Bergkarabach-Konflikt
Massaker von Chodschali: Armenien trägt die volle Verantwortung

Ein Gastbeitrag von Gurban Mammadov

In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 verübten die armenischen Streitkräfte, einschließlich der irregulären lokalen armenischen bewaffneten Banden und unter direkter Beteiligung des 366. motorisierten Infanterieregiments der ehemaligen UdSSR, ein blutiges Massaker in der Stadt Chodschali in der Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan.

Als Ergebnis des Angriffs wurden 613 Zivilisten getötet, darunter 63 Kinder, 106 Frauen und 70 ältere Menschen. Im Verlauf des Blutbads wurden 487 Einwohner schwer verstümmelt, einige wurden bei lebendigem Leibe verbrannt, enthauptet, einige verstümmelt und andere skalpiert. Weitere 1.000 Menschen wurden verwundet und 1.275 Menschen sind als Geiseln genommen worden. Bis zum heutigen Tag gelten 150 Menschen aus Chodschali als vermisst. 8 Familien wurden komplett ausgelöscht, 25 Kinder verloren beide Elternteile und 130 Kinder verloren einen Elternteil.

Da die zivilen Einwohner von Chodschali absichtlich abgeschlachtet wurden, nur weil sie Aserbaidschaner waren, wurde das Massaker zu Recht als ein Akt des Völkermordes und der ethnischen Säuberung klassifiziert. 1

Das in Chodschali begangene Verbrechen stellt eine schwere Verletzung der Verpflichtungen aus zwingenden Normen (jus cogens) des allgemeinen Völkerrechts dar. Die Verpflichtungen aus solchen Normen ergeben sich aus jenen materiellen Verhaltensregeln, die das verbieten, was wegen der Bedrohung des Überlebens von Staaten und ihren Völkern und der grundlegendsten menschlichen Werte als untragbar angesehen wird.2 Unter diesen Verboten wird allgemein anerkannt, dass die Verbote der Aggression, der Errichtung oder Aufrechterhaltung von kolonialer Herrschaft, des Völkermords, der Sklaverei, der Rassendiskriminierung, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Folter als zwingend zu betrachten sind.3

Internationale Gerichte und Organisationen haben die Schwere der Gräueltat in Chodschali anerkannt. Das Ministerkomitee des Europarates hat in einer Erklärung vom 11. März 1992 – nur wenige Wochen nach dem Massaker – seine tiefe Besorgnis „über die jüngsten Berichte über wahllose Tötungen und Ausschreitungen“ in Aserbaidschan zum Ausdruck gebracht und „die gegen die Zivilbevölkerung in der Region Berg-Karabach der Republik Aserbaidschan gerichteten Gewalttätigkeiten und Angriffe“ entschieden verurteilt.4

Die Republik Armenien trägt die volle Verantwortung für den Völkermord von Chodschali, was ausdrücklich durch zahlreiche Fakten bestätigt wird, unter anderem durch Untersuchungsbeweise und -protokolle, Aussagen der Augenzeugen, internationale Medienberichte und Dokumente von zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. In seinem Urteil vom 22. April 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgende Feststellung getroffen, die keinen Zweifel an der Frage der Qualifikation des Verbrechens und der sich daraus ergebenden Verantwortung dafür lässt:

„Aus den verfügbaren Berichten unabhängiger Quellen geht hervor, dass bei der Besatzung von Chodschali in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 Hunderte von Zivilisten aserbaidschanischer Volkszugehörigkeit bei ihrem Versuch, aus der eingenommenen Stadt zu fliehen, von armenischen Kämpfern, die die Stadt angriffen, getötet, verwundet oder als Geiseln genommen worden sein sollen.“ 5

Der Gerichtshof qualifizierte das Verhalten derjenigen, die den Angriff durchführten, als „Handlungen von besonderer Schwere, die auf Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen können“. Zu den schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch die Republik Armenien gehören unter anderem wahllose Angriffe, einschließlich der Tötung von Zivilisten, die Entführung und das Festhalten von Geiseln sowie die Misshandlung und summarische Hinrichtung von Kriegsgefangenen und Geiseln. 6

Die folgenden Elemente des Verbrechens des Völkermordes, wie sie im Völkerrecht definiert sind, sind auf die Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Chodschali anwendbar: der actus reus – Massentötung und Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden; das Vorhandensein einer geschützten Gruppe, auf die absichtlich abgezielt wird; und die spezifische völkermörderische Absicht, eine Gruppe, die sich aus rassischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Gründen unterscheidet, ganz oder teilweise zu vernichten. Der klare und überzeugende Beweis für die gezielte Absicht, die Zivilbevölkerung ganz oder teilweise zu vernichten, erfüllt den Zweck, die Völkermordanklage in Bezug auf das in Chodschali begangene Verbrechen aufrechtzuerhalten.

Der Völkermord von Chodschali und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Armenien im Zuge seiner militärischen Aggression gegen die Republik Aserbaidschan verübt wurden, stellen eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar, insbesondere der Genfer Konventionen von 1949, der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Die wichtigsten Bestimmungen zur internationalen Verantwortung sind in den Artikeln zur Staatenverantwortung niedergelegt, die von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen am 9. August 20017 angenommen und von der Generalversammlung am 12. Dezember 20018 den Staaten empfohlen wurden. Nach Artikel 1 zieht „jede völkerrechtswidrige Handlung eines Staates die internationale Verantwortlichkeit dieses Staates nach sich“, während Artikel 2 vorsieht, dass „eine völkerrechtswidrige Handlung eines Staates vorliegt, wenn ein Verhalten, das aus einer Handlung oder Unterlassung besteht, (a) dem Staat nach dem Völkerrecht zuzurechnen ist und (b) eine Verletzung einer internationalen Verpflichtung des Staates darstellt“.

Kommentar 6 zu Artikel 4 der Artikel über die Staatenverantwortlichkeit betont, dass die Bezugnahme auf Staatsorgane: „nicht auf die Organe der Zentralregierung, auf hochrangige Beamte oder auf Personen mit Verantwortung für die Außenbeziehungen des Staates beschränkt ist. Er erstreckt sich auf Regierungsorgane jeglicher Art oder Klassifizierung, die welche Funktionen ausüben, und auf welcher Ebene der Hierarchie auch immer, einschließlich solcher auf Provinz- oder sogar lokaler Ebene“.9

Der armenische Autor Markar Melkonian erwähnt besonders die Rolle der Kämpfer der beiden armenischen Militärkommandos „Arabo“ und „Aramo“ und beschreibt detailliert, wie sie die friedlichen Einwohner von Chodschali massakrierten. So seien einige Bewohner der Stadt nach einer Flucht von fast sechs Meilen fast in Sicherheit gewesen, als „[armenische] Soldaten sie verjagt hätten“. Die Soldaten, so sagt er, „zückten die Messer, die sie so lange an ihren Hüften getragen hatten, und begannen zuzustechen“. 10

Der ehemalige Präsident der Republik Armenien Serzh Sargsyan diente zur Zeit des Völkermordes von Chodschali im Februar 1992 als Oberbefehlshaber der illegalen Streitkräfte in den besetzten aserbaidschanischen Gebieten. Die folgenden Gedanken von S.Sargsyan lassen keinen Zweifel an der Frage nach den wirklichen Tätern des Verbrechens in Chodschali: „Vor Chodschali dachten die Aserbaidschaner, dass sie mit uns scherzen, sie dachten, dass die Armenier ihre Hand nicht gegen die Zivilbevölkerung erheben können. Wir waren in der Lage, das [Stereotyp] zu brechen. Und genau das ist passiert“. 11

Die staatliche Verantwortung der Republik Armenien für völkerrechtswidrige Handlungen, nach den Gewohnheits- und Vertragsnormen des Völkerstrafrechts werden bestimmte Handlungen, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts begangen wurden, einschließlich der Handlungen in der Stadt Chodschali, als völkerrechtliche Straftaten angesehen und die Verantwortung dafür wird auf individueller Basis von denjenigen getragen, die an den besagten Handlungen teilgenommen haben, sowie von ihren Komplizen und Helfern.

