Cannabisgesetz "CanG"
Cannabislegalisierung kommt zum 1. April

Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute erfolgreich die letzte parlamentarische Hürde genommen

Berlin (ots) – Mit dem Passieren des Bundesrates hat die geplante Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland heute erfolgreich die letzte parlamentarische Hürde genommen: Durch das Ausbleiben der Einberufung des Vermittlungsausschusses tritt das Cannabisgesetz „CanG“ (Säule 1) offiziell zum 1. April in Kraft.

In der heutigen Abstimmung sprach sich eine Minderheit für einen Vermittlungsausschuss aus, die Mehrheit enthielt sich beziehungsweise stimmte dagegen. Für die deutsche Cannabisbranche ist dies ein wichtiger, wenn auch gleichzeitig nur erster Schritt, so Finn Hänsel, Gründer und CEO des Berliner Cannabisunternehmens Sanity Group:

„Der Grundstein für eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Konsument:innen, aber vor allem auch für eine bessere Patientenversorgung mit Medizinalcannabis wurde heute gelegt. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.“

Eine zeitnahe Umsetzung der zweiten Säule des CanG ist nun essentiell. Im medizinischen Kontext rechnet man dagegen aufgrund der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz mit einem starken Anstieg der Patientenzahl, da der Zugang zu dieser Therapieform wesentlich vereinfacht wird.

Um die primären Ziele des Gesetzes, darunter Kinder- und Jugendschutz, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie eine sichere Produktqualität von Cannabiserzeugnissen für den Freizeitgebrauch zu erreichen, sieht Finn Hänsel die in Säule 2 des gesetzlichen Vorhabens geplanten Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften als zentralen Aspekt an:

„Selbstverständlich begrüßen wir die mit dem CanG endlich angestoßene Modernisierung der deutschen Drogenpolitik. Gleichzeitig hoffen wir jedoch darauf, dass die Umsetzung nicht mit Säule 1 endet, sondern die gesammelte Expertise der Branche nun auch zum Tragen kommen kann.“

Für den Freizeitgebrauch erlaubt das CanG zukünftig den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum; die Höchstgrenze für den öffentlichen Raum liegt bei 25 Gramm. Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird ebenfalls ab dem 1. April, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen dagegen erst zum 1. Juli 2024 möglich.

Um den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen, reichen die voraussichtlich sehr begrenzte Anzahl an Cannabis-Clubs sowie die Möglichkeit des Eigenanbaus jedoch nicht aus; erhebliche bürokratische Auflagen für Gründung, Lizenzierung und Betrieb eines Cannabis-Clubs erschweren zudem einen flächendeckenden Zugang, so Finn Hänsel. „Die substanzielle Reduktion des Schwarzmarktes und eine damit einhergehende Stärkung des Jugendschutzes können erst mit Säule 2 hinreichend gewährleistet werden, weshalb wir eine baldige Umsetzung fordern. Durch die Versetzung der beiden Säulen geht wertvolle Zeit verloren.“

Einbeziehen von wissenschaftlicher Forschung und Industrie für mehr Qualität und Sicherheit

Von zentraler Bedeutung für die Beantwortung zahlreicher Fragestellungen, die im Prozess rund um die Legalisierung diskutiert wurden, ist nun eine ergebnisoffene Datensammlung. Beispielsweise zum Konsumverhalten, der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie zu gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die öffentliche Sicherheit.

„Wissenschaftliche Pilotprojekte schaffen eine vergleichbare Datengrundlage zur Überprüfung der Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen. Darüber hinaus ermöglicht Säule 2 die Umsetzung des wirtschaftlichen Potenzials der kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel, das in Säule 1 nicht ausgeschöpft werden kann. Dazu zählen die Schaffung von Arbeitsplätzen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die wirtschaftlichen Einnahmen aus Lohnsteuer und Sozialversicherung“, so Finn Hänsel weiter.

Wie das funktionieren kann, zeigen Pilotversuche in unmittelbarer Nachbarschaft schon heute: „Dank unseres Schweizer Pilotprojektes Grashaus Projects, das wir Ende 2023 gemeinsam mit dem Schweizer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung erfolgreich angestoßen haben, stehen wir in den Startlöchern, um auch in Deutschland unseren Teil zu einer wissenschaftlich fundierten Umsetzung der Cannabislegalisierung beizutragen.“

Reklassifizierung von Medizinalcannabis soll ärztliche Verschreibung erleichtern

Mit Blick auf die medizinische Verordnung von Cannabis umfasst das CanG mit dem darin enthaltenen Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wichtige Erleichterungen für die Patientenversorgung sowie positive Veränderungen für die Ärzte- und Apothekerschaft. Auf die in Deutschland seit 2017 mögliche Verschreibung von Cannabis wird sich insbesondere die Reklassifizierung weg von einem Betäubungsmittel hin zu einem klassischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel auswirken.

Und der Bedarf ist vorhanden: „Umfragen aus Nordamerika zeigen, dass rund 80 Prozent der dortigen Freizeitnutzer:innen Cannabis nicht ausschließlich zum Genuss, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen konsumieren, beispielsweise bei Nervosität, Stress, Schmerz oder Schlafproblemen. Diese können hierzulande künftig deutlich unkomplizierter eine ärztliche Verschreibung für Cannabis erhalten, als es heute der Fall ist“, erklärt Dr. Konstantin Rutz, COO und Geschäftsführer der Sanity Group.

„In diesem Kontext gehen wir von einem starken Anstieg der Nachfrage für den medizinischen Einsatz aus, denn nun können Ärztinnen und Ärzte Cannabis endlich ohne die Hürden des BtMG verschreiben – und damit auch deutlich früher in der Patient Journey als bisher. Wir sehen hier einen wichtigen und richtigen Schritt in der Verbesserung von Lebensqualität für Hunderttausende von Patientinnen und Patienten, die unter Beschwerden wie Schlafproblemen, Stress oder chronischen Schmerzen leiden.“

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Änderung zukünftig eine mögliche Verordnung auf einem „normalen“ Rezept bzw. sogar E-Rezept. „Um eine nachhaltig gesicherte Patientenversorgung zu gewährleisten, erhoffen wir uns auch eine stärkere Akzeptanz der Cannabistherapie innerhalb medizinischer und pharmazeutischer Fachgruppen“, so Dr. Konstantin Rutz weiter. „Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen wäre dann der nächste Schritt, um die potenziell gesundheitsfördernden Eigenschaften von medizinischem Cannabis flächendeckend zugänglich zu machen.“

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