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Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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US-Verfassungsrechtler Bruce Fein hat die Entscheidung der US-Regierung die damaligen Ereignisse im Osmanischen Reich als „Völkermord“ zu bezeichnen, scharf verurteilt. Die Entscheidung sei politisch motiviert, so Fein in einem Interview. Die Entscheidung habe keine historische oder rechtliche Grundlage.
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NEX24-Interview
„Internationale Menschenrechtsorganisationen haben Griechenland ermahnt“
Erster Rechtsstreit dauerte 22 JahreDer Rechtsstreit der Türkischen Union von İskeçe – man kann es auch den ersten Rechtsstreit nennen – von der Entfernung des Vereinsschilds angefangen, die 1983 begann und bis 2005 währte, dauerte 22 Jahre, was ein sehr langer Zeitraum ist. Leider hatte das griechische Kassationsgericht gegen die Türkischen Union von İskeçe entschieden und das Verbot des Vereins bestätigt. Nach diesem Urteil haben wir uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und der Gerichtshof hat uns in einem einstimmig beschlossenen Urteil 2008 Recht gegeben. Bei diesem Verfahren wurde Griechenland vom Gerichtshof rechtskräftig verurteilt.
Tsipras-Regierung verabschiedete 2017 ein Gesetz zur Umsetzung der EGMR-UrteileDamit das Urteil in Griechenland wieder umgesetzt werden sollte, haben wir wieder den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten, um zum einen das Verbot aufheben zu lassen und zum anderen den alten Rechtsstatus sowie unseren korrekten Vereinsnamen von vor 1983 wiederzuerlangen. Nachdem wir einen weiteren juristischen Anlauf genommen hatten, das war die zweite Klage, hatte das griechische Kassationsgericht 2012/2013 trotz der Entscheidung des EGMR, wieder unseren Einwand abgewiesen. 2017 verabschiedete die griechische Regierung ein spezielles Gesetz, das die Umsetzung von Entscheidungen des EGMR ermöglichen sollte. Nebenbei bemerkt: Die Frage ist doch, ob es überhaupt erforderlich war, ein solches Gesetz zu verabschieden, aber das ist ein anderes Thema. Bezug nehmend auf dieses Gesetz begannen wir 2017 erneut vor einem nationalen Gericht in Griechenland mit einer Verfahrenseinleitung. Unsere Klage wurde nach langer Dauer schließlich am 30. Juni 2021 leider zuungunsten der Türkischen Union von İskeçe entschieden. Nach der Entscheidung des EGMR hatten wir zweimal den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten und trotz des EGMR-Urteils wurde unser Antrag zurückgewiesen. Warum hatten wir diesen Schritt unternommen? Um das Urteil des EGMR umsetzen zu lassen und den Rechtsstatus unseres Vereins vom Gericht wieder zu erhalten. Dieses Verfahren ist das Ergebnis der Leugnung zur Existenz der Türken Westthrakiens unseres Landes Griechenland, das politisch motiviert ist und die Gerichte deshalb in dieser Form geurteilt haben. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass seit 13 Jahren der Europarat Ermahnungen ausgesprochen und internationale Menschenrechtsorganisationen an Griechenland appelliert sowie ermahnt haben. Wir haben nach der Entscheidung des EGMR zweimal vor Gericht geklagt und zweimal das innerstaatliche Recht Griechenlands ausgeschöpft. Trotzdem beharrt Griechenland auf seiner Position.
Sie können in Griechenland einen Verein für Kanarienvogelfreunde gründen, aber keinen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führtSie können in Griechenland, in Westthrakien, insbesondere aber in Westthrakien irgendeinen Verein gründen, der die ethnische Zugehörigkeit benennt. Zum Beispiel den Griechischen Verein der Kanarienvogelfreunde oder der Deutsche Verein der Sportfreunde, der Britische Verein der Freunde für Literatur und Dichtung oder einen Verein zur Förderung der Sprache und Kultur der Roma, aber nicht einen Verein, der den Begriff Türkisch in seinem Namen führt. Uns ist das in all der Zeit der Auseinandersetzung seit 38 Jahren und in unserem Kampf um Gerechtigkeit bewusst geworden. Wir stehen vor der Situation, dass tatsächlich ausschließlich der Begriff Türkisch verboten ist, trotz des EGMR-Urteils und der Appelle sowie Erwartungen von Institutionen und Organisationen wird es auf keinen Fall akzeptiert und umgesetzt. Hier hat der Respekt vor Werten wie Demokratie und Menschenrechte sowie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte großen Schaden davongetragen. Wenn es um die türkische Minderheit geht, werden Werte, Konventionen und Verträge einfach ignoriert. Wenn es um uns geht, existieren diese Gesetze, Werte und Konventionen einfach nicht. Das ist ein schwerwiegender Vorgang und aus unserer Sicht besorgniserregend.

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„Diese Untersuchung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die EU biometrische Massenüberwachung endlich verbieten muss, statt ihre Entwicklung auch noch finanziell zu fördern. Biometrische Massenüberwachung und Verhaltenserkennung im öffentlichen Raum untergraben unsere Freiheiten und bedrohen unsere offene Gesellschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass bestimmte Personengruppen durch fehleranfällige Technik diskriminiert und unzählige Menschen unschuldig verdächtigt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten müssen mit der geplanten KI-Verordnung diesen Praktiken ein Ende setzen.“Letzte Woche hatte sich bereits der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum „Einsatz künstlicher Intelligenz durch Polizei und Justiz“[2] positioniert und die Kommission aufgefordert, „ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken durchzusetzen, die zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt“ (Absatz 15b). Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, die Finanzierung biometrischer Forschung einzustellen, die absehbar zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führt. Nach einer repräsentativen Umfrage, die YouGov im März in 10 EU-Ländern durchgeführt hat, spricht sich eine Mehrheit der Europäer:innen gegen den Einsatz biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum aus.[3] Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu „künstlicher Intelligenz“ schlägt die EU-Kommission jedoch kein Verbot vor, was vielfach kritisiert worden ist. EU-Bürger:innen können sich durch die Unterzeichnung der laufenden Europäischen Bürgerinitiative „Reclaim your Face!“[4] gegen biometrische Massenüberwachung einsetzen. 1 Million Unterschriften werden benötigt.

