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Krim-Krise
Union verurteilt Russlands „Krim-Besetzung“

Union: Europäische Friedensordnung ist durch die Annexion massiv verletzt.

(Foto: Deutscher Bundestag)
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Am 18. März 2014 wurde im Kreml der Vertrag über den Beitritt der Krim zur russischen Föderation unterzeichnet. Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verurteilte in einer Stellungnahme „die Besetzung“:

„Heute vor sieben Jahren wurde die Krim und mit ihr die Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingegliedert. Für die CDU / CSU – Fraktion im Deutschen Bundestag ist und bleibt die Besetzung der Krim durch Russland ein eindeutiger Bruch geltenden Völkerrechts. Mit der Annexion der Krim wurden erstmals seit dem 2. Weltkrieg unverletzlich geltende Grenzen in Europa verschoben. Russland hat damit nicht nur die Charta der Vereinten Nationen, die Charta von Paris, die Nato-Russland-Grundakte sowie das Memorandum von Budapest verletzt, sondern zudem die nach dem Ende des Kalten Krieges gemeinsam aufgebaute europäische Sicherheitsordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Dass ein Mitglied des Europarates, dessen Ziel die Stärkung von Menschrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist, ein anderes Mitglied militärisch angreift, galt bis dahin als nicht vorstellbar.

Mit der Annexion der Krim wurden zudem zentrale Elemente der Abrüstungsbemühungen hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt durch Russland zerstört. Denn im Memorandum von Budapest 1994, mit dem sich die Ukraine zur Abgabe aller Atomwaffen verpflichtet hatte, sicherte Russland gleichzeitig die Unantastbarkeit der ukrainischen Grenzen zu. Durch die Missachtung des Budapester Memorandums liefert Russland heute für viele Staaten einen Vorwand, an ihren Nuklearwaffenprogrammen festzuhalten. Russland hat die Welt gefährlicher gemacht.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich unvermindert für die Rückkehr der Krim in den ukrainischen Staatsverbund ein und unterstützt den europäischen Weg der Ukraine zu einem modernen demokratischen, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich starken engen Partner von EU und NATO. Die Ukraine besitzt gemäß der Charta von Paris vom 21. November 1990 das Recht der freien Bündniswahl. Russland kann nur ein glaubwürdiger Partner in der Welt sein, wenn es sich an geschlossene Verträge hält. Sonst wird Russland zum Außenseiter, der seine wirtschaftlichen und strukturellen Schwächen durch Kriege zu verdecken versucht.“

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