Gastbeitrag von Kemal Bölge –kboelge@web.de
Die syrische Stadt Afrin, am 24. April 2020, gegen 15:40 Uhr Ortszeit: Ein Dieseltanklaster fährt in die Stadt hinein und biegt dann in die Altstadt in Richtung Marktplatz ab. Der Selbstmordattentäter steuert den mit Sprengstoff beladenen LKW in die Menschenmenge auf dem Markt.
Eine gewaltige Explosion erschüttert den Markt in Afrin. Diesem Bombenanschlag fallen nach Angaben des Regierungspräsidiums von Hatay 42 Menschen zum Opfer, darunter 11 Kinder und 30 Personen werden zum Teil schwer verletzt. Für den Bombenanschlag machen die türkischen Behörden die Terrororganisation PKK/YPG verantwortlich.
Ich beschäftige mich heute mit der erwähnten PKK und deren syrischem Ableger YPG. In Deutschland ist die PKK seit 1993 offiziell verboten. Trotzdem haben sich nach dem Betätigungsverbot Vereine/Organisation gebildet, die der PKK nahestehen.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil vom 28. Oktober 2010 festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine terroristische Vereinigung im Ausland handelt (§§ 129a, 129b StGB). In der Berichterstattung der meisten deutschen Medien wird allerdings des Öfteren so getan, als ob es sich bei dieser Terrororganisation um eine unauffällig harmlose politische Organisation handelt.
Dass dem nicht so ist, belegt auch ein Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2019. Durch den Krieg in Syrien und massiver US-amerikanischer Unterstützung, gelang es der PKK durch ihren Ableger PYD/YPG in Nordostsyrien etwa ein Drittel des syrischen Staatsterritoriums zu besetzen und die vor Ort lebende einheimische Bevölkerung aus Arabern, Turkmenen und Kurden mit Gewalt zu vertreiben. Die Schergen der PKK/YPG führten in den betroffenen Gebieten Nordostsyriens ethnische Säuberungen durch.
Eine gewisse Anzahl der deutschen Medien pflegt in Syrien das Image der YPG als „Kämpfer gegen die Terrororganisation IS“ und es wurde immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt. Tatsächlich haben die USA und andere westliche Staaten die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu Beginn des Syrienkrieges unterstützt, um Syriens Präsidenten Assad zu stürzen.
Das geht aus Unterlagen hervor, die in Washington vor ein paar Jahren freigegeben wurden. Darüber hatte ich letztes Jahr auch einen Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) geschrieben. Es geht um die CIA-Unterlagen über die Operation „Timber Sycamore“, die die Waffenlieferungen an radikale Terroristen des IS betreffen.
Die westlichen Staaten wollten in Syrien Präsident Assad stürzen und in einem Teil von Syrien einen homogenen kurdischen Staat errichten. Das erste Ziel, der Sturz von Präsident Assad, wurde durch die militärische Intervention Russlands verhindert. Das zweite Ziel, die Errichtung eines kurdischen Staates, ist nach wie vor aktuell, da die Terroristen der PKK/YPG etwa 33 Prozent von Syrien besetzt halten und US-amerikanische Spezialeinheiten sich unterstützend vor Ort befinden. Gleichzeitig wird in den von der PKK/YPG besetzten Gebieten Syriens illegal Erdöl gefördert, das dem syrischen Staat bzw. der syrischen Bevölkerung gehört, und anschließend verkauft.
Warum habe ich das mit der Terrororganisation PKK und deren syrischen Ableger erzählt? Der Shutdown dieser Tage trägt so manch seltsame Früchte. Während viele Sektoren vor einer Pleitewelle historischen Ausmaßes stehen, reiben sich andere Unternehmen gierig die Hände. So beflügelt die Kontakt- und Ausgangssperre den Onlinehandel und versetzt Stakeholdern von Amazon, eBay & Co in gute Laune. Gegen einen freien und fairen Handel ist im Prinzip nichts einzuwenden – gerade in unserer heutigen Zeit sollte es doch erfreulich sein, dass wenigstens einige Unternehmen noch Umsatz machen.
