Berlin (dts) – Das geplante Anti-Doping-Gesetz soll nach massiver Kritik von Experten und Athleten an mehreren Punkten überarbeitet werden. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ wollen die federführenden Sportpolitiker der Koalition unter anderem die Strafvorschriften für den bloßen Besitz möglicher Dopingmittel im Vergleich zum Regierungsentwurf abmildern. Der Gesetzentwurf sehe „eine weite Vorverlagerung der Strafbarkeit vor“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Sportausschusses im Deutschen Bundestag, Reinhard Grindel (CDU), dem „Focus“.
„Insofern bin ich etwa dafür, dass wir mit der Einführung der `tätigen Reue` Sportlern, die wieder gesetzestreu bleiben wollen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs nicht beeinträchtigt haben, eine Brücke bauen.“ In der Bundestagsanhörung im Juni hatten Rechtsprofessoren, Verbände und Athleten massive Kritik am von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf vorgetragen. Das Gesetz, nach dem gedopte Profisportler neben einer Wettkampfsperre auch mit Gefängnis rechnen müssen, soll nach dem bisherigen Zeitplan bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. „Wir können die gewichtigen Bedenken gegen das Anti-Doping-Gesetz, die in der Anhörung geäußert wurden, nicht ignorieren“, sagte Grindel. „Schließlich müssen wir immer im Hinterkopf haben, dass unser Gesetz im Zweifel in Karlsruhe Bestand haben muss.“ Wenn die nun anstehenden Gespräche in der Regierungskoalition erfolgreich verliefen, könne der Zeitplan noch eingehalten werden, sagte Grindel.