Ein Gastkommentar von Kemal Bölge – kboelge@web.de
Der Disput zwischen der Türkei und Griechenland über die griechische Remilitarisierung der östlichen Ägäisinseln ist wieder voll entbrannt. Der türkische Verteidigungsminister Akar kritisierte Griechenland für die Remilitarisierung der ostägischen Inseln scharf. Das ist eine deutliche Warnung Ankaras an die Athener Regierung.
Der türkische Verteidigungsminister Hulusi Akar kritisierte vor wenigen Tagen Griechenland wegen der Remilitarisierung von zahlreichen ostägäischen Inseln. Nach Akar habe Athen entgegen der Verträge von Lausanne und Paris 16 von insgesamt 23 Inseln in der Ägäis militärisch aufgerüstet. Akar sagte „Wir erwarten von Griechenland, dass es sich an internationales Recht, an unterschriebene Verträge und an gut nachbarschaftliche Beziehungen hält.“1 Zur Erklärung: Die vom Verteidigungsminister benannten Inseln dürfen nach seiner Ansicht keine Marinebasen, Militärflughäfen oder größere militärische Einheiten auf den Inseln stationieren.
Um welche Inseln in der Ägäis geht es hierbei? In der nördlichen Ägäis um die Inseln Taşoz (Thasos), Semadirek (Samothraki), Limni (Limnos), Midilli (Lesbos), Sakız (Chios), Sisam (Samos), Ahikerya (Ikaria), İpsara (Psara) und Bozbaba (Agios Efstratios). Bei den anderen Inseln in der südlichen Ägäis handelt es sich um die sogenannten 12 Inseln (Dodekannes) sowie Rodos (Rhodos) und Meis (Kastelorizo), also insgesamt 14 Inseln. Die 12 Inseln gingen nach den Balkankriegen in italienischen Besitz über und mit dem Vertrag von Paris 1947 trat Italien die Inseln an Griechenland ab. Welche Art von militärischen Einrichtungen auf den genannten Inseln stationiert werden dürfen, ist in den internationalen Verträgen von Lausanne und im Fall der 12 Inseln (Dodekannes) im Vertrag von Paris geregelt.
Im Vertrag von Montreux wurde 1936 das Meerengenstatut (Dardanellen und Bosporus) neu geregelt. Die Türkei erhielt die volle Souveränität über die Meerengen zurück und die Remilitarisierung des Meerengenbereichs wurde explizit erlaubt. Der Vertrag von Montreux enthält allerdings keinen Passus über den Status der ostägäischen Inseln. Griechenland hingegen argumentiert, durch den Vertrag von Montreux sei die Entmilitarisierungsvorschrift im Vertrag von Lausanne nicht mehr gültig.
Die jetzige und die Vorgängerregierungen in der Türkei halten die Argumentation von Athen für nicht nachvollziehbar, da die Verträge von Lausanne und Paris mit der Konvention über die Meerengen nichts zu tun hätten. Eine kurze Lektüre der erwähnten Verträge zeigt auf, dass Griechenland sich nicht an internationale Konventionen hält, die es selbst abgezeichnet hat
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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