Dortmund (nex) – Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat am gestrigen Sonntag ein in der Mittelmeerstadt Cagnes-sur-Mer eingeführtes Burkiniverbot aufgehoben. In der Begründung hieß es, das Verbot verstoße gegen Grundrechte und -freiheiten – gemeint sind die Glaubens- und persönliche Freiheit.
Das Verbot war am 24. August 2016 von der Verwaltung der südfranzösischen Stadt eingeführt und am 12. September vom Verwaltungsgericht Nizza bestätigt worden. Menschenrechts- und Anti-Islamophobie-Organisationen hatten beim Staatsrat Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass es keine Zeichen an bestimmten Badekleidungsstücken erkennen könne, die – wie von der Verwaltung als Begründung für das Verbot vorgeschoben – die öffentliche Ordnung störten. Somit könne die Stadtverwaltung ein solches Verbot nicht ohne Anführung besonderer Gefahren verhängen.
Es ist bereits das zweite Mal innerhalb eines Monats, dass der Staatsrat ein Burkiniverbot aussetzt. Das in Villeneuve-Loubet verhängte Verbot, das ebenfalls vom Verwaltungsgericht Nizza bestätigt worden war, wurde am 26. August vom Obersten Verwaltungsgericht aufgehoben.
Das Verbot von Ganzkörperbadeanzügen, das in den vergangenen zwei Monaten mehrere französische Küstenstädte verhängt hatten, führte unter den Muslimen zu Empörung und innerhalb der Regierung zu Kontroversen.