Paris (nex) – Das Gericht begründet seine Grundsatzentscheidung zum Burkiniverbot mit dem Hinweis, dass es die Grundfreiheiten verletze. Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat am heutigen Freitag das Burkiniverbot, das bei Muslimen zu Empörung und innerhalb der Regierung zu Kontroversen geführt hatte, vorläufig gestoppt. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Der Staatsrat hat der Beschwerde der Menschenrechtsliga gegen das Burkiniverbot in der Mittelmeerstadt Villeneuve-Loubet stattgegeben, da es gegen die Grundfreiheiten verstoße. Das Gericht teilte in einem Statement mit, dass das Dekret zum Verbot von Burkinis in Villeneuve-Loubet eine „ernsthafte illegale Verletzung der Grundfreiheiten darstellt“ – gemeint sind die Bewegungs-, Glaubens- und persönliche Freiheit.
Im französischen Rechtssystem können vorläufige Entscheidungen gefällt werden, bevor das Gericht sich anschließend mehr Zeit für die Vorbereitung eines Urteils nimmt. Das Dekret, das von über einem Dutzend Küstenstädten erlassen worden war, führte zu Rissen in der Einheit der sozialistischen Regierung, da Ministerpräsident das Verbot am gestrigen Donnerstag noch verteidigte, während einige Minister sich dagegen aussprachen.