Berlin (ots) – Die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp und Co soll künftig leichter werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Dafür soll der Einsatz von Staats-Trojanern zur Verbrechensbekämpfung ausgeweitet werden.
Das Gesetz soll den Sicherheitsbehörden weitreichende Möglichkeiten zum Ausspionieren von sämtlichen Kommunikationsformen ermöglichen. Die Opposition spricht von einem Angriff auf die Bürgerrechte. Neben Terrorismus-Bekämpfung sollen die Trojaner künftig auch bei Steuerdelikten, Computerbetrug, Hehlerei, Mord, Totschlag oder „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung“ eingesetzt werden dürfen.
Neben den Geräten eines Verdächtigten sollen auch die von anderen durchsucht werden, wenn es die Ermittler für nötig halten.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sagte im RBB-Inforadio, die Neuregelung sei mit „tiefen Eingriffen in die Bürgerrechte“ verbunden. Jan Korte (Linke) kritisierte das Gesetz als „verfassungsrechtlich extrem fragwürdige Regelung zum Staatshacking“. Wer die Grundrechte der Bevölkerung in einem solchen Maß angreife, sollte sich auch mindestens öffentlich dazu verhalten und eine gesellschaftliche Debatte zulassen, so Korte.
Die große Koalition verteidigte das Gesetz. Mit der Neuregelung würden die Strafverfolgungsbehörden „zeitgemäß“ aufgestellt, erklärte der CSU-Innenexperte Michael Frieser.
„Bereits heute dürfen SMS und Telefongespräche überwacht werden“, erklärte Frieser. „Es ist nur folgerichtig, wenn wir unseren Ermittlern bei bestimmten Straftaten erlauben, künftig auch die Kommunikation über Kurznachrichtendienste wie beispielsweise WhatsApp zu überwachen.“
Ermittlungsbehörden hätten Berichten zufolge vor allem Messenger-Dienste wie WhatsApp im Visier, die Straftäter wegen ihrer Verschlüsselung immer öfter verwendeten.
Diese Verschlüsselung soll der Staats-Trojaner dechiffrieren können. Die Software niste sich heimlich im Gerät ein und greife die Kommunikation ab. Mit dem Trojaner sei es zudem möglich, die gesamte Festplatte auszulesen.
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