Dortmund – Die Föderation der Westthrakien-Türken in Europa (ABTTF) hat die Ablehnung des höchsten griechischen Kassationsgerichts (Arios Pagos) zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) scharf kritisiert.
Der EGMR hatte Griechenland 2008 rechtskräftig dazu verurteilt, zivilgesellschaftlichen Institutionen wie der Türkischen Union von İskeçe/Xanthi („İskeçe Türk Birliği“) die Eintragung ins Vereinsregister nicht zu verwehren, da dies gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstoße.
Die griechischen Behörden hatten die Vereine verboten, weil die Vereinsnamen den Begriff Türkisch enthielten. Diesmal beschäftigte sich das Kassationsgericht mit der Klage des Kulturvereins der Türkischen Frauen des Bezirks Rhodop („Rodop İli Türk Kadınları Kültür Derneği“) und des Jugendverbands der Minderheit Evros („Evros Azınlık Gençleri Derneği“).
Athen missachtet Rechtsstaatlichkeitsprinzip und Urteile des EGMR
ABTTF-Präsident Halit Habipoglu bezeichnete die Ablehnung des Kassationsgerichts als „politische Entscheidung“ und wieder einmal habe das Gericht mit der Ablehnung der Klagen beider Vereine auf Eintragung ins Vereinsregister das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ignoriert. Damit habe sein Land nicht nur rechtskräftige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention.
Kampf gegen Leugnung der türkischen Identität
Für sein Land, das sich als die „Wiege der Demokratie“ betrachte, sei das beschämend und unwürdig. Die ABTTF werde beim Rechtsstreit auch in Zukunft an der Seite der beiden Vereine sein. Man werde den Kampf gegen die offizielle Politik zur Leugnung der türkischen Identität bis zu den höchsten Gerichten fortsetzen. Seine NGO werde internationalen Institutionen und Organisationen von der gänzlichen Politisierung der Thematik und der Missachtung Rechtsstaatlichkeitsprinzips berichten, so Halit Habipoğlu.
Ministergremium des Europarats: Verstoß gegen Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Das Ministergremium des Europarats hatte sich im Juni mit der Nichtumsetzung des EGMR-Urteils durch Athen eingehend beschäftigt und untersucht. Der Rat hatte in der Sitzung noch einmal auf das Urteil des EGMR hingewiesen, wonach das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt wurde, die in einem demokratischen Staat von grundlegender Bedeutung sei.
Ferner hatte das Europarats-Gremium auf die rechtliche Verpflichtung Griechenlands hingewiesen, Urteile des EGMR umzusetzen, die es seit 14 Jahren, seit dem Urteil nicht umgesetzt habe. Die Haltung Griechenlands verstoße gegen Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Kemal Bölge/Dortmund


Beim Massenmord wurden 94 unschuldige Zivilisten getötet
Auf der Flucht vor der heranrückenden türkischen Armee verschleppte die griechische Armee und ortskundige griechische Milizen wahllos türkische Zivilisten. Einige der Verschleppten Opfer werden an der Wand eines Hofstalls erschossen, andere mit dem Bajonett erdolcht. Die Invasoren verübten massenhafte Sexualverbrechen an Frauen und Mädchen, bei dem die Opfer anschließend getötet wurden. Bei diesem Massaker kommen 94 Zivilisten ums Leben, wobei Verletzte in den Schacht eines Ziehbrunnes („Koç kuyusu“) geworfen werden.
Damit sich die schwer Verletzten nicht befreien können, werfen die griechischen Soldaten die getöteten Dorfbewohner auf die Verwundeten. Wegen der verübten Kriegsverbrechen an der türkischen Zivilbevölkerung durch die griechische Armee wird der Ort des Schreckens später als der blutige Garten („Kanlı Bahçe“) bezeichnet. Im Andenken an die unschuldigen Opfer des Massenmords wurde ein Denkmal errichtet.
An einer Tafel sind die Namen der getöteten Zivilisten aufgelistet, wobei nur 55 der Getöteten zweifelsfrei identifiziert werden konnten, die anderen 39 ermordeten Einwohner sollen ebenfalls aus der Region stammen. Das Massaker von Germencik steht exemplarisch für die von der griechischen Armee von 1919-1922 in Westanatolien begangene Politik der verbrannten Erde und massenhafter Gewaltverbrechen an der türkischen Zivilbevölkerung.