Neben der völkerrechtlichen Verantwortung der Republik Armenien ergeben sich Rechtsfolgen, die sich in der Verpflichtung manifestieren, solche Handlungen zu unterlassen, angemessene Zusicherungen und Garantien zu geben, dass sie sich nicht wiederholen werden, und volle Wiedergutmachung für den Schaden in Form von Rückgabe, Entschädigung und Genugtuung zu leisten, entweder einzeln oder in Kombination. 12

Die Republik Armenien setzte ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit dem gezielten Angriff auf die aserbaidschanische Zivilbevölkerung während des Zweiten Karabach-Krieges im Jahr 2020 fort. Mit Angriffen auf die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur von bevölkerungsreichen aserbaidschanischen Städten wie Ganja, Barda und Tartar, die weit außerhalb des Schlachtfeldes liegen, beging Armenien im Jahr 2020 erneut dieselben Kriegsverbrechen wie im Jahr 1992 und setzte dieses Mal sogar noch tödlichere Waffen ein, darunter Streubomben und Raketensysteme, um mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung zu verursachen.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan wurden infolge der Raketen- und schweren Artillerieangriffe mehr als 100 Zivilisten, darunter 12 Kinder und 27 Frauen, getötet, 423 Zivilisten wurden verwundet. Mehr als 5000 Wohnhäuser und Mehrfamilienhäuser, 76 soziale Einrichtungen, darunter Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten, 24 Produktionsstätten, 218 Handelseinrichtungen, 51 öffentliche Verpflegungseinrichtungen, 41 Verwaltungsgebäude und 19 religiöse Einrichtungen wurden durch diese Angriffe zerstört. Sowohl der Völkermord von Chodschali 1992 als auch die Bombardierung der friedlichen Bevölkerung im Jahr 2020 sind klare Beweise für die bewusste Politik und die Akte systematischer Gewalt der Behörden der Republik Armenien gegen die aserbaidschanische Zivilbevölkerung.

Es ist offensichtlich, dass die Straflosigkeit, die die Täter der Verbrechen immer noch genießen, weiterhin den Fortschritt bei der Erreichung eines dauerhaften Friedens und der Versöhnung zwischen Armenien und Aserbaidschan behindert. Daher sind die Wahrheitsfindung in Bezug auf die groben Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, die während des Konflikts begangen wurden, die Bereitstellung angemessener und wirksamer Wiedergutmachung für die Opfer und die Notwendigkeit institutioneller Maßnahmen zur Verhinderung der Wiederholung solcher Verletzungen allesamt notwendige Begleiterscheinungen eines echten Prozesses der Annäherung und des friedlichen Zusammenlebens zwischen den beiden Nationen.


Dieser Gastbeitrag gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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20. Januar 1990: Der Tag, an dem die Sonne in Aserbaidschan nicht aufging

Fußnoten:

 Jessica A. Stanton, Violence and Restraint in Civil War: Civilian Targeting in the Shadow of International Law (Cambridge University Press, 2016), p. 235 2 See A/56/10, comment 3 to article 40 of the articles on State responsibility 3 Ibid, comment 5 to article 26 and comments 1-9 to article 40 of the articles on State responsibility 4 Declaration on Nagorno-Karabakh, adopted by the Committee of Ministers on 11 March 1992 at the 471bis meeting of the Ministers’ Deputies, Doc No. CM/Del/Concl(92)471bis 5 Judgment of the European Court of Human Rights of 22 April 2010, para. 87 6 See, Human Rights Watch/Helsinki, Seven Years of Conflict in Nagorno-Karabakh (1994) 7 See A/56/10, section IV. See also James Crawford, The International Law Commission’s Articles on State Responsibility. Introduction, Text and Commentaries (Cambridge, 2002), and James Crawford, Alain Pellet, Simon Olleson (eds.), The Law of International Responsibility (Oxford, 2010) 8 See General Assembly resolution 56/83. See also Assembly resolutions 59/35 and 62/61 and document A/62/62 9 See Crawford, The International Law Commission’s Articles on State Responsibility, p. 95

0 Ibid, pp. 213-214 1 Thomas de Waal, Black Garden: Armenia and Azerbaijan through Peace and War (New York and London, 2004), p. 172 2 Ibid, pp. 66-68, articles 28, 30, 31 and 34-37

Corona-Pandemie
Karliczek: Impfpriorisierung von Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern ist richtig

In Coronavirus-Impfverordnung wird Impfreihenfolge geändert Am heutigen Mittwoch tritt eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Danach werden Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und als Lehrkräfte in Grund- oder Förderschulen tätig sind, in die Gruppe der mit hoher Priorität zu impfenden Personen aufgenommen. Der Änderungsverordnung war eine Verständigung zwischen den Gesundheitsministerinnen und -ministern von Bund und Ländern vorausgegangen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Die veränderte Impfpriorisierung in der Impfverordnung ist ein positives Signal für alle Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie werden damit vermutlich in naher Zukunft ein Angebot erhalten können, sich früher als bislang vorgesehen gegen COVID-19 impfen lassen zu können. Dies könnte in den Grund- und Förderschulen sowie in den Kitas zu einem guten Stück mehr Sicherheit führen. Das ist gerade in diesen Tagen wichtig. Die veränderte Impfreihenfolge geschieht vor allem mit Blick darauf, dass die Lehrerinnen und Lehrer besonders in Grund- und Förderschulen sowie die Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen und Menschen in der Kindertagespflege persönliche Kontakte von Berufswegen zu kleineren Kindern und damit ein höheres Risiko einer Ansteckung haben. Deswegen ist es richtig, sie beim Impfen zu bevorzugen, um eine zügige und sichere Umsetzung der Öffnungsstrategien zu unterstützen. Hierin kommt auch zum Ausdruck, welche Bedeutung Grundschulen, Förderschulen und Kindertageseinrichtungen für die Bildung und Zukunft unserer Kinder haben. Gerade die kleinen Kinder und ihre Familien sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Wir sollten aber auch die Lehrerinnen und Lehrer an den anderen Schulen weiter im Blick behalten, auch wenn dort im Moment vor allem im Distanzunterricht gearbeitet wird. Impfschutz ist neben der Einhaltung der bekannten AHA+L-Regeln und vermehrten Tests ein wesentlicher Baustein für einen möglichst sicheren Betrieb von Grundschulen, Förderschulen und Kitas in der Pandemie. Ich danke allen Beteiligten vor Ort für ihr Engagement in diesen schwierigen Zeiten.“ Hintergrund: Die Coronavirus-Impfverordnung legt die Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung fest. Höchste Priorität haben danach zum Beispiel über 80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen sowie in Notaufnahmen und Rettungsdiensten Tätige. In der Gruppe 2 „Hohe Priorität“ fallen zum Beispiel 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21 oder Demenz sowie Transplantationspatientinnen und -patienten. Durch die Änderung der Impfverordnung gehören nun auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und als Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen tätig sind, in die Gruppe 2. In der Gruppe 3 „Erhöhte Priorität“ sind zum Beispiel 60-70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal im Einzelhandel sowie die übrigen Lehrkräfte eingeordnet.

