Videoüberwachung gefordert
    Nach Suizid: Kritik an sächsischem Strafvollzugsgesetz

    Nach dem Selbstmord eines Terrorverdächtigen in einem Leipziger Gefängnis beklagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten "Lücken im sächsischen Strafvollzugsgesetz".

    (Symbolbild: pixa)
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    Gewerkschaft fordert Möglichkeit der Videoüberwachung

    Osnabrück (nex) – Nach dem Selbstmord eines Terrorverdächtigen in einem Leipziger Gefängnis beklagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten „Lücken im sächsischen Strafvollzugsgesetz“. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Anton Bachl:

    „Bei möglicherweise suizidgefährdeten Gefangenen wie in diesem Fall ist der Sprung von einer Überprüfung der Zelle in einem gewissen Zeitintervall bis zu einer Vollzeitbettwache viel zu groß.“ Bei einer Videoüberwachung der Zelle wäre die Wahrscheinlichkeit erheblich höher, einen Suizid noch rechtzeitig zu erkennen, sagte Bachl. „Das Gesetz in Sachsen erlaubt so etwas aber nicht, obwohl es für die Gefangenen, aber auch das Personal die bessere Lösung wäre.“

    Der Gewerkschafter verwies in diesem Zusammenhang auf die angespannte Personallage in den sächsischen Gefängnissen. Bachl appellierte an die Politik in Sachsen, die Lücke zu schließen, und Kameraüberwachung bei suizidgefährdeten Insassen zu erlauben. Er verwies auf die Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, wo es entsprechende Regelungen gebe.