Verfassungsreform in der Türkei
Nach Referendum: Türkisches Justizministerium beginnt bereits mit Verfassungsänderung

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Ankara (nex) – Das türkische Justizministerium hat nach dem Referendum am gestrigen Sonntag die Harmonisierung der Gesetze in der Verfassung des Landes in Angriff genommen. Dies wurde Medienberichten zufolge am heutigen Montag aus Ministeriumskreisen bekannt. „Zunächst werden 144 Paragrafen in sieben Gesetzbüchern geändert werden“, erklärte eine Quelle gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu. Bei dem Verfassungsreferendum haben die mehr als 58 Millionen stimmberechtigten Türken im In- und Ausland über Änderungen an 18 Artikeln abgestimmt, die zu weitgehenden Reformen in der Verfassung führen werden. Nach Angaben des Ministeriums sollen nun alle Artikel mit Bezug zu dem Gesetzentwurf geändert werden. Die 144 Artikel gehören dabei zur ersten Änderungsphase. 2019 sollen die 18 Artikel in Kraft treten. Noch sei nicht bekannt, wie viele Paragraphen insgesamt geändert würden, heißt es weiter. Dabei sollen folgende Gesetze geändert werden: Präsidentenwahlgesetz (7 Artikel), Parlamentswahlgesetz (9 Artikel), Grundbestimmungen des Wahl- und Wählerverzeichnisgesetzes (10 Artikel), Parteiengesetz (11 Artikel), Gesetz über den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte (30 Artikel), Gesetz über Schiedsgerichte (27 Artikel) und das Militärstrafrecht (50 Artikel). Laut vorläufigen Ergebnissen haben 51,41 Prozent der Referendumsteilnehmer (25 157 025 Menschen) mit Ja und 48,59 Prozent (23 777 091) mit Nein gestimmt.

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Sri Lanka
Colombo: Zahl der Toten nach Müll-Lawine auf 21 gestiegen

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Colombo (nex) – Die Hoffnung, noch lebende Menschen aus der Müllkippe in der sri-lankischen Hauptstadt Colombo zu bergen, ist laut der Polizei mit dem Anstieg der Zahl der Toten auf 21 am gestrigen Sonntag geschwunden. Der 90 Meter hohe Müllberg war nach Ausbruch eines Feuers am vergangenen Freitag – dem Tag des Neujahrsfestes in dem Land – und starken Regenfällen eingestürzt. Zeugen berichteten, dass er etwa 145 Menschen unter sich begraben habe. Der am Stadtrand von Colombo auf 90 Meter aufgehäufte Müll war am Freitag nach starken Regenfällen ins Rutschen gekommen. „Die Rettungsaktion entwickelt sich schnell zu einer Bergungsaktion“, erklärte laut Medienberichten ein hochrangiger Polizeibeamter vor Ort. Die Ermittlungen über die Einsturzursache dauerten noch an, so der Beamte weiter. „Wir hörten ein krachendes Geräusch, wie ein Donnern“, schilderte Kularathna, ein Überlebender der Katastrophe, gegenüber den Medien den Vorfall und fügte hinzu: „Wir versuchten, uns zu befreien, aber wir wurden eingeschlossen. Wir schrien nach Hilfe und wurden später gerettet.“ Staatspräsident Maithripala Sirisena ließ zur Bergung von Überlebenden sowie Unterstützung der Feuerwehr beim Löschen des Brandes Hunderte Soldaten an den Unglücksort entsenden. Premierminister Ranil Wickremesinghe teilte mit, dass sein japanischer Amtskollege Shinzo Abe Hilfe bei den Bergungsarbeiten angeboten habe. Des Weiteren soll ein Expertenteam aus Japan zur Bewertung der Situation entsandt werden.  