Desinformation
„Desinformation zu Aserbaidschan“: Twitter löscht Armenien-Konten

San Francisco – Wegen Verstößen gegen die Manipulations-Richtlinien, hat der Kurznachrichtendienst Twitter Hunderte Konten mit Verbindungen zu Armenien, Russland und dem Iran gelöscht. Aufgrund von Desinformationskampagnen gegen Aserbaidschan seien 35 Konten mit Verbindungen zur armenischen Regierung entfernt worden. Einige der Konten gaben sich demnach als aserbaidschanische Regierungsmitglieder, politische Persönlichkeiten oder Nachrichtenagenturen aus, berichtet die Washington Times. Insgesamt 238 Konten mit Verbindungen zum Iran habe der Kurznachrichtendienst wegen „verschiedener Verstöße gegen seine Richtlinien“ gesperrt, darunter „Störung der US-Präsidentschaftsdebatte“ im vergangenen Herbst. Wegen der „Verbreitung von Narrativen“, die das Vertrauen in die NATO untergraben und die Vereinigten Staaten und die Europäische Union ins Visier genommen haben, seien zudem 100 Konten mit Verbindung nach Russland gelöscht worden. Das russische Außenministerium kündigte eine Untersuchung der Sperrungen an, berichtete die Nachrichtenagentur TASS.

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Mögliche Annäherung: Erdogan deutet Grenzöffnung zu Armenien an
   

Kommentar
Chodschali: Der armenische Völkermord an Aserbaidschanern

Chodschali – Eine Zukunft nach dem Genozid? 

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Wilfried Fuhrmann, Potsdam

Es ist der 26. Februar, der Tag wird langsam von der Nacht verdrängt. Totenstille! Sie wird immer wieder von dem Gelächter rauher Männerkehlen durchbrochen. Die Männer genießen ihren Sieg in der vergangenen Nacht. Sie haben schon viele derartige Siege in vergleichbaren einfachen Dörfern gefeiert. Es war stets die Liquidierung, die vollkommene Eliminierung aserbaidschanischen Lebens in dem Dorf oder in dem Distrikt. Auch heute konnten sie melden: Chodschali ist „moslem- und auch judenfrei“. Die Liquidierung war erfolgreich, Dorf und Distrikt sind „armenisch“.

Zur Tragödie von Chodschali

Im Distrikt Chodschali lebten Ende 1991 rd. 20.800 Menschen, davon rd. 15.600 Armenier und über 5.100 Aserbaidschaner. In dem Dorf gab es rd. 6300 Einwohner. Nach der Nacht vom 25. zum 26. Februar 1992 war fast ein Drittel der Bevölkerung vertrieben oder ermordet. Es gab kein Erbarmen, nicht einmal für Kinder und Ältere, für Kranke und „Behinderte“.

Es wurden mit Ayshen Muradowa und Mahsar Husseinov, beide 1 Jahr alt, sowie Janan Orujow und Simuzar Humbatowa, beide 16 Jahre alt, 83 Kinder sowie 70 ältere Menschen getötet. Insgesamt wurden allein in Chodschali 613 Zivilisten ermordet, davon 53 auf besonders grausame Art und Weise. Die rd. 30 Prozent große aserbaidschanische Minderheit des Gesamtdistriktes war eine „einfache“ Bevölkerung. Sie widmete sich der Landwirtschaft, dem Weinbau und der Honigzucht sowie der Textilproduktion. Es war für das armenische Militär und die Terror-Trupps von Armeniern aber ein bedeutsamer „Sieg“, denn Chodschali liegt an einer wichtigen Straßenkreuzung und hatte den einzigen Flugplatz von Berg-Karabach.

Es zählten nur die Landgewinne nach absoluten ethnischen Säuberungen. Das Morden muss, anders ist es kaum zu verstehen, für sie eine Art gemeinschaftlicher Rausch gewesen sein. Es war und bleibt weltweit für immer Kennzeichen ihrer inhumanen Grausamkeit. Es zählten offenbar nur die absoluten ethnischen Säuberungen und territoriale Landgewinne – nicht aber das Leben. Der Chef der sog. Selbstverteidigungskräfte der sog. Republik Bergkarabach war Sersch Sargsjan.1 Das Massaker von Chodschali war ein derart grausamer Genozid, der selbst westliche Zeitungen2 erschütterte.

Und es war zugleich Teil eines Genozids an allen Aserbaidschanern in ihren historischen Siedlungsgebieten, den regional abgegrenzten Siedlungsgebieten von Berg-Karabach sowie sieben weiteren umliegenden Distrikten. Aus diesen wurden systematisch alle Aserbaidschaner vertrieben oder ermordet. Die Vertriebenen, selbst die älteren, konnten 29 Jahre lang, bis zur Befreiung durch den Zweiten Krieg nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Ein Genozid schafft keine Grundlage für einen Staat

Zu diesem begangenen Unrecht haben große Teile der Welt und vor allem die herrschenden armenischen Eliten geschwiegen und schweigen immer noch – trotz der den Völkermord anerkennenden Erklärung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (Dok. 9066, Nr. 324) sowie div. UN-Resolutionen3. Es wird einfach geleugnet4 oder kriegspropagandistisch verdreht. Die Worte und Politik der armenisch-apostolischen Kirchenelite offenbaren, wie wenig diese in den Prinzipien ihres Glaubens verankert sind.5 Sie vermitteln den Eindruck einer politisch-nationalistischen Kirche mit einem geopolitisch expansiven Machtkalkül. Ein derartiges geopolitisches alt-chauvinistisches Machtkalkül scheint auch große Teile der politischen und militärischen Elite sowie der Diaspora zu kennzeichnen.

Gleichwohl ist das begangene schwere Unrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit diesen Eliten bewusst. Die Gründung der sog. Republik Bergkarabach war u.a. ein Versuch, die „Republik Armenien“ von dieser Schuld zu entlasten. Dazu wird „ablenkend“ der Anschein erweckt (u.a. auch in deutschen Zeitungen wie der FAZ), dass eine unterdrückte, abtrünnige Provinz/Region sich nur durch einen blutigen Kampf befreien und dann eine unabhängige Republik Bergkarabach gründen konnte.

Dann wäre es eine auf einem Genozid begründete Republik. Damit kann sie letztlich nicht bestehen. Jede diplomatische Anerkennung entspräche der Akzeptanz und Gutheißung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Menschen. Dieses wäre bspw. der Fall, wenn Frankreich diese sog. Republik diplomatisch anerkennte.6 Dieses gilt auch für die jüngste Initiative von 11 US-Senatoren, die US-Präsident Biden schon wenige Tage nach dessen Amtsantritt auffordern, gegen Aserbaidschan Sanktionen zu verhängen. Allerdings hatte Biden zuvor bereits erklärt, Armenien finanziell und wohl auch militärisch beim Aufbau kräftig helfen zu wollen. Derartiges politisiert bzw. relativiert die Menschenrechte zu Lasten von Aserbaidschan. Und es verhindert den Aufbau einer offenen, mit seinen Nachbarn friedlich integrierten sowie demokratischen Republik Armenien. Es destabilisiert zugleich den gesamten Süd-Kaukasus.

Diese sog. Republik kann mit diesem Verbrechen nicht dauerhaft bestehen, selbst bei den rd. 50.000 unmittelbar nach Berg-Karabach zurückgekehrten Armeniern. Darunter sind sehr viele, die ansonsten bei einem Verstoß gegen das Völkerrecht, erst nach Abschluß des ersten Waffenstillstandes angesiedelt wurden: Flüchtlinge u.a. aus dem Irak, aus Syrien und dem Libanon mit armenischem Hintergrund. Sie wurden und werden scheinbar instrumentalisiert.

Dieser Rückfluss ist die Folge wirtschaftlichen und politischen Drucks Armeniens bei einer verweigerten Siedlungs-Alternative für die Flüchtlinge in Armenien. Aber er kann auch auf der Erkenntnis basieren, dass die Aserbaidschaner weder Rache nehmen noch die Ungeheuer gemäß der armenischen Polit-Propaganda sind,7 noch dass es zu Vertreibungen kommen wird. Dabei können die Rückkehrer sicher sein, dass von Armeniern in den nächsten Jahren kein Dritter Karabach-Krieg, möglicherweise aber Terror gegen die heimkehrenden Aserbaidschaner organisiert werden kann. So sicher konnten diese Menschen wahrscheinlich lange nirgends leben – aber haben sie die Vorstellung eines Zusammenlebens oder ein eigenständiges Ziel?

