Ein Gastbeitrag von Abdullah Bağ
In den letzten Tagen sorgte die neuerliche Besetzung Palästinas auf der ganzen Welt für Drama. Da ein junger Politfunktionär in Wien sich mit Palästina solidarisierte, soll er plötzlich von seiner Partei vor die Tür gesetzt worden sein.
Dieser bestreitet jedoch seine Mitgliedschaft. „Seine eigene Meinung zu äußern, ist für die ÖVP ein ‚No-Go‘. In dem Fall war es lediglich ein Profilbild!“, erklärt Resul Yigit als Reaktion in seinem Social-Media-Kanal.
Fast kein Tag vergeht in Österreich ohne die Präsentation neuer Polit-Skandale. Diesmal kam der Wirbel aus den „jüngeren Reihen“. Angesichts der jüngsten kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten bekunden zahlreiche Menschen ihre Solidarität. So auch Resul Yiğit, ein türkischstämmiger (Ex) – Jungfunktionär der Jungen Volkspartei (JVP) Favoriten. Wie Kurier berichtete, wollte