Die Betonung liegt allerdings auf dem Prädikat „sollte“, denn es scheint so, dass der Handel in Zeiten des virtuellen Kaufrauschs jegliche Hemmschwelle überwunden hat und fern jeder Ethik und Political Correctness nach mehr Umsatz schielt. Ausgerechnet an dem gestiegenen Umsatz scheinen auch Terrororganisationen wie die YPG/ PKK kräftig mitzuverdienen, sodass sich in die Riege der triumphierend dreinschauenden CEOs und Finanzvorstände führender Handelsplattformen auch die hässliche Fratze des Terrorismus dazugesellt.
Durch den Hinweis eines Freundes bin ich auf der Website von eBay auf Utensilien der PKK/YPG gestoßen, dass ich mir genauer angesehen habe. Es geht um einen Schmuckanhänger mit der Aufschrift „YPG“. Mancher wird sich vielleicht fragen was daran auszusetzen ist. Wie ich zu Beginn schon erläutert habe, handelt es sich bei der PKK um eine Terrororganisation und die YPG ist deren Ableger in Syrien.
(Screenshot/Ebay)
Bei blutigen Anschlägen auf unschuldige Zivilisten und türkische Sicherheitskräfte hat diese extremistische Organisation über 40.000 Menschen auf dem Gewissen. Wer diesen Schmuckanhänger kauft, legalisiert Terrorismus und macht sich mitschuldig am Tod von unschuldigen Kindern, Erwachsenen, Senioren, Soldaten, Polizisten etc. Viele werden es wissen: Als eBay-Käufer hat man die Möglichkeit einen Artikel zu melden. Meine Bitte wäre, Terrorismus keine Plattform zu bieten und diesen Artikel zu melden. Es bleibt aber jedem selbst überlassen, ob er/sie das macht oder nicht.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
Kemal Bölge ist Politologe, Historiker, Verleger und freier Journalist
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Aramäer: „Wo war der Aufschrei, als die YPG christliche Schulen schloss?“
Der Weltverband der christlichen Aramäer (WCA) hat die mediale internationale Anteilnahme für den syrischen Zweig der Terrororganisation PKK, die YPG, verurteilt und in einer Pressemitteilung gefragt, warum die Empörung ausblieb, als vier christliche Schulen der Aramäer in Nordsyrien am 28. August des vergangenen Jahres durch die YPG geschlossen wurden.
Spahn: Gleichzeitiges Hochschnellen von Corona- und Grippe-Infektionen im Herbst verhindern
Osnabrück – Der Bund beschafft 4,5 Millionen Impfstoff-Dosen gegen Grippe, um ein gleichzeitiges Hochschnellen von Corona- und Influenza-Infektionen im Herbst und Winter zu verhindern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Gleichzeitig viele Grippe- und Corona-Kranke zu versorgen könnte unser Gesundheitssystem überfordern. Mit Blick auf die nächste Grippe-Saison ermöglichen wir es den Ärzten, mehr Impfdosen zu bevorraten, und wir beschaffen erstmalig direkt als Bund zusätzlich 4,5 Millionen Impfdosen gegen Grippe.“
Die Corona-Pandemie werde mit hoher Wahrscheinlichkeit kommenden Winter noch nicht vorbei sein, erklärte Spahn. „Also bereiten wir uns rechtzeitig darauf vor.“
In einem Beschluss des Corona-Kabinetts vom Montag, der der „NOZ“ vorliegt, heißt es, die Dosen müssten „zügig in den nächsten Tagen“ bestellt werden, da die Hersteller derzeit ihre Kapazitäten und die Verteilung an die Länder planten und beschlössen. Spahns Ministerium hat demnach schon Angebote für insgesamt 4,65 Millionen Dosen von drei Herstellern eingeholt. Das Bundeskabinett soll an diesem Mittwoch grünes Licht für höhere Impfstoff-Vorräte der Ärzte und eine Ausweitung der Impf-Erstattung durch die Kassen geben.
Grippe-Impfpflicht aber „kein Thema“
Geschützt werden sollen vor allem Risikogruppen wie Ältere und Vorerkrankte, die durch Covid-19 und die Grippe „gleichermaßen besonders bedroht“ seien, heißt es im Beschluss des Corona-Kabinetts. Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet werde, müsse daher „eine deutlich umfassendere Durchimpfung der Bevölkerung gegen Grippe als in den Vorjahren“ erreicht werden.
