verfahrenskosten.
 
Das Gericht führte unter anderem aus:
  • Es akzeptierte nicht die Behauptung, die Kläger seien 1974 durch die Republik Zypern zwangsweise vertrieben worden. Nach Auffassung des Gerichts hätten nicht alle türkischen Zyprer den Süden verlassen müssen; einige seien dort geblieben.
  • Die Verwaltung des Eigentums durch den staatlichen „Guardian of Turkish Cypriot Properties“ sei aufgrund der Notstandsgesetzgebung seit 1974 rechtmäßig erfolgt.
Diese Argumentation ist allerdings politisch äußerst umstritten, denn im Norden existiert seit 2005 die Immovable Property Commission (IPC). Sie behandelt Ansprüche griechisch-zyprischer Eigentümer auf:
 
  • Entschädigung,
  • Rückgabe,
  • Grundstückstausch.
Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen:
  • wurden 8.670 Anträge eingereicht,
  • 3.288 Verfahren abgeschlossen,
  • insgesamt über 767 Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt.
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Kommission in Nordzypern in früheren Entscheidungen – insbesondere im Fall Demopoulos u. a. gegen Türkei – als grundsätzlich wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf anerkannt. Im Lichte betrachtet erfüllt der Norden der Insel die rechtsstaatlichen Grundsätze Europäischer Rechtsnormen, während der Süden es kategorisch verneint?
 
Es gibt Sätze, die in internationalen Debatten regelmäßig fallen: Eigentum ist ein Menschenrecht. Vertreibung schafft kein neues Eigentum. Rechtsstaatlichkeit verlangt gleiche Maßstäbe. Kaum jemand würde diesen Grundsätzen widersprechen. Bis sie politisch unbequem werden.
 
Der jüngste Fall um den Flughafen von Paphos zeigt genau dieses Spannungsfeld. Unabhängig davon, wie man die komplexe Geschichte Zyperns bewertet, wirft der Fall eine unangenehme rechtsstaatlich wie moralische Frage auf: Gelten Eigentumsrechte universell oder nur dann, wenn sie in das eigene politische Narrativ passen?
 
Im Norden der Insel existiert seit Jahren die Immovable Property Commission. Sie ist keineswegs unumstritten. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sie als wirksamen Rechtsbehelf anerkannt. Tausende griechisch-zyprische Antragsteller haben dort Entschädigungen erhalten; insgesamt wurden bereits Hunderte Millionen Euro ausgezahlt.
 
Im Süden gibt es für türkisch-zyprische Eigentümer kein vergleichbares Instrument und bislang kein einziges Urteil, mit der etwas an türkische Zyprioten zugesprochen wurde. Hier beginnt das eigentliche Problem. Gerade deshalb, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier einen Präzedenzfal geschaffen hat, müsste der Maßstab für Eigentumsrechte eigentlich derselbe sein.
 
Wenn ein griechisch-zyprischer Eigentümer Anspruch auf Entschädigung haben soll, weil Eigentum geschützt werden muss, warum sollte derselbe Grundsatz nicht auch für einen türkisch-zyprischen Eigentümer gelten? Menschenrechte verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nach Volkszugehörigkeit sortiert werden. 
 
Besonders irritierend ist dabei die europäische Perspektive. Die Europäische Union betont regelmäßig Rechtsstaatlichkeit, Nichtdiskriminierung und den Schutz des Eigentums. Diese Prinzipien sollten universell gelten – unabhängig davon, ob der Eigentümer griechischer oder türkischer Zyprer ist. Genau hier liegt die Herausforderung für Europa. Glaubwürdigkeit entsteht nicht dadurch, dass man die eigene Seite konsequent verteidigt. Sie entsteht dadurch, dass dieselben Maßstäbe auch dann gelten, wenn sie politisch unbequem sind.
 
Der Zypernkonflikt gehört zu den kompliziertesten territorialen Streitigkeiten Europas. Es gibt keine einfachen und schon gar keine einseitigen Lösungen. Umso wichtiger wäre es, wenigstens bei einem Punkt Klarheit zu schaffen: Eigentumsrechte dürfen nicht von der ethnischen Zugehörigkeit des Eigentümers abhängen.
 
Wer Entschädigung für die einen fordert, sollte sie den anderen nicht grundsätzlich verwehren. Wer sich auf universelle Menschenrechte beruft, muss bereit sein, sie universell anzuwenden.
 
 

Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


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