"Tanz gegen das Tanzverbot"
Vergnügungsverbot: PIRATEN protestieren gegen religiöse Bevormundung am Karfreitag

Kiel / Berlin / Stuttgart (nex) – Verstaubte Gesetze drängen das kulturelle Leben an den „stillen Feiertagen“ in die Illegalität, findet die Piratenpartei und protestiert am Karfreitag mit einer Tanzmahnwache auf dem Stuttgarter Schlossplatz, mit einem „Tanz gegen das Tanzverbot“ auf dem Gießener Bahnhofsvorplatz und mit einer Vorführung der von der FSK nicht für stille Feiertage freigegebenen Religionssatire „Das Leben des Brian“ in Kiel. Was haben „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ gemeinsam? Sie alle stehen auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), welches nicht nur die Altersfreigabe sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst. Doch nicht nur Filmvorführungen oder öffentliche Tanzveranstaltungen in Diskotheken sind an stillen Feiertagen untersagt, auch Tanzveranstaltungen, Poetry Slam, Theateraufführungen, Kinderprogramm oder Konzerte fallen unter dieses Verbot. Kurz gesagt, alles was mit Spaß und Unterhaltung zu tun hat, ist an stillen Feiertagen tabu. Zuletzt hat Schleswig-Holstein auf Initiative der Piraten im Landtag die Verbotszeiten eingeschränkt, doch am Karfreitag soll es weiterhin bis 2 Uhr des Folgetages „still“ bleiben. Die Piratenpartei will dieses Tabu morgen mit Veranstaltungen in Stuttgart, Gießen und Kiel brechen. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Schleswig-Holsteinischen Piratenpartei zur Landtagswahl, erklärt: „Es ist eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben. Es geht nicht nur ums Tanzen. Die verstaubten Feiertagsgesetze drängen große Teile des kulturellen Lebens an ’stillen Feiertagen‘ in die Illegalität, darunter Spielveranstaltungen für Kinder, Kino, Theater, Oper, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams oder Musikkonzerte. Mit der Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung von Veranstaltungs-, Demonstrations- und Filmvorführverboten an Feiertagen! Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben Staat und Kirchen Niemanden bei der Nutzung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage zu bevormunden. Immer mehr Menschen meinen, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, wie man Feiertage begeht, wann und wie man trauern, gedenken oder entschleunigen möchte. Wir Piraten kämpfen für Freiheit statt Bevormundung!“ Piraten befürworten Freiheit von religiösen Zwängen „Um die Trennung von Staat und Kirche konsequent umzusetzen, darf nicht-religiösen Menschen nichts verboten werden, nur weil eine Religion dies gebietet“, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Wer an Feiertagen feiern will, der sollte das auch dürfen. Wir fordern deshalb die vollständige Abschaffung des Tanzverbotes.“ Die Piratenpartei Stuttgart lädt aus diesem Grund wie schon in den vergangenen Jahren am Karfreitag zu einer Tanzmahnwache ab 14:00 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein. Es wird Musik gespielt werden. „Wir hoffen, dass Menschen in großer Zahl erscheinen, um ihrem Wunsch nach religiöser Freiheit Ausdruck zu verleihen“, erklärt Michael Knödler, Vorsitzender der Piratenpartei Stuttgart.

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Umfrage
Jüngere sehen medizinische Vollmacht für Ehepartner kritisch

Leipzig (nex) – Rund die Hälfte der Deutschen im Alter von durchschnittlich 29 Jahren möchte nicht, dass ihr Partner über die medizinische Behandlung entscheidet, falls sie selbst bewusstlos sind. Eine noch größere Zahl fühlt sich überfordert, wenn sie für die Eltern entscheiden müsste. Aus Anlass des aktuellen Gesetzesvorhabens hat das Marktforschungsunternehmen Appinio im Auftrag von DIPAT Die Patientenverfügung über 1500 Deutsche online befragt. Nach Vorstellung von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig automatisch befugt sein, in medizinischen Belangen füreinander zu entscheiden. Das Entscheidungsrecht soll Untersuchungen, Behandlungen und Operationen umfassen und gelten, wenn der Betroffene aufgrund seiner gesundheitlichen Lage nicht selbst entscheiden kann. Eine Onlineumfrage unter 1504 Teilnehmern im Auftrag von DIPAT hat nun ergeben: Die Meinung junger Menschen über diese Regelung ist stark geteilt. Über 44% möchten nicht, dass ihr Ehe- oder Lebenspartner medizinische Entscheidungen an ihrer Stelle trifft. Eine noch größere Zahl der Befragten (über 47%) gibt zudem an, aus Sorge vor Fehlern selbst nicht über die Behandlung der eigenen Eltern entscheiden zu wollen. „Diese Ergebnisse zeigt das große Problem, das wir täglich auf Intensivstationen und im Rettungsdienst haben“, sagt Dr. Paul Brandenburg, Notarzt und Gründer von DIPAT. „Angehörige sind verständlicherweise schnell überfordert, wenn es um das Leben und Sterben der Familie geht. Selbst der beste Stellvertreter kann den tatsächlichen Patientenwillen nicht ersetzen. Im Ernstfall schützt nur eine wirksame Patientenverfügung.“ Geplantes Gesetz geht am eigentlichen Problem vorbei Das geplante Gesetz löst aus Sicht von Brandenburg nicht das Problem: „Es ist in der Praxis schon lange so, dass Ehepartner und Angehörige den Ärztinnen und Ärzten die entscheidenden Informationen geben, wenn eine Verfügung fehlt. Das geplante Gesetz bringt also keine Besserung. Um das eigentliche Problem der Behandlungsentscheidung zu lösen, muss die Politik dafür Sorgen, dass alle Menschen in Deutschland mit wirksamen Patientenverfügungen versorgt werden. Das ist nur durch eine Onlinelösung wie DIPAT möglich. Die Krankenkassen sollten hierfür die Kosten übernehmen.“  

Verkehr
Aussteigen auf der Autobahn verboten

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Verkehrsregeln gelten auch im Stau und bei Sperrung. 

Dortmund (nex) – Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Die Rettungsgasse ist Pflicht. Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden. Der Gesetzgeber sieht weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes als anerkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weitergefahren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für eine längere Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen jedoch meist ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskräfte dürfen dadurch nicht behindert werden. Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch im Stau strikt verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Hier drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt. Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.  

Verfassungsreform in der Türkei
Türkisches Referendum: In Deutschland kamen die meisten Nein-Wähler aus Berlin

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Dortmund (nex) – Der seit Monaten andauernde und umstrittene Wahlkampf zum Referendum in der Türkei ist vorbei.

Mit 51.34 Prozent der ausgezählten Stimmen konnten die Ja-Anhänger die Wahl für sich entscheiden. Türkischen Medienberichten zufolge seien dies 24.789242 der Stimmen. 48.66 Prozent, also 23.499,390 Wähler, waren gegen eine Verfassungsänderung.

In Deutschland führt Berlin die Liste der Nein-Wähler mit 49,4 (50,5% Ja) Prozent an. Nürnberg folgt mit 44,6 Prozent (55,4% Ja). Den dritten Platz belegt Hamburg mit 42,6 Prozent Nein-Wählern (57,4 % Ja).

Die Städte mit den meisten Nein-Wählern:

  1. Berlin: 49,8 Prozent (50,1 % Ja-Wähler) 2. Nürnberg: 44,6 Prozent (55,4 % Ja-Wähler) 3. Hamburg: 43,0 Prozent (57,0 % Ja-Wähler) 4. Frankfurt: 42,2 Prozent (57,8 % Ja-Wähler)
Die Liste der Städte mit den meisten Ja-Wählern führt die Ruhrmetropole Essen mit 75,3 Prozent an.
  1. Essen 75,3 Prozent (24,7 % Nein-Wähler) 2. Düsseldorf 69,7 Prozent (30,3 % Nein-Wähler) 3. Mainz 64,3 Prozent (35,7 % Nein-Wähler) 4. Köln: 64,1 Prozent (39,9 % Nein-Wähler)

Wie türkische Medien berichten, stimmten in Deutschland 63,07 Prozent der Wähler für ein Ja und 36,93 Prozent für ein Nein.

Die Beteiligung an der Volksabstimmung lag landesweit bei 87 Prozent.

Bei dem Referendum haben die Stimmberechtigten über die Änderung von 18 Paragrafen der türkischen Verfassung entschieden.

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Eilmeldung: US-Dollar und Euro fallen nach Ja-Sieg gegenüber Türkischer Lira

Verfassungsreform in der Türkei
Eilmeldung: US-Dollar und Euro fallen nach Ja-Sieg gegenüber Türkischer Lira

Ankara (nex) – Die Türkische Lira hat gegenüber dem US-Dollar ihren höchsten Wert in weniger als drei Wochen erreicht, nachdem das Verfassungsreferendum vom gestrigen Sonntag mit einem Sieg der Befürworter geendet hat.

So gewann die Lira am gestrigen Sonntag im Asienhandel mehr als 3,5 Prozent an Wert gegenüber dem Dollar, indem sie von 3,74 auf 3,63 Dollar fiel.

In den politischen Wirren der letzten Monate stürzte die Türkische Lira gegenüber dem US-Dollar und Euro in einen Tiefstand. Jedoch sagten Experten bereits in den vergangenen Wochen eine Erholung der Lira nach dem Referendum voraus.

Sollte das Referendum in der Türkei mit einem Ja zur Verfassungsreform enden, würde dies einen positiven Effekt auf die türkische Wirtschaft haben, die Unsicherheiten zerstreuen und die Türkische Lira gegenüber dem US-Dollar aufwerten, war die einhellige Meinung von internationalen Experten, mit denen die Nachrichtenagentur Anadolu gesprochen hatte. „Türkische Vermögenswerte bieten hohe Renditen und hohe Zinssätze, die für diejenigen auf der Suche nach hohen Erträgen attraktiv sind, wenn die Industriestaaten niedrige Zinssätze aufweisen“, erklärte der renommierte Ökonom des in London ansässigen Thinktanks Oxford Economics, Nafez Zouk, gegenüber der Nachrichtenagentur.
(Foto: Screenshot/Bloomberg)
Sollte sich die Mehrheit der türkischen Bevölkerung gegen die Verfassungsreform aussprechen und dies zu vorgezogenen Wahlen führen, könnte die Unsicherheit steigen und es zu einem größeren Abverkauf kommen, so Zouk weiter. Pjotr Matis, Stratege für Schwellenländer-Aktienmärkte bei der Rabobank in London, sagte gegenüber der Anadolu, dass im Falle einer positiven Volksabstimmung über die Verfassungsreform die Lira gegenüber dem Dollar eine Aufwertung auf etwa 3,5561 erleben werde. „Die regierende Partei für Gerechtigkeit und Fortschritt (AKP) beabsichtigt, sich nach dem Referendum auf Wirtschaftsreformen zu konzentrieren, was für Investoren ein ermutigendes Signal wäre“, sagte Matis. Ein Nein beim Referendum hätte eine negative Wirkung auf die Lira, da es zu einer politischen Unsicherheit führen würde: „In diesem Szenario könnte die Lira gegenüber dem Dollar auf 3,9415 nachgeben.“ Auch Tatha Ghose, ein anerkannter Experte für Emerging Markets bei der Commerzbank in London, vertritt laut Anadolu Matis‘ Auffassung, dass die Lira „erleichtert aufatmen könnte“, wenn das Referendum positiv ausfalle.

Nach Auszählung aller Stimmzettel des historischen Verfassungsreferendums haben die Befürworter heute mit vorläufig 51,37 Prozent gewonnen.

Die Beteiligung an der Volksabstimmung lag landesweit bei 87 Prozent.

Bei dem Referendum haben die Stimmberechtigten über die Änderung von 18 Paragrafen der türkischen Verfassung entschieden.

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Verfassungsreform in der Türkei
Türkei: Ja-Wähler feiern landesweit den Sieg

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Istanbul (nex) – Die Ergebnisse des Verfassungsreferendums haben in der Türkei landesweite Feiern ausgelöst. Die Menschen strömten nach der erfolgreichen Beendigung der Ja-Kampagne mit einem Sieg auf die Straßen.

