Braunschweig
Urheberrechtsprozess gegen Volkswagen: Tochter des „Käfer“-Designers zieht vor Gericht

Kommenden Mittwoch, den 21.11.2018, findet der Haupttermin in der Streitsache Steineck gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht Braunschweig statt.

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München – Kommenden Mittwoch, den 21.11.2018, findet der Haupttermin in der Streitsache Steineck gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht Braunschweig statt. Ingrid Steineck (73, Rentnerin), Tochter des 1966 verstorbenen Porsche-Karosseriekonstrukteurs und Chefdesigners Erwin Komenda, verlangt sogenannten „Fairnessausgleich“ gemäß § 32a UrhG.

Zum Hintergrund: Komenda hat in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Karosserie des Käfers entworfen. Die besonderen Merkmale des Käfers – wie beispielsweise das markante „Käfer-Lächeln“ – tauchen bei den Modellen „New Beetle“ und „Beetle“ unbestritten und nach erklärter Absicht von VW wieder auf. Jeder erkennt im „Beetle“ den Ur-Käfer wieder.

Der VW-Konzern hat in den letzten 10 Jahren mit den Modellen „New Beetle“ und „Beetle“ erhebliche Gewinne eingefahren, die maßgeblich auf das ursprüngliche Design des Käfers zurückzuführen sind. Komenda, der Vater des Designs, erhielt lediglich eine bescheidene Vergütung.

Im Grunde genommen geht es der Tochter des Chefdesigners aber gar nicht um das Finanzielle, sondern darum, dass der VW-Konzern ausdrücklich anerkennt, dass ihr Vater der Schöpfer des Designs des Ur-Käfers, aber auch des davon abgeleiteten Porsche 356 und dessen Nachfolgers des Porsche 911, ist. Der VW Konzern bestreitet die Urheberschaft an allen drei Automodellen.

Während im Parallelprozess gegen Porsche wegen des 911 vor dem Landgericht Stuttgart ein erstinstanzliches Urteil gegen Frau Steineck gesprochen wurde (gegen das allerdings mittlerweile Berufung eingelegt wurde), ist hier der Ausgang noch völlig offen. Frau Steineck wird von den Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht Prof. Dr. Lutz und Maximilian Greger aus der Wirtschaftskanzlei SNP Schlawien in München vertreten.

 

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