Ökoterrorismus und Umweltausbeutung in Bergkarabach Ein Gastbeitrag von Dr. Farhad Jafarli
In 1994, nach dem ersten Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan, hat die Republik Aserbaidschan die Kontrolle über Bergkarabach und umliegende sieben Landkreise verloren. Auf dem Territorium des Staatsgebietes Aserbaidschans erklärte sich die „Republik Bergkarabach“ (ab 2017 die „Republik Arzach“) für unabhängig. Die „Republik Bergkarabach“ wird bisher international von keinem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen anerkannt und wird de facto von Armenien/Eriwan regiert. Die Resolutionen 822, 853, 874 und 884 vom UN-Sicherheitsrat sind die wichtigsten bisher verabschiedeten Dokumente zum Berg-Karabach-Konflikt.
Nach dem Waffenstillstand von 1994 (Bischkek Protokoll) missbrauchte Armenien den Sarsang-Stausee. Der Sarsang-Stausee ist der große Stausee in Berg-Karabach und wurde mit der Investition der Aserbaidschanischen SSR wie die restliche Infrastruktur von Bergkarabach 1976 erbaut. Der Stausee entsteht durch die Stauung des Flusses Tartar und sollte ermöglichen, mehr als 100.000 Hektar von Ackerland in Tiefland von Aserbaidschan zu bewässern. Und nachdem Armenien die Kontrolle über den Sarsang-Stausse hat, leben 400.000 Menschen/aserbaidschanische Bürger in Gefahr. So wird durch die Manipulation des Sarsang-Stausees in der Winterzeit das Tiefland überflutet und im Sommer schwere Wasserknappheit verursacht.
Der Sarsang-Stausee ist ein großer Stausee in der Region Bergkarabach in Aserbaidschan. Er entsteht durch die Stauung des Flusses Tartar. Aus diesem Grund hat auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) 2016 von Armenien gefordert, mit dem absichtlichen Wasserentzug aufzuhören und eine Untersuchung vor Ort durch unabhängige Ingenieure und Hydrologen durchführen zu lassen. Jedoch wurde die angenommene Entschließung von Armenien ignoriert und die Pufferzone zwischen Bergkarabach und Aserbaidschan weiter durch Ökoterrorismus vergrößert.
Was waren die Forderungen dieser Resolution?
- Die Parlamentarische Versammlung erinnerte alle ihre Mitgliedstaaten daran, dass das Recht auf Wasser in Übereinstimmung mit den Helsinki-Regeln von 1966 über die Nutzung der Gewässer internationaler Flüsse und den Berliner Regeln über Wasserressourcen von 2004 eine wesentliche Voraussetzung für Leben und Gesundheit ist und somit eine Vorbedingung für den Genuss anderer Menschenrechte darstellt. Die Versammlung unterstrich die Verpflichtung der Staaten, den Zugang ihrer Bevölkerung zu ausreichenden, sicheren und erschwinglichen Wasserressourcen zu sichern.
- Die Versammlung betrachtete den ungehinderten Zugang zu Trinkwasser, der nicht durch die Existenz von Grenzen eingeschränkt werden kann, als ein Grundrecht, eine Quelle des Lebens und ein Gut von strategischer Bedeutung für jeden Staat. Sie bestätigt, dass der bewusste Entzug von Wasser nicht als Mittel zum Schaden unschuldiger Bürger eingesetzt werden darf.
- Die Versammlung vertrat die Auffassung, dass die bewusste Schaffung einer künstlichen Umweltkrise als „Umweltaggression“ und als feindseliger Akt eines Staates gegenüber einem anderen Staat zu betrachten ist, der darauf abzielt, Umweltkatastrophengebiete zu schaffen und der betroffenen Bevölkerung ein normales Leben unmöglich zu machen.
- Sie bedauert die Tatsache, dass die Besetzung Bergkarabachs und anderer angrenzender Gebiete Aserbaidschans durch Armenien ähnliche humanitäre und ökologische Probleme für die im unteren Karabach-Tal lebenden Bürger Aserbaidschans schafft.
- Er stellte fest, dass die seit über zwanzig Jahren fehlenden regelmäßigen Wartungsarbeiten am Sarsang-Stausee, der in einem der von Armenien besetzten Gebiete Aserbaidschans liegt, eine Gefahr für die gesamte Grenzregion darstellt. Die Versammlung betonte, dass der Zustand der Zerstörung des Sarsang-Staudamms zu einer großen Katastrophe mit großen Verlusten an Menschenleben und möglicherweise zu einer neuen humanitären Krise führen könnte.
- Die Versammlung hat auch den sofortigen Rückzug der armenischen Streitkräfte aus der betroffenen Region gefordert.
Weiterhin hat Armenien seit 1994 in Bergkarabach eine ganze Reihe von Mineralvorkommen unter Kontrolle genommen und geplündert, ohne auf Umweltstandards zu achten. Die aus Bergkarabach stammenden Flüsse münden in den zweiten großen Fluss Aserbaidschans Aras. Nach verschiedenen Angaben überschritt das Niveau von Schadstoffen im Fluss 1000-Fach die zulässige Norm. Die Umwelt wurde ernsthaft geschädigt.
Vor kurzem wurden die besetzten Gebiete Vejnali und Kalbajar von aserbaidschanischen Streitkräften befreit Es wurde festgestellt und anschließend dokumentiert, dass die Goldvorkommen ausgeplündert sind. Nach offiziellen Angaben der Republik Aserbaidschan wurde aufgedeckt, dass auch der Schweizer Luxusuhrenhersteller Frank Müller in illegale Exploration von Gold in Bergkarabach involviert war.
Zurzeit setzt Armenien im Krieg gegen Aserbaidschan die Umwelt als militärisches Instrument ein. Während der Kämpfe um die Stadt Shusha (der wichtige strategische Punkt in Bergkarabach) haben die armenischen Streitkräfte die Wälder in der Umgebung mit Brandbomben/Phosphorbomben verfeuert. Somit wurden Waldbrände mit großen Rauchmengen in verschiedenen Stellen entfacht, die den Einsatz von Luftstreitkräften stören sollten. Die Phosphorbomben gelten nicht nur als Brandwaffe, sondern wegen ihrer Giftigkeit auch als chemische Waffe. Deren Einsatz verstößt gegen die Chemiewaffenkonvention.
Im Jahr 2001 wurde auf der 37. Plenarsitzung der Generalversammlung der UN auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs „Der Tag gegen Umweltzerstörung durch Kriege“ ins Leben gerufen (Im Original: „Day for Preventing the Exploitation of the Environment in War and Armed Conflict)“. Infolge der militärischen Aggression Armeniens wird die Natur des Nachbarlandes, der Republik Aserbaidschan sowie die ökologische Lage der Region Südkaukasus schwer beschädigt. Die aserbaidschanische Seite sammelt alle Fakten, um später Armenien vor einem internationalen Gericht zur Verantwortung zu ziehen.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
Dr. Farhad Jafarli, geboren 1989 in Baku, Aserbaidschan, promovierte in Chemie. Seine Doktorarbeit schrieb er an der Universität Tübingen zum Thema: „Hybrid-Silicapartikel mit Kern-Schale und Kern-Doppel-Schalen Strukturen“.
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