Allerdings wissen sie auch, dass sie sich kooperativ zu verhalten haben, da sie auf die Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Nahrungsmittel usw. aus Aserbaidschan angewiesen sind. Das verbleibende Gebiet kann keine autarke Versorgung bereitstellen. Die Einfuhren (egal ob per Luft, Eisenbahn oder LKW) sind genehmigungs- und zollpflichtig.8 Die Einnahmen aus der Ausbeutung der bisher besetzten aserbaidschanischen Gebiete fallen zugleich weg. Ob die Regierenden der sog. Republik, die bei den Waffenstillstandsverhandlungen keine Rolle spielten, kooperativ sein werden, erscheint nicht sicher.

Sie könnte mit Tricks versuchen, das von russischen Kräften „gesicherte“ Obere-Bergkarabach als selbständigen Staat zu führen (unter dem erhofften Schutz Russlands – wenn durch „amtliche Einführung/Übernahme“ die russische Sprache, das russische Recht eingeführt wird oder unter dem Schutz Frankreichs – wenn es infolge der Arbeit der Diaspora und der Pressearbeit von einem bevorstehenden Genozid an den Armeniern durch Aserbaidschaner ausgeht und es zum Schutze der „bedrohten“ Minderheit dann eingreift).

Eine Notwendigkeit zu einem kooperativen Verhalten hätte das Regime spieltheoretisch (bei einem Spiel mit Wiederholungen im Zeitablauf) seit Anbeginn des ersten Krieges erkennen können. Es waren aber scheinbar politische Hasardeure. Dieses gilt offenbar seit Jahrhunderten. Der Traum von einem großen armenischen Staat hat immer wieder zu fanatisch-nationalen bis hin zu faschistischen Aktionen geführt, die aber letztlich stets der eigenen Sache, d.h. Armenien geschadet haben.

Probleme der Rückkehr der aserbaidschanischen Einwohner

Chodschali ist ein aserbaidschanisches Trauma seit 1992. Dieses Trauma besteht in einem gewissen Umfang weiter, da der Krieg geographisch kurz nach der Befreiung von Schuscha und vor dem rd. 20 km entfernten Chodschali „gestoppt“ wurde. Der Distrikt Chodschali kann zwar als ein überwiegend von Armeniern bewohntes Gebiet angesehen und „geschützt“ werden, aber er ist prinzipiell wieder integraler territorialer Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Zwar können vertriebene Aserbaidschaner (bis in die Enkelgeneration) auch in die nicht militärisch befreiten Gebiete zurückkehren (unter Kontrolle des Hohen Flüchtlingskommissars der UN), aber wohin können sie wirklich gehen, wenn zuvor die Eigentumsfragen nicht geklärt sind und bereits zuvor Eigentumsfragen ungeklärt waren?

Die sehr schnell und ohne Kontrolle durch den Flüchtlingskommissar nach Berg-Karabach gezogenen 50.000 Armenier, unter ihnen wohl auch Terroristen, wirken wie „menschliche“ Sperren.9 Dieses verzögert bzw. verhindert den Neubeginn eines Zusammenlebens auch in Chodschali über Jahre. Es müssen schnellstmöglich und vorrangig die Eigentumsverhältnisse zum Ende des Jahres 1991 unter Berücksichtigung von möglichen rechtskräftigen Immobiliengeschäften analysiert und ihr Wert im Falle von Restitutionsansprüchen auf Basis des aserbaidschanischen Rechts werden.

Blockiert werden müssen wahrscheinlich alle Immobilien, die sich Personen und Unternehmen nach 1992 aus „verlassenem“ aserbaidschanischen Eigentum, in welcher Weise auch immer, angeeignet und/oder zwischenzeitlich weitergegeben haben. Auch die Immobilien im Eigentum/in der Nutzung von „staatlichen“ Institutionen und Unternehmen sind zu überprüfen und fallen wahrscheinlich vielfach direkt an den aserbaidschanischen Staat, der sie in den meisten Fällen an die Eigentümer (im Jahre 1991) zurückgeben kann. Dieses kostet ebenso Zeit wie die Beseitigung von Minen.

Chodschali: Auf dem Weg in die Zukunft?

Der 29. Jahrestag des Massakers von Chodschali ist auch mit politisch-technischen Regelungen und den bereits durch Aserbaidschan eingeleiteten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verbunden. Primär aber ist es ein Tag der Erinnerung an die Gräueltaten und seit Wiedererlangung der territorialen Integrität eine Verpflichtung zur Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft in Berg-Karabach. Dabei setzt ein neues Zusammenleben Besinnung und Aufarbeitung der Vergangenheit voraus. Insbes. für Christen, Armenier sind i.d.R. Mitglieder einer christlichen Kirche, ist dieses mit der Anerkennung der begangenen Taten sowie einem aufrichtigen Bereuen und einer Bitte um Vergebung verbunden.

Derartiges aber ist leider nicht zu erwarten – weder von den militanten chauvinistischen Rechtsparteien sowie den ehemaligen Präsidenten und deren Anhängern noch vom armenischen Militär und leider auch nicht von der Armenisch-Apostolischen Kirche. Aber sie sind nicht die Mehrheit der in der Republik Armenien lebenden Menschen. Die Mehrheit hat Paschinjan im Jahre 2018 in der gewaltfreien „Samt -Revolution“ („Velvet Revolution“) zur Macht verholfen und unterstützt ihn scheinbar auch jetzt.

Der Premierminister hat zwar die militärischen Provokationen gegen Aserbaidschan und den daraufhin ausbrechenden Krieg nicht verhindert oder verhindern können, aber er hat mit kühlem Kalkül die seit geraumer Zeit zunehmend vom Ausbluten bedrohte Republik Armenien, als Gondel unter dem Luft-Ballon der Diaspora und militärischen Fanatiker hängend, mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes vor dem Total-Absturz gerettet und zugleich verwaltungstechnisch auch den mehrheitlich von Armeniern bewohnten Teil von Ober-Berg-Karabach sowie seine Regierungsmacht. Es ist noch offen, welche Folgen dieser Zeitpunkt der Unterzeichnung hat, denn er hat damit den chauvinistischen Kräften eine Bühne gelassen.

Eine Erwartung bezüglich seines weiteren Kurses: Am 12.2.2021 wurde das Denkmal für den Faschisten Garegin Nschdeh in Kohjavend abmontiert.10 Er scheint das Land langsam zu demokratisieren und in die „Unabhängigkeit“ von Kirche sowie Militär und Diaspora zu führen. Während die drei christlichen Kirchen (Armenisch Apostolische Kirche quasi als Staatskirche, die römisch-katholische unter dem „Schutz“ Frankreichs sowie die kleine protestantische) seit Jahrhunderten mit chauvinistischen Politiken und Parolen um die Armenier wetteifern, bedient das Militär scheinbar insbesondere chauvinistisch ausgreifende Träume der Diaspora. Eine verantwortungsvolle Diaspora aber hilft den Menschen vor Ort. Der politische Machtanspruch der Kirche erscheint nur durch eine verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche (Säkularisierung) auflösbar zu sein. Aber die militant expansiven Kräfte werden dadurch zurückgedrängt, aber nicht verschwinden. Das erfordert viel Zeit und Kraft.

Möglicherweise hat der armenische Premier-Minister Paschinjan noch die politische Kraft zum Dialog und zur Versöhnung. Zugleich kann auch die aserbaidschanische Kulturpolitik auf aserbaid-schanischem Territorium, selbst einer u.U. einzurichtenden „Autonomen Region Ober-Berg-Karabach“, noch direkt aktiv oder unterstützend wirken. Dieses erscheint so möglich, wie die auf aserbaidschanischem Druck hin erfolgte Demontage des Denkmals für den Faschisten Garegin Nschdeh in Kohjavend am 12.2.2021.11

Ansonsten oder zusätzlich sind zivilgesellschaftliche Initiativen notwendig. Die Hoffnung auf zivilgesellschaftliche armenische Aktivitäten ist nicht unbegründet, schließlich scheint mehr als die Hälfte der in der Republik wohnenden Armenier weder hinter der bisherigen Okkupationspolitik und dem Genozid gestanden zu haben oder zu stehen, noch ein Zusammenleben in Berg-Karabach abzulehnen.12 Wenn diese Kräfte sich durchsetzen können, dann erscheint eine Zukunft aufbaubar.

Dann ist eine begehbare „Kulturstätte“ in Chodschali wünschenswert und notwendig. Natürlich sollte diese Stätte weder provokativ sein noch wirken und möglichst keinen Religionsbezug haben. Sie sollte der Erinnerung an den Genozid sowie der Ermahnung für ein friedliches Miteinander beider Ethnien in der Zukunft dienen. Die Schaffung einer gemeinsamen Wurzel bzw. gemeinsamer Werte beider Ethnien erscheint notwendig, da eine Zukunft ohne einen derartigen Grundkonsens stets Gefahr läuft, in den Händen von wiedererstarkenden Religionseiferern und Chauvinisten wieder zerrieben zu werden.

Eine derartige Kulturstätte sollte den Blick aus dem Genozid und Krieg kommend in die reiche Geschichte Chodschalis und in die Zukunft wenden. In einer ersten, vorsichtigen Annäherung an die Gestaltung einer derartigen Stätte könnte diese Ort ein neu geschaffenes (oder falls noch vorhanden: das antike) Feld mit Grab-Hügeln bzw. kleineren Grabwällen sein, in deren Mitte eine kleine Rotunde entstehen könnte. Die Hügel, Wälle erinnern unmittelbar an die ältesten Wurzeln, dh. an die sog. Chadschali-Hügel (Khojali mounds) aus der späten Bronze-/frühen Eisenzeit und damit an die Chodschali-Gadabei Kultur.

Deren Ausgrabungen ließen Chodschali als eine Art Zentrum der Antike erscheinen. In der Rotunde könnten Stücke aus den Ausgrabungen bzw. derartige Abgüsse oder Abbildungen ausgestellt werden. Diese gedanklich in vier Quadranten aufgeteilte Rotunde könnte noch drei weitere Themenfelder präsentieren. Diese könnten einen Bezug herstellen bspw. zum Abzug der Mongolen mit der staatlichen Neugründung in Form der Khanate (einschl. des Karabach-Khanates) sowie zur Zeit der von der UdSSR gewonnen Unabhängigkeit und viertens beispielhaft zu Problemen der Wiederherstellung und Bewahrung des „Natur-Reichtums“ für die Zukunft.

Ebenfalls in dem Hügelfeld oder auf der Rotunde stehend könnte ein Mahnmal die Gedanken des Besuchers zum Chodschali-Mahnmal in Baku, Distrikt Khatai lenken. Es könnte als „Kontrast“ zu der verzweifelt fliehenden Mutter auf dem Mahnmal in Baku, die innerlich zerstört anklagend ihr totes Kind gen Himmel streckt, eine Statue evtl. mit Eltern sein, die glücklich ein kleines Kind und damit die am 9. November 2020 wieder gewonnene Zukunft präsentieren.

Aber wollen die militanten armenischen Kräfte eine Zukunft – oder diese mit allen Mitteln verhindern?


Dieser Gastbeitrag gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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Einunddreißig Jahre sind seit den Ereignissen des 20. Januar 1990 vergangen, die in die Geschichte des aserbaidschanischen Volkes als die Tragödie des blutigen Januars eingegangen sind.

20. Januar 1990: Der Tag, an dem die Sonne in Aserbaidschan nicht aufging

Fußnoten 1 Von ihm stammt die Aussage: „Bis Chodschali dachten Aserbaidschaner, dass die Armenier ihre Hand nicht gegen die Zivilbevölkerung erheben würden. Wir waren in der Lage, dieses Stereotyp zu durchbrechen“. Vgl. Carnegie Endowment for International Peace: Интервью Томаса де Ваала с Сержем Саргсяном, министром обороны Армении (ныне президентом Армении). 15. Dezember 2000, abgerufen am 23. Januar 2008 (russisch) – aus Wikipedia. Sargsjan Serzh war 2008 – 2013 Staatspräsident von Armenien und damit Nachfolger von Robert Kotscherjan, der seit 1998 Staatspräsident von Armenien war. Zuvor war Kotscherjan General und seit 1992 Premierminister von Bergkarabach. 1994 – 1997 Präsident von Bergkarabach, 1997-1998 Ministerpräsident von Armenien. 2 Mit rd. einer Woche Verspätung berichteten u.a. The New York Times, The Times, The Washington Post, The Boston Globe, Newsweek, Reuter, BBC1 News sowie Die Frankfurter Rundschau und die taz – Tageszeitung u.a.
3 Es sind u.a. die UN-Resolutionen Nr. 822, 853, 874 und 884 aus 1993
4 In verschiedenen mit Armeniern, auch Akademikern, geführten Gesprächen wurde der Genozid einfach geleugnet, weil gar keine Aserbaidschaner dort gelebt hätten sei alles nur Propaganda und bei Zurückweisung dieser Behauptung, waren es dann nur sehr wenige: „vielleicht Einer oder Zwei“.
5 Das Verhalten der Armenisch-Apostolischen Kirche weist viele Ähnlichkeiten mit dem der Katholischen Kirche zur Zeit des NS-Regimes oder vielfach in Polen nach 1945 auf. Ein großer Teil der im Westen wohnhaft gewordenen Armenier sind römisch-katholischen Glaubens.
6 Hier gäbe es eine merkwürdige Ähnlichkeit zu bspw. der Aufnahme der Republik Tschechien in die EU unter Weiterbestand der sog. Benesch-Dekrete.
7 Während die militanten armenischen Eliten nicht zwischen Osmanen und Aserbaidschanern bei den Greueln im Ersten Weltkrieg unterscheiden und die Menschen beider Staaten (Aserbaidschan und Türkei) als unterschiedslos gleich ansehen, unterscheidet Aserbaidschan sehr genau zwischen den Verbrechern im. Ersten Berg-Karabach-Krieg und den anderen Menschen, einschl. der vor wenigen Jahren zugezogenen Flüchtlingen. Die Republik Aserbaidschan ist multi-ethnisch, die Republik Armenien ein mono-ethnisches Land..
8 Dieses verdeutlicht auch, dass bspw. einer französischen Delegation, die mit in Eriwan ausgestellten Visa in die sog. Republik Berg-Karabach einreisen wollte, an der Grenze zu Aserbaidschan von russischen Friedenstruppen die Einreise verweigert wurde, da Baku für die Visa zuständig ist.
9 Die UN und die Weltöffentlichkeit haben (auch über die Minsk-Gruppe) jahrelang massiven Druck auf Aserbaidschan ausgeübt, die Binnenflüchtlinge zu integrieren – ein probates Mittel, die Anzahl potentieller Rückkehrer nach Berg-Karabach zu reduzieren. Natürlich werden Aserbaidschaner zurückkehren, aber es ist kaum nachvollziehbar, wenn eine Repräsentantin des russischen Außenministeriums im Januar 2021 erklärt, dass diese Rückkehr die Basis der russischen Politik sei.
10 Das Denkmal kam allerdings ins Historische Museum.
11 Das Denkmal kam allerdings ins Historische Museum.
12 Dieser Anteil wird mit steigender Wohlfahrt in der Republik Armenien wachsen. Und die Wohlfahrt wird steigen infolge der wegfallenden Belastungen des Staatshaushaltes durch die Okkupationskosten sowie durch die reduzierten (!) Militärausgaben, da der Krieg die Sicherheit der armenischen Grenzen alleine durch den Schutz Rußlands und das völkerrechtlich korrekte Verhaltens Aserbaidschans demonstriert hat. Zugleich steigt das Einkommen durch die Beteiligung am Wiederaufbau. Bedeutsamer aber wird sein, dass die armenische Jugend wieder eine Zukunft in Armenien haben wird, so dass die Auswanderungszahlen langsam sinken werden.

"Gas for Gaza"
EU-finanziert: Pipeline soll Gaza mit israelischem Gas beliefern

Gaza-Stadt – Nach jahrelangen Gesprächen steht ein Plan, israelisches Gas nach Gaza zu liefern, kurz vor der Genehmigung. Die EU und Katar werden die Pipeline gemeinsam finanzieren. Der Gazastreifen leidet seit mehr als einem Jahrzehnt unter einem chronischen Stromdefizit und erlebt täglich von acht bis 12 Stunden Stromausfälle. Die Küstenenklave hat nur ein Kraftwerk – das mit importiertem Dieselkraftstoff betrieben wird. Um die Stromkrise in der Küstenenklave zu lösen, wird wahrscheinlich innerhalb der nächsten sechs Monate in Abkommen über die Lieferung von israelischem Erdgas in den Gazastreifen genehmigt werden, sagte der katarische Gesandte Mohammad al-Emadi in einer Erklärung. Einerseits soll der israelische Energiekonzern Delek Gas an die Palästinensische Autonomiebehörde verkaufen, die es dann an den Gazastreifen weitergibt. Im zweiten Teil der Vereinbarung gehe es um den Bau der Pipeline zum Gazastreifen. „Es gibt hier zwei Verträge: Einer ist der Kauf des Gases, zwischen der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem israelischen Unternehmen Delek. Der andere Vertrag ist die Verlegung einer Gasleitung“, sagte al-Emadi. Das Erdgas soll nach Angaben eines Delek-Sprechers aus dem Leviathan-Feld vor der Küste Israels kommen. Delek wird auch die Verlegung eines Transportsystems für die Pipeline übernehmen. Jahrelang war das Projekt wegen des israelisch-palästinensischen Konflikts auf Eis gelegt worden. Inmitten von gegenseitigem Misstrauen und Ausbrüchen von Gewalt brachen die  Friedensgespräche zwischen den beiden Seiten 2014 ab und wurden nie wieder aufgenommen. Aber israelische, palästinensische, katarische und europäische Interessen haben sich in den letzten Wochen mit dem Ziel angenähert, im Jahr 2023 Gas nach Gaza fließen zu lassen, so Offizielle gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Im Rahmen der Vereinbarung, die noch nicht abgeschlossen ist, würde die israelische Seite der geplanten Pipeline von Katar finanziert und der Abschnitt in Gaza von der Europäischen Union bezahlt werden, so Reuters. Die EU habe hierfür fünf Millionen Dollar zur Verfügung gestellt. Wenn das Pipeline-Projekt erfolgreich ist, würde es zum ersten Mal seit Jahren eine stetige Energiequelle für den Gazastreifen bereitstellen und die Stromausfälle beenden, die dazu beigetragen haben, die Wirtschaft der blockierten palästinensischen Enklave zu lähmen. „Hier geht es darum, dass Gaza 24 Stunden Strom hat, was eine Grundlage für ein großes Wirtschaftswachstum darstellt und zu Frieden und Stabilität beiträgt“, sagte Ariel Ezrahi, Direktor für Energie im Büro des Quartetts (Office of the Quartet), einer Gruppe, die Friedensbemühungen zwischen den Palästinensern und Israelis fördert und den Vereinigten Staaten, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und Russland untersteht. „Die jüngsten Ereignisse stellen einen echten Durchbruch dar“, sagte Ezrahi, der der Task Force „Gas für Gaza“ vorsitzt, die seit 2015 von der niederländischen Regierung finanziert wird. „Die Bedeutung dieses Projekts liegt nicht nur darin, dass es zu einem großen Teil die Deckung des Energiebedarfs des Gazastreifens ermöglichen wird. Es wird auch dazu beitragen, die Entsalzungsanlage in Gaza mit Strom zu versorgen und damit vielen Menschen im Gazastreifen den Zugang zu sauberem Wasser zu sichern“, zitiert Times of Israel Sven Kühn von Burgsdorff, der Gesandte der Europäischen Union bei den Palästinensern. Al-Emadi erwarte, dass die Pipeline innerhalb der nächsten zwei bis zweieinhalb Jahre fertiggestellt werde. Während Kühn von Burgsdorff eher zögerlich war, einen Zeitplan zu nennen, äußerte er sich optimistisch, dass das lang erwartete Projekt in den kommenden Monaten abgeschlossen werden könnte. „In den nächsten Monaten muss alles an seinen Platz fallen“, sagte er. „Wir freuen uns darauf, die Interessen und Zusagen der vier Parteien zu formalisieren. Wir erwarten Fortschritte, denn es ist im Interesse aller.“ Gaza, Heimat von zwei Millionen Palästinensern, ist eine 360 Quadratkilometer große Küstenenklave, die zwischen Ägyptens Sinai-Halbinsel und Tel Aviv liegt. Sie hat keinen Zugang zur Außenwelt, außer durch Israel, das 90 Prozent der Land- und Seegrenzen kontrolliert, und Ägypten, das eine schmale Landgrenze im Süden hat. Beide Länder halten seit Jahren eine strenge Blockade aufrecht und begründen dies mit Sicherheitsbedenken gegenüber der Hamas, die seit 2007 den Gazastreifen kontrolliert.

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– Israel – „Jüdisch-arabische Zusammenarbeit“: Israelisches Unternehmen plant Fabrik im Gaza-Streifen

„Wir wollen, dass die Menschen im Gazastreifen Arbeit haben – echte Arbeitsplätze. Wir haben unser Werk in Rahat, ‚Insel des Friedens‘, errichtet, und ich möchte es größer machen und mehr Menschen Hoffnung geben, deshalb sind wir dabei, auch ein Werk in Gaza zu errichten“, so Daniel Birnbaum, CEO von SodaStream.

„Jüdisch-arabische Zusammenarbeit“: Israelisches Unternehmen plant Fabrik im Gaza-Streifen
     

Wohnungsbaugipfel
Mittelstand: Wohnungsbau durch Bürokratieabbau ankurbeln

Zu dem heutigen Wohnungsbaugipfel erklärt BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger: „Der Staat ist erwiesenermaßen ein schlechter Bauherr. Das zeigen Projekte wie der Berliner Großflughafen, Stuttgart 21 oder die Elbphilharmonie. Es ist daher naiv zu glauben, der Staat allein könne den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum schaffen. Die Bundesregierung sollte vielmehr die Fesseln für private Investoren lockern, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch: Hundertausende Mieter suchen schon heute verzweifelt eine bezahlbare Wohnung, dies wird sich in Zukunft noch verschärfen. Viele Arbeitnehmer müssen immer noch jeden Tag stundenlange Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kauf nehmen. Das belastet nicht zuletzt massiv die Umwelt. Hier muss die Politik schnell handeln und die Baubürokratie radikal abbauen. Entscheidend sind drei Maßnahmen: Senkung der Standards und überzogener (Umwelt)Auflagen, Entschlackung des Baurechts, Bereitstellung preiswerten Baulands. Zudem kann der Staat die Bildung von privatem Wohneigentum beispielsweise durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer fördern. Dirigistische Eingriffe wie ein Mietendeckel sind kontraproduktiv und bremsen privaten Wohnungsbau. Stattdessen sollte die Politik Projekte unterstützen, wo Unternehmer günstige Mietwohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bauen. So unterstützt der BVMW das genossenschaftliche Modell zum Mitarbeiterwohnungsbau ‚Job & Wohnen‘ in Berlin-Spandau.“

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– Wohnraumoffensive – DGB kritisiert Wohnungsbau-Bilanz scharf

Die Bilanz der 2018 vereinbarten Wohnraumoffensive stößt bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik.