Nach Bekanntgabe der vorläufigen Referendumsergebnisse feierten die Ja-Wähler im ganzen Land  auf Straßen und Plätzen ihren Sieg.

(Foto: AA)

Türkeiflaggen wurden geschwenkt und Banner hochgehalten, sobald die ersten Hochrechnungen zeigten, dass die Referendumsbefürworter vorne liegen.

Das Ja zur Verfassungsänderung bedeutet den Übergang der Türkei vom parlamentarischen ins Präsidialsystem und somit die Abschaffung des Amtes des Ministerpräsidenten. Des Weiteren haben die Stimmberechtigten über die Änderung von 18 Paragrafen der türkischen Verfassung entschieden.

(Foto: AA)

Nach Auszählung aller Stimmzettel des historischen Verfassungsreferendums haben die Befürworter mit vorläufig 51,37 Prozent gewonnen.

Und so sehen die vorläufigen Ergebnisse um 23.30 Uhr (Ortszeit) aus: 24 966 843 Ja-Stimmen (51,37 Prozent), 23 636 067 Nein-Stimmen (48,63 Prozent).

Die Beteiligung an der Volksabstimmung lag landesweit bei 87 Prozent.

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Referendum
Türkei: Klarer Vorsprung des Ja-Lagers

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Ankara (nex) – Wie der staatliche türkische TV-Sender TRT berichtet, haben 86 Prozent der mehr als 55 Millionen Wahlberechtigten am Verfassungsreferendum teilgenommen. 81,02 Prozent der Stimmzettel wurden laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu bereits ausgezählt.

Dabei deutet türkischen Medienberichten zufolge alles auf einen deutlichen Vorsprung der Referendumsbefürworter hin. So hätten Anadolu zufolge 53,61 Prozent der Wähler für eine Änderung der Verfassungsreform gestimmt. Der Anteil der Referendumsgegner liege bei 46,39 Prozent.

Die Türkei hat am heutigen Sonntag in einer Volksabstimmung über eine Änderung der türkischen Verfassung entschieden, die den Übergang des Landes vom parlamentarischen in ein Präsidialsystem vorsieht.

Ostern
Türkei: Erdogan und andere Politiker senden Christen Osterbotschaften

Ankara (nex) – Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat am heutigen Sonntag allen Christen frohe Ostern gewünscht, die den Feiertag begehen.

„Wir legen großen Wert darauf, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landes frei und im Einklang mit ihrer Religion leben können, was auch immer ihr Glaube, ihre Religion, ihre Konfession oder ethnischer Hintergrund sein mag“, verkündete Erdogan in einer schriftlichen Erklärung.

Die besondere geographische Lage der Türkei lasse sie Unterschiede als Teil ihres reichen Erbes betrachten, betonte er. Er hoffe, dass die jahrhundertelange friedliche Koexistenz verschiedener Religionen und Konfessionen in dem Gebiet ein Vorbild für die Welt dienen werde.

Erdogan brachte seine Ostergrüße an alle Christen in der Türkei und auf der ganzen Welt zum Ausdruck.

Auch der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim wünschte in einer schriftlichen Erklärung allen Christen ein frohes Osterfest.

Er wies darauf hin, dass die Türkei mit ihren Kirchen, Synagogen und Moscheen in denselben Straßen seit Jahrhunderten ein Symbol des Friedens und der Toleranz darstelle.

Der Minister für Kultur und Tourismus, Nabi Avci, richtete sich am heutigen Sonntag ebenfalls mit einem Ostergruß an seine christlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Avci betonte darin die Bedeutung des Respekts, die Menschen unterschiedlicher Traditionen, Kulturen und Glauben einander entgegenbrachten.

In der Türkei leben etwa 150.000 Christen. Am Ostersonntag feiern die Christen die Auferstehung des am Karfreitag gekreuzigten Jesus.