Start Politik Deutschland NSA-Selektorenlisten BND-Affäre: Sensburg bezweifelt Klageberechtigung der G10-Kommission

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BND-Affäre: Sensburg bezweifelt Klageberechtigung der G10-Kommission

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), bezweifelt, dass die G10-Kommission das Recht hat, beim Bundesverfassungsgericht auf Einsichtnahme in die NSA-Selektorenlisten zu klagen.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), bezweifelt, dass die G10-Kommission das Recht hat, beim Bundesverfassungsgericht auf Einsichtnahme in die NSA-Selektorenlisten zu klagen. „Ich sehe kein Klage-Recht der G10-Kommission“, sagte er der „Berliner Zeitung“. „Denn sie ist kein Organ des Bundestages. Deshalb kann sie auch keine Organ-Klage einreichen.“

Am Mittwoch hatte der Kommissions-Vorsitzende Andreas Schmidt (CDU) bestätigt, dass die Klage bereits in Karlsruhe eingegangen sei, dabei jedoch betont, dass er ihr nicht zugestimmt habe. Das vierköpfige Gremium, das nicht aus aktiven Abgeordneten besteht, ist verärgert darüber, dass es Überwachungsmaßnahmen des BND zugestimmt hat, ohne zu wissen, dass von ihm gewonnene Daten teilweise auch an den US-Geheimdienst NSA weiter geleitet wurden.