DGB kritisiert Wohnungsbau-Bilanz scharf

Wohnraumoffensive
DGB kritisiert Wohnungsbau-Bilanz scharf

Osnabrück – Die Bilanz der 2018 vereinbarten Wohnraumoffensive stößt bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung„: „Bauminister Horst Seehofer rühmt sich mit etwas mehr als 100.000 neu gebauten Sozialwohnungen in dieser Legislaturperiode. Im gleichen Zeitraum fallen jedoch mehr als doppelt so viele Sozialwohnungen aus der Preisbindung.“ Körzell betonte, diese Entwicklung als Erfolg zu feiern sei ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter. Er forderte, Bund und Länder müssten dringend mehr Gelder bereitstellen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. „Dafür braucht es mindestens sechs Milliarden Euro pro Jahr. Die jetzt eingesetzte eine Milliarde pro Jahr vom Bund ist nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein. So erreicht man keine Trendumkehr auf dem Mietwohnungsmarkt.“ Nach Angaben des DGB gibt es aktuell nur noch halb so viele Sozialwohnungen wie 2005. Damals waren es 2,2 Millionen, heute seien es nur noch 1,14 Millionen. Die Bundesregierung hatte zuvor eine überwiegend positive Zwischenbilanz der Wohnraumoffensive gezogen. So sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), das Ziel, 1,5 Millionen Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu bauen, sei „nicht außer Reichweite“. Bundesbauminister Seehofer betonte, die Regierung habe „alle zentralen Punkte umgesetzt“. Im vergangenen Jahr seien etwa trotz der Pandemie 300.000 Wohnungen gebaut worden. Das sei der höchste Stand seit 20 Jahren.

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– Finanzpolitik – Linken-Chef: Wir müssen bezahlbare Wohnungen bauen

Linken-Chef fordert höhere Steuern für Reiche und Konzerne – „Solange es in Schulen reinregnet, soll niemand mit Steuersenkungen kommen“.

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Corona-Pandemie
WHO-Chef beschuldigt reiche Länder, Impfstoffverteilung zu behindern

Genf – Der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, sagte am Montag, dass einige der reichsten Nationen der Welt die Bemühungen der WHO und ihrer Partner behindern, Corona-Impfstoffe in die ärmsten Länder der Welt zu bringen. Tedros nahm zusammen mit dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier an einer gemeinsamen, virtuellen Pressekonferenz teil, um über die von der WHO unterstützte internationale Impfinitiative COVAX zu sprechen, die darauf abzielt, COVID-19-Impfstoffe zu beschaffen und gerecht auf der ganzen Welt zu verteilen. In seiner Rede im WHO-Hauptquartier in Genf sagte Tedros, dass einige einkommensstarke Länder Verträge mit Impfstoffherstellern abschließen, die die Vereinbarungen, die COVAX mit denselben Firmen hat, untergraben und die Anzahl der Dosen, die COVAX kaufen kann, reduzieren. Der WHO-Chef sagte, dass es allen hilft, wenn sichergestellt wird, dass genügend Impfstoffe für die ärmsten Nationen der Welt zur Verfügung stehen. „Das ist keine Frage der Nächstenliebe. Es ist eine Frage der Epidemiologie. Wenn wir die Pandemie nicht überall beenden, werden wir sie nirgendwo beenden“, sagte er. Es liege im Interesse aller Länder, auch der Länder mit hohem Einkommen, sicherzustellen, dass Gesundheitspersonal, ältere Menschen und andere Risikogruppen weltweit als erste mit Impfstoffen versorgt werden, so Ghebreyesus. WHO-Generaldirektor Tedros würdigte die jüngsten Finanzzusagen für die internationale Covax-Impfkampagne als „umfangreich“, wies jedoch darauf hin, dass Geld nichts bedeute, wenn es nicht für die Bereitstellung von Impfstoffen verwendet werden könne. Am Freitag hatten die sieben führenden Industrienationen (G7) ihre Finanzzusagen zur Bekämpfung der Pandemie um vier Milliarden Dollar auf 7,5 Milliarden Dollar (rund 6,2 Milliarden Euro) erhöht, „Wir können den COVAX-Mitgliedsländern nur dann Impfstoffe liefern, wenn die reichen Länder kooperieren und die mit COVAX getroffenen Vereinbarungen einhalten“, sagte er. Er forderte diese Länder, deren Namen er nicht nannte, auf, dafür zu sorgen, dass ihr Verhalten das COVAX-Impfstoffverteilungssystem, das unter anderem von der WHO und der Gavi Vaccine Alliance verwaltet wird, nicht untergräbt. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu einer fairen Verteilung von Corona-Vakzinen weltweit aufgerufen und Europa aufgefordert, einen Teil seiner Corona-Impfstoffe an ärmere Staaten abzugeben. „Je rascher auch wir in Deutschland und Europa bereit sind, ein wenig von dem abzugeben, was uns gesichert ist, desto eher können wir das Infektionsgeschehen global eindämmen“, so der Bundespräsident. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron hatte zuvor vorgeschlagen, dass reiche Länder nach Möglichkeit vier bis fünf Prozent ihrer Impfstoffmengen an ärmere Staaten abgeben sollten.

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– Corona-Krise – Steinmeier: Corona-Impfstoff mit ärmeren Ländern teilen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fordert Deutschland und Europa auf, ihre Kontingente eines Impfstoffes gegen das Coronavirus mit ärmeren Ländern zu teilen.

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Türkei
Proteste gegen PKK: Weitere kurdische Familien schließen sich an

Diyarbakir – Immer mehr kurdische Mütter und Familien schließen sich dem Protest gegen die Terrororganisation PKK vor der Partei-Zentrale der oppositionellen HDP in der südosttürkischen Stadt Diyarbakir an. Seit Montag haben sich zwei weitere Familien der Protestaktion angeschlossen. Medeni Alphan reiste extra kam aus der südöstlichen Provinz Batman an, um an dem Sitzreik teilzunehmen. Sein Sohn Eyüp sei vor sieben Jahren zwangsrektutiert worden. Er war damals 17 Jahre alt. „Mein Sohn, komm und ergib dich […] Deine Mutter und dein Großvater sind krank geworden, sie sprechen den ganzen Tag über dich und können nachts nicht schlafen“, so der weinende Vater gegenüber Reportern der Nachrichtenagentur Anadolu. Der trauernde Vater bat seinen Sohn sich den Sicherheitskräften zu ergeben. Er brauche sich nicht zu fürchten. „Ergib dich unseren Sicherheitskräften. Sie werden dich zu uns bringen. Hab keine Angst“, sagte Alphan an seinen Sohn gewandt.
(Screenshot/Twitter/Anadolu Ajansi)
Vor 27 Jahren entführt Erdal Şeflek aus der südostanatolischen Stadt Siirt hat sich am Montag für seinen Bruder Ekrem dem Protest angeschlossen. Die Terrororganisation habe Ekrem vor 27 Jahren im Alter von nur acht Jahren beim Weiden der Tiere entführt. Mütter gegen PKK Seit September 2019 protestieren kurdische Mütter vor der HDP-Zentrale in der südosttürkischen Stadt Diyarbakir gegen die Terrororganisation PKK für die Freilassung ihrer Kinder. Die Mütter machen die HDP für die Verschleppung und Rekrutierung ihrer Kinder verantwortlich. Die HDP wird seit ihrer Gründung beschuldigt, Verbindungen zur PKK zu unterhalten. Die separatistische PKK, die neben der Türkei auch in den USA und der EU als terroristische Organisation geführt wird, ist für den Tod von etwa 40.000 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, verantwortlich.

Kurdische Mutter: „Warum ignorieren mich die Medien?“

Auch in Deutschland protestiert eine kurdische Mutter unerschrocken vor dem Bundestag gegen die Terrororganisation. Maide T. steht seit fast einem Jahr unermüdlich vor dem Bundestag sowie dem Bundeskanzleramt und hofft bei der Suche nach ihrer Tochter auf die Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bisher jedoch vergebens. Auch die Medien habe sie nicht erreichen können. Ihre zahlreichen Kontaktaufnahmen seien unbeantwortet geblieben, so die alleinerziehende kurdischstämmige Mutter gegenüber NEX24. „Warum ignorieren mich die Medien bloß?“, fragt die 51-Jährige verzweifelt. Die Terrororganisation PKK habe ihre Tochter Nilüfer einer Gehirnwäsche unterzogen und sie daraufhin ins Ausland verschleppt, so Maide T. Die PKK sei Deutschlandweit in sogenannten Kulturvereinen vertreten und locke junge Leute zuerst mit Kultur- Sprach- und Musikprogrammen. Auch ihre Tochter habe vor ihrem Verschwinden angefangen, eine dieser Begegnungsstätten zu besuchen. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit beginne man jedoch, auch politische Themen in den Mittelpunkt zu stellen. Nilüfer habe man eingeladen, an „Campingurlauben in den Bergen und freier Natur“ im Ausland teilzunehmen. Die besorgte Mutter habe ihre Tochter immer wieder vor diesen Vereinen gewarnt und sie darum gebeten diese nicht mehr zu besuchen. Nilüfer habe sie jedoch beruhigt und ihr versichert, dass sie nicht auf diese Tricks reinfallen würde. „Meine Tochter wollte studieren und hatte große Pläne für ihre Zukunft“, so T. Die Justiz habe sie mit Hinweis auf die Volljährigkeit ihrer Tochter „abgewimmelt“. „Würde man bei Kindern von deutschen Politikern auch in dieser Weise reagieren?“, fragt die Mutter verzweifelt.

Es gebe sehr viele Betroffene wie sie, die sich aber nicht trauen würden, gegen die PKK anzutreten, sagt Maide weiter. Das wolle Sie nun ändern und hat wie in der Türkei die Hoffnung, dass viel mehr Mütter und Väter aufstehen und sich dieser Indoktrination ihrer Kinder entgegenstellen. Seit mehr als 290 Tagen sitzen vor der Parteizentrale der völkisch-kurdischen HDP Dutzende kurdische Eltern im Streik, um die Freilassung ihrer Kinder von der PKK zu erreichen.

Eine tragische Geschichte einer alleinerziehenden Mutter, deren einziges Kind von einem kurdischen Kulturverein in Berlin indoktriniert wird, um im Südosten der Türkei für die sogenannten Rechte der „Kurden“ in den „bewaffneten Kampf“ einzutreten. Maide T. kam 1997 aus der Türkei nach Berlin. Sie ist kurdischstämmig und wollte in Deutschland mit ihrem Ehemann einen Neuanfang beginnen. Aus der Ehe stammt die Tochter Nilüfer. Dann aber trennte sich das junge Paar. Sie arbeitete fortan als Altenpflegerin und zog das Kind alleine auf. Ihre Arbeit als Altenpflegerin war hart und mühsam, aber die Fürsorge für die Tochter sollte darunter nicht leiden; dass betont Maide immer wieder. Nilüfer bekam Liebe und die Fürsorge, um es bis ins Gymnasium zu schaffen. „Ich werde nicht aufgeben, bis meine Tochter zurückgekehrt ist“, so T.

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– Syrien – Al-Monitor: Kurdische Milizen rekrutieren weiterhin Kinder in Nordsyrien

Die Vereinten Nationen hatten zuletzt 2019 mit den sogenannten kurdischen „Demokratischen Kräften Syriens“ (SDF) ein fragwürdiges Abkommen gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten unterzeichnet. Offenbar rekrutiert die SDF aber weiterhin Kinder in Nordsyrien, wie Amberin Zaman in der Al-Monitor mit Dan Wilkofsky feststellt.

Al-Monitor: Kurdische Milizen rekrutieren weiterhin Kinder in Nordsyrien
     
(Screenshot/Twitter/Anadolu Ajansi)

Justiz
Koblenz: Gefängnisstrafe für PKK-Führer

Koblenz – Die deutsche Justiz geht weiterhin mit voller Härte gegen die Terrororganisation PKK vor. Nach zahlreichen Festnahmen und Vereinsverboten in den letzten Jahren, wurde am Freitag ein weiteres Führungsmitglied zu einer Haftstrafe verurteilt. Der ehemalige Saarbrücker Gebietsleiter der PKK ist zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige war nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz für die Sammlung von Spenden und die Führung anderer Aktivisten verantwortlich. Wie der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet, war der hochrangige Funktionär zeitweise auch für die PKK-Aktivitäten in Rheinland-Pfalz und in Hessen zuständig und stand in Kontakt mit der Europa-Führung der Terrororganisation. Seit seiner Festnahme am Bahnhof des Frankfurter Flughafens im Januar 2020 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Wie SR weiter berichtet, habe der Mann die Weiterleitung von fast einer halben Million Euro Spenden an die PKK verantwortet. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er nie Gewalt angewandt oder Druck ausgeübt habe. Strafschärfend fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte als einer von insgesamt neun Regionalverantwortlichen in Deutschland zur obersten Führungsebene der „PKK“ gehört und diese Position längere Zeit, nämlich über mehr als ein Jahr hinweg, innegehabt habe und währenddessen die „PKK“ durch die Weiterleitung erheblicher Spendensummen wirtschaftlich gestärkt habe. Dazu das Oberlandesgericht Koblenz: „Der Oberlandesgericht Koblenz sah es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte ab Ende Juni 2017 unter dem Decknamen „Rojhat“ als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) zunächst das PKK-Gebiet „Saarbrücken“ und sodann von April 2018 bis Mitte Juni 2019 das PKK-Gebiet „Frankfurt“ sowie die gebietsübergreifende PKK-Region „Hessen“ geleitet hatte. Als Gebiets- und Regionalverantwortlicher sei es unter anderem seine Aufgabe gewesen, nachgeordneten Kadern und Aktivisten Anweisungen zu erteilen und deren Ausführung zu kontrollieren, die Europaführung der Organisation regelmäßig über wesentliche Vorgänge zu informieren und auch persönlichen Kontakt zu den Kadern der Europaführung zu unterhalten. Ferner habe er die Sammlung von „Spendengeldern“ koordiniert und sich auch persönlich darum bemüht, potentielle „Spender“ zu Zahlungen zu veranlassen. Nach Einschätzung des Senats handelt es sich bei der „PKK“ um eine ausländische terroristische Vereinigung. Die „PKK“ sei angesichts des von ihr in Anspruch genommenen, aber tatsächlich nicht gegebenen, „Rechts auf aktive Verteidigung“ und der in diesem Zusammenhang von ihren bewaffneten Einheiten verübten Anschlägen darauf ausgerichtet, Straftaten des Mordes und des Totschlags zu begehen. Die bewaffneten Einheiten seien fester Bestandteil der Organisationsstruktur der „PKK“. Bei den von diesen Einheiten als Vergeltungsangriffe insbesondere gegen türkische Militär- und Sicherheitskräfte ausgeführten Anschlägen würden Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet.“

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– Berlin –  Berlin: Kurdische Mutter bittet um Unterstützung bei Petition gegen PKK

Nach vielen Jahrzehnten der Angst und Drohungen sowie Einschüchterungen der PKK, trauen sich immer mehr Kurdischstämmige gegen die Terrororganisation offen Stellung zu beziehen.

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