Neues „Impfkonzept“ angekündigt
Für das Ziel wurde das Gesundheitsministerium mit der Erstellung eines „ergänzenden Impfkonzeptes“ beauftragt. Die Einführung einer Grippe-Impfpflicht zumindest für Risikogruppen sei dabei aber „kein Thema“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Nach Angaben der Techniker-Krankenkasse vom vergangenen Herbst hat sich in der Saison 2017/2018 nur jeder zehnte Bürger gegen Influenza impfen lassen. Bei den über 60-Jährigen, für die die Impfung ausdrücklich empfohlen wird, waren es nur 33,4 Prozent. Das lag deutlich unter dem EU-Ziel von 75 Prozent für diese Gruppe.
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– Corona-Pandemie –
Türkei-Deutsche bezeichnen Medienberichte als unwahr
Der ehemalige Axel-Springer-Mitarbeiter Holger Vorbeck (73) aus Hamburg schildert in einem Kommentar seine Eindrücke zur deutschen Berichterstattung über die Türkei. Es werde massiv gegen die Türkei Stimmung gemacht. Das meiste davon sei „schlicht die Unwahrheit und frei erfunden“.
Osnabrück – Die Polizei sucht nach 13 Erntehelfern, die von einem Spargelhof in Niedersachsen verschwunden sind. Laut „Neuer Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) kamen die Arbeiter vor wenigen Tagen in einem der Erntehelfer-Flieger aus Rumänien nach Deutschland. Aufgrund der gültigen Corona-Verordnungen hätte sich die Gruppe zunächst für 14 Tage auf dem Betrieb in Quarantäne begeben müssen.
Nach Streit mit Landwirt im Landkreis Nienburg
Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg bestätigte, dass sich die Gruppe daran nicht gehalten und nach einem Streit mit dem Landwirt den Hof am 23. April verlassen hat. Nun sind die 13 Erntehelfer „aus Gründen der Gefahrenabwehr“ zur Fahndung ausgeschrieben.
Ein Sprecher der Polizei sagte der „NOZ“, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Arbeiter an Corona erkrankt seien. Die Fahndung laufe bis einschließlich Samstag, 2. Mai. Dann ende die 14-tägige Quarantäne-Frist. Zuvor hatte eine Kontrolle des Betriebes durch den Landkreis Nienburg ergeben, dass Quarantäne-Vorschriften nicht erfüllt worden waren. So wurde angeordnet, mindestens die Hälfte der Erntehelfer neu unterzubringen. Dem sei der Landwirt nachgekommen, so der Kreis auf Nachfrage der „NOZ“.
Die Sportministerkonferenz hat sich für eine Fortsetzung der Fußball-Bundesliga ab Mitte bis Ende Mai ausgesprochen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Runde hervor, über die am Donnerstag Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer abstimmen werden.
In dem Papier, das der in Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt, heißt es: „Die Fußball-Bundesliga hat ein erkennbares Interesse an der Fortsetzung ihres Spielbetriebes auch unter Ausschluss anwesender Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion (sogenannte Geisterspiele).
Die SMK hält die Fortsetzung des Spielbetriebes und mithin die Begrenzung des ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schadens in der 1. und 2. Fußballbundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten ab Mitte/Ende Mai für vertretbar. Soweit sich die Konzepte bewährt haben und eine entsprechende Wirtschaftlichkeit für die betroffenen Vereine gegeben ist, kann dies mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Frauen-Bundesliga und den DFB Pokal ausgeweitet werden.“
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Auch der Sport- und Trainingsbetrieb im Breitensport soll schrittweise wieder erlaubt werden. Es geht nur um Angebote, die an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden. Es muss unter anderem gewährleistet sein, dass das Sportangebot kontaktfrei durchgeführt wird, die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden. Eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen wird von der Sportministerkonferenz nicht gemacht.
Der Discounter-Riese Lidl hat den Verkauf von Einwegmasken zum Selbstkostenpreis angekündigt. Ab dem 30. April werde Lidl Einwegmasken in 50er-Verpackungen für je 33 Euro anbieten. Weitere Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Stoffmasken zur Mehrfachverwendung sollen folgen . Dies gab das Unternehmen am Dienstag bekannt.
Pro Einkauf und Kunden werde eine Packung ausgegeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation biete Lidl die Vorratsverpackungen zum Selbstkostenpreis an. Übergeordnetes Ziel sei es, möglichst zügig vielen Menschen einen Zugang zu Masken zu ermöglichen. Zusätzlich zu weiteren Lieferungen von Einwegmasken werde Lidl in den nächsten Wochen weitere Mund-Nasen-Bedeckungen wie beispielsweise Stoffmasken zur Mehrfachverwendung anbieten. Insgesamt seien in der ersten Etappe 14 Millionen Einwegmasken in den Lidl-Filialen verfügbar.
Eine Bewerbung der Produkte findet nicht aktiv statt, Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und den Schutzabstand einhalten zu können, werde eine Bewerbung der Produkte findet nicht aktiv stattfinden, so das Unternehmen.
Lidl appelliert grundsätzlich an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umzugehen.
Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April fast bundesweit. Wegen des Coronavirus müssen Bürger den Mundschutz im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, Bank- und Postfilialen tragen. Die Corona-Maskenpflicht soll dazu dienen, die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen. Vor allem in Supermärkten und den Bussen, Zügen und Bahnen ist das wichtig.
Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge –kboelge@web.de
Viele werden sich an den Spiegel Skandal von 2018 erinnern, als publik wurde, dass der frühere Journalist Claas-Hendrik Relotius für das Nachrichtenmagazin Der Spiegel und andere Medien viele seiner verfassten Reportagen frei erfunden oder in Teilen manipuliert hatte.
Der Journalist Juan Moreno war der Whistleblower, der diesen ungeheuerlichen Presseskandal beim Spiegel öffentlich machte. Moreno fielen bei der Recherche für eine aufwendige Reportage mit Relotius Ungereimtheiten bei der Vorgehensweise des damaligen Kollegen auf. Sein Misstrauen wuchs und er ging damit an die Verantwortlichen des Magazins, die ihn jedoch anscheinend nicht ernst nahmen. Er schrieb darüber sogar ein Aufsehen erregendes Buch mit dem Titel „Tausend Zeilen Lüge“, der Rest ist bekannt. Dieser Manipulations-Skandal erschütterte den Spiegel in seinen Grundfesten. Es war allerdings nicht der erste und wird auch nicht der letzte Fälschungs-Skandal in der deutschen Pressegeschichte bleiben.
Ein anderer Presseskandal trug sich 1983 ab, als der „Stern“ in seiner Ausgabe 18/83 von angeblich entdeckten Hitler-Tagebüchern berichtete und Auszüge daraus im „Stern“ veröffentlichte. Das Bundesarchiv und das Bundeskriminalamt wurden eingeschaltet und um Echtheitsprüfung gebeten. Das Ergebnis war eindeutig. Es handelte sich um plumpe Fälschungen. Beim Betrüger handelte es sich um den Kunstfälscher Konrad Kujau.
Die zwei Fallbeispiele habe ich erwähnt, weil die Verfechter der armenischen Genozid-These bei ihrer Argumentation vor Manipulationen nicht zurückschrecken. Der Historiker Isa Ak hatte es vor ein paar Tagen in seinem wertvollen Beitrag erwähnt und auf unwissenschaftliche Methoden und Praktiken der armenischen Diaspora und ihrer Unterstützer hingewiesen. Beim vorliegenden Fall geht es um eine Bild-Manipulation, die der australische Historiker Prof. Dr. Jeremy Salt aufgedeckt hatte. Salt fiel dieses Foto auf, als er das Buch des britischen Historikers Donald Bloxham „The Great Game of Genocide: Imperialism, Nationalism, and the Destruction of Ottoman Armenians“ las.
Es geht um das Bild, das aus der Kollektion von Lazar Mkhitarian entstammen soll und in Armenien in einem Museum ausgestellt ist.
(Foto: Wikimedia)
In diesem Bild ist ein scheinbar osmanischer Offizieller zu sehen, der hungernden armenischen Kindern mit der rechten Hand ein Stück Brot hochhält und damit wedelt. Salt sah sich das Foto in Bloxhams Buch genauer an und sein Misstrauen wurde immer größer. Zunächst einmal sei das Buch von Bloxham sehr einseitig verfasst worden. Er habe sich gewundert, dass auf dem Bild ein Mann mit Anzug und Krawatte sowie Kinder mit zerrissener Kleidung abgebildet seien.
Der Mann halte ein Stück Brot in der Hand und die Kinder versuchten nach dem Brot zu greifen. Das sei eine sehr herzzerreißende Szene. Allerdings, so Salt, stand unter dem Foto eine Bildinformation, in dem ein türkischer Offizieller die hungernden armenischen Kinder verspottet habe. „Wenn dieses Foto, wie behauptet, während des Ersten Weltkriegs entstand, handelt es sich bei dieser Person um einen osmanischen Beamten und nicht, um einen türkischen Offiziellen. Der Mann auf dem Bild trägt einen Anzug und Krawatte. Trug ein osmanischer Beamter nicht eine Uniform mit einem zugeknöpften kragenlosen Hemd und einem Fez?“
Das Zitat ist eine Übersetzung ins Deutsche und die Erläuterungen zum gefälschten Bild sind aus dem Interview der Tageszeitung Habertürk mit Prof. Jeremy Salt vom 13.01.2010, vgl. ebd.
Nachdem sich seine Zweifel an der Echtheit des Bildes erhärtet hatten, entschloss sich Prof. Salt das Bild einem Fotoexperten vorzulegen. Im Labor wurde das Bild mit 2.400 Pixel genauer untersucht und analysiert. Das Fotolabor erklärte, das Bild sei aus vielen Einzelteilen zusammengesetzt worden. Die männliche Person auf dem Foto sei aus anderen Bildteilen zusammengefügt worden. Bei einem der Kinder, die auf dem Boden saßen, habe es zunächst den Anschein gehabt, als ob dieser etwas in den Händen hielt, was sich jedoch nach der Bildanalyse als falsch herausgestellt habe.
Ich fasse das ganze kurz noch einmal zusammen. Prof. Salt hegte Zweifel an der Echtheit des Bildes aus dem Buch des britischen Historikers Donald Bloxham und beauftragt ein Fotolabor mit der Echtheitsprüfung. Das Labor kommt zum Ergebnis, dass das verwendete Foto eine Zusammensetzung aus vielen einzelnen Bildern ist und damit als Fälschung einzustufen ist. Nach dem Befund des Fotolabors schrieb Prof. Salt einen Brief an den damaligen Herausgeber der Oxford University Press für Geschichte, Christopher Wheeler, und bat um eine Stellungnahme. Wheeler schrieb in einem Antwortschreiben, das angesprochene Foto sei aus dem Buch der beiden französischen Autoren Gerard Chaliand und Yves Ternon, das 1980 unter dem Titel „Le Genocide des Armeniens“ erschienen sei. Prof. Salt stellte sich berechtigterweise die Frage, wie es sein kann, dass ein offensichtlich gefälschtes Bild dem Oxford University Press nicht auffallen konnte.
Salt gab sich mit der Antwort von Oxford University Press nicht zufrieden und kontaktierte eine britisch-türkische Nichtregierungsorganisation (NGO). Diese wiederum setzte sich mit dem Verantwortlichen des Verlags, Christopher Wheeler in Verbindung. In seiner Antwort räumte Wheeler Fehler ein und bestätigte, dass es sich beim verwendeten Foto um eine Fälschung handelt. Der Verlag habe, so Wheeler, alle im Bestand sich befindenden Bücher vernichtet. Ob das stimmt, was Wheeler gegenüber der britisch-türkischen NGO-Vertreterin erklärt hat, sei erst einmal dahingestellt, aber später teilte der Verlag mit, in der neuen Druckausgabe werde das Buch mit dem gefälschten Bild abgedruckt, allerdings mit dem Zusatz „Wir veröffentlichen dieses Bild, um den Manipulationen beider Seiten ein Exempel zu statuieren.“ Das britisch-türkische NGO protestierte gegen diese Entscheidung, da bekannt sei welche Seite den Fake betrieben habe und verlangte eine sofortige Änderung des Zusatztextes.
Das manipulierte Bild in dem Buch von Donald Bloxham ist leider kein Einzelfall, wie mancher vielleicht vermuten mag. Es reiht sich ein in eine Fülle von gefälschten Dokumenten und in diesem Fall ist es ein Foto gewesen. Blicken wir etwas zurück: Die armenische Diaspora hatte sich viele Jahre auf die sogenannten „Andonian Papers“ berufen, bis ein Forscherteam um Şinasi Orel und Süreyya Yuca die „Talat Pascha Telegramme“ als plumpe Fälschungen entlarvte. In Deutschland ist der Name des evangelischen Theologen Johannes Lepsius ein Begriff.
Dieser armenophile Kirchenmann hat die in seiner Aktenedition „Deutschland und Armenien 1914-1918 – Sammlung diplomatischer Aktenstücke“ aufgeführten Archivmaterialien aus den Aktenbeständen des Auswärtigen Amtes systematisch manipuliert.1 Ich könnte noch einige Beispiele von Manipulationen der armenischen Diaspora aufführen, aber mir geht es um die Aufklärung der breiten Öffentlichkeit. Leider wird in den deutschen Medien über die methodisch fragwürdige Herangehensweise der armenischen Diaspora bei ihren Publikationen nicht berichtet.
1 Özgönül, Cem (2006): Der Mythos eines Völkermordes, Köln: Önel Verlag.
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Französischer Historiker: „Die Verbrechen der armenischen Milizen sind in Vergessenheit geraten“
Zu Yves Bénard: “Um der Gerechtigkeit willen” lautet das Credo des franzöischen Historikers, der sich durch seinen kritischen Geist und mit einer gehörigen Portion Neugier ausgestattet in die historischen Archive verschiedener Staaten begab. Herausgekommen ist ein hoch interessantes Buch, das exemplarisch ist für eine sachliche Darstellung der Ereignisse.
Nachdem ein Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung bei einem Außentermin getötet worden war, planten Oberbürgermeisterin Henriette Reker und die Stadtverwaltung ein neuartiges Melderegister, um solche Fälle künftig zu verhindern. Jetzt ist das Register einsatzbereit. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Es heißt „Zemag“ und soll Leben retten. Zumindest aber sollen städtische Mitarbeiter künftig vor Verletzungen und gefährlichen Situationen bewahrt werden. Das „Zentrale Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitern“ ist nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Antwort der Stadt auf den tödlichen Messerangriff eines mutmaßlich psychisch kranken Mannes.
Der hatte vor vier Monaten in Dünnwald einen Mitarbeiter der Stadtkämmerei getötet, der ihn zuhause aufgesucht hatte, um Schulden bei ihm einzutreiben. Kurz nach der Tat hatte Reker angekündigt, ein internes und ämterübergreifendes Meldesystem einführen zu wollen, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. „Zemag“ sei nun „eine weitere Maßnahme zur Erhöhung der Mitarbeitersicherheit“, sagte Reker.
Stadtdirektor Stephan Keller betont, das System ergänze bereits bestehende Vorkehrungen wie die Besuchersteuerung, Sicherheitsschulungen oder Abfragen bei der Polizei. Hätte es ein System wie „Zemag“ schon gegeben, hätte sich der getötete Außendienstler vor seinem Einsatz in Dünnwald informieren können, ob der betreffende Schuldner in der Vergangenheit bereits aggressiv oder handgreiflich gegenüber Mitarbeitern der Stadt geworden war.
In diesem Fall wäre der Kämmereimitarbeiter fündig geworden: Der mutmaßliche Täter aus Dünnwald hatte Monate vor der tödlichen Attacke mit einem Schraubendreher einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes angegriffen. Der Außendienstler wäre gewarnt gewesen und hätte zum Beispiel die Polizei um Begleitung bei dem Hausbesuch bitten können. „Zemag“ ist eine Datenbank, in die sämtliche Mitarbeiter der Stadt Köln Informationen über gefährlich verlaufene Einsätze und mutmaßlich gefährliche Personen einspeisen können.
Erfasst werden sollen solche Ereignisse, bei denen das Gegenüber mindestens mit einer Sachbeschädigung, mit Bedrohung, körperlicher Gewalt oder Nötigung aufgefallen ist. Ausschließlich verbal aggressives Verhalten, eine Beleidigung etwa, oder schlicht distanzloses Verhalten wie Duzen liegen dagegen unterhalb der Eintragungsschwelle und werden somit nicht eigens erfasst. Vorgesetzte sollen die Eingaben ihrer Mitarbeiter prüfen, um einerseits informiert zu sein über die jeweiligen Vorfälle, um aber andererseits auch das Meldesystem vor leichtfertiger Nutzung zu schützen.
Das bei der Stadtverwaltung angesiedelte Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. Die Datenschutzrichtlinien würden streng beachtet, heißt es. Zugriff auf die „Zemag“-Daten haben alle Mitarbeiter von Ämtern mit Kundenkontakt.
Höher, schneller, leichter: Aufgrund der Corona-Pandemie verbessert die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld. Aber: Wer Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Außerdem erhöht sich durch den Bezug von Kurzarbeitergeld der Progressionsvorbehalt. Die wichtigsten Informationen samt einem Rechenbeispiel zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) in einem Überblick.
Schneller und einfacher zum Kurzarbeitergeld
Bislang waren es 30 Prozent der Beschäftigten, die in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein mussten, jetzt wird Kurzarbeit bereits bei einem Anteil von lediglich zehn Prozent betroffener Beschäftigter anerkannt. Arbeitnehmer sind außerdem derzeit nicht verpflichtet, die ausgefallene Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto zu sammeln („negatives Arbeitszeitsaldo“), bevor Kurzarbeit ermöglicht wird. Die dritte entscheidende Erleichterung ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge, wie sie auch bei Kurzarbeit zu entrichten sind, den Arbeitgebern in voller Höhe erstattet werden.
Antrag auf Kurzarbeit stellt der Arbeitgeber
Unternehmern erhalten Kurzarbeitergeld zu den leichteren Bedingungen dann, wenn ihnen wirtschaftliche Einbußen wegen des Coronavirus und der damit zusammenhängenden Einschränkungen entstehen. Die Beantragung ist Sache des Arbeitgebers. Dieser muss die Details mit der Agentur für Arbeit klären. Arbeitnehmer müssen also nicht aktiv werden.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1. März 2020 beantragt und kurzfristig ausbezahlt werden.
So viel Kurzarbeitergeld gab es bis dato
Für Arbeitnehmer bringt das Kurzarbeitergeld finanzielle Einbußen mit sich. Die Agentur für Arbeit übernimmt bislang nur 60 Prozent des entgangenen Lohns, bei Arbeitnehmern mit einem oder mehreren Kindern zahlt sie bis dato 67 Prozent für maximal zwölf Monate. Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt erhalten und die gesetzlichen Urlaubsansprüche bestehen.
Neu: Anhebung des Kurzarbeitergeldes
Die Koalitionsspitzen heben das Kurzarbeitergeld gestaffelt an. Wer das Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent. Für Haushalte mit Kindern sind es 77 Prozent. Ab dem siebten Monat des Bezuges bekommen Arbeitnehmer ohne Kinder 80 Prozent und Haushalte mit Kindern 87 Prozent – und zwar längstens bis Ende 2020.
Außerdem: Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die sich etwas hinzuverdienen, werden ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Nebenbeschäftigung während Kurzarbeit möglich
Bisher galt: Hatten Arbeitnehmer vor ihrer Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung, wurde der Lohn aus dieser Nebenbeschäftigung nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Wer allerdings während der Kurzarbeit eine neue Nebenbeschäftigung anfing, musste damit leben, dass dieses Einkommen in voller Höhe auf die Lohnersatzleistung angerechnet wurde. Das Kurzarbeitergeld fiel entsprechend geringer aus.
Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung nun diese Regelung vorübergehend fallen gelassen. Ab sofort haben Kurzarbeiter die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen, ohne dass es sich auf das Kurzarbeitergeld auswirkt.
Kurzarbeitergeld erhöht den Progressionsvorbehalt – ein Rechenbeispiel
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Lohnersatzleistung – die allerdings dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt. Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.
Ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer ist kinderlos und verdient netto normalerweise 1.332 Euro. Sein Arbeitgeber beantragt für einen Monat Kurzarbeit und streicht die Hälfte der Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche. Der Nettolohn des Arbeitnehmers sinkt damit auf beispielsweise 777 Euro, also 555 Euro weniger. Die Bundesagentur übernimmt 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, also 333 Euro. Zusammen kommt der Arbeitnehmer auf 1.110 Euro. Somit verdient er 222 Euro weniger. Ohne Kurzarbeitergeld würde er 555 Euro weniger verdienen.Zusammen kommt der Arbeitnehmer auf 1.110 Euro, also dank Kurzarbeitergeld auf 222 Euro weniger, statt 555 Euro.
Die 333 Euro Kurzarbeitergeld aus dem Rechenbeispiel sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert werden muss, erhöht sich. Je nachdem, wie lange und wie viel ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezieht, können für ihn dadurch mehr Steuern anfallen als vorher – obwohl er Kurzarbeitergeld erhalten hat, statt den vollen Lohn.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Deutschlands Pathologen dringen darauf, die derzeit anfallenden Obduktionen von verstorbenen Corona-Patienten den Kliniken schneller und besser zu vergüten. In einem Schreiben an die Spitzenverbände der Krankenkassen, das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag) vorliegt, fordert der Bundesverband Deutscher Pathologen, die Vergütungshürde in Form unverhältnismäßig hoher Obduktionsquoten abzuschaffen.
„Die Pathologie vermag im Allgemeinen und auch bei dieser neuen Viruserkrankung über die Obduktionen einen wichtigen Beitrag zur strukturierten Aufschlüsselung der Pathogenese dieser Krankheit zu leisten und somit die Grundlage für neue Impulse in der Therapie zu liefern“, heißt es.
Dies gelinge aber nur, wenn die Obduktionsquoten vorübergehend ausgesetzt würden. Erst seit 2018 können Kliniken einen Zuschlag für Obduktionen von den Krankenkassen erhalten. Zuvor mussten sie die Kosten stets selbst tragen. Die Obduktionszahlen gehen seit Jahren zurück. Karl-Friedrich Bürrig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, kritisiert: „Die Fallzahl, die es benötigt, um den Zuschlag zu erhalten, wurde 2018 so hoch angesetzt, dass nahezu keine Klinik diese erreicht. Wir haben die Spitzenverbände der Krankenkassen daher aufgefordert, diese Praxis gerade in der Corona-Krise doch noch einmal zu überdenken.“
Die Obduktionsquote, ab der Geld von den Kassen fließt, liegt bei 12,5 Prozent. In den Kliniken würden aber nur ein bis vier Prozent der Verstorbenen obduziert, sagt Bürrig. Die Häuser blieben also weiterhin auf den Kosten sitzen. Die Pathologen fordern zudem, den derzeitigen Zuschlag von 750 Euro pro Obduktion anzuheben.
Berlin – Mit der Zielsetzung, dass deutsche Beamte sich öffentlich positiv über das Corona-Management Chinas äußern, haben Diplomaten der Volksrepublik diese kontaktiert. Laut einem Medienbericht bestätigte dies die Bundesregierung.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, erklärte Berlin, auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Margarete Bause, Kenntnis von Kontaktaufnahmen chinesischer Diplomaten zu deutschen Beamten zu haben.
Die Kontaktversuche aus China erfolgten demnach „mit dem Zweck, öffentliche positive Äußerungen über das Coronavirus-Management der Volksrepublik China zu bewirken“. Hierfür wurden unter anderem Beamte und Mitarbeiter in Bundesministerien kontaktiert. Allerdings seien die deutschen Ministerialbeamten der Aufforderung „nicht nachgekommen“, schrieb das Innenministerium an Bause.
Bause kritisierte in der „Welt am Sonntag“ den Umgang der Bundesregierung mit China: „Die Antwort des Innenministeriums zeigt einmal mehr die Leisetreterei der Bundesregierung gegenüber China.“ Die chinesische Botschaft in Berlin hatte Vorwürfe abgestritten und den Bericht öffentlich als „unwahr“ und „verantwortungslos“ genannt.
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– NRW –
Chinesische Bauteile für Leverkusener Brücke mit Hunderten Fehlern behaftet
Die Stahlbauteile aus chinesischer Produktion, die für den Neubau der Leverkusener A1-Brücke über den Rhein gefertigt wurden, sind nach Angaben des nordrhein-westfälischen Straßenbaubetriebs (Straßen NRW) mit Hunderten von Fehlern und Mängeln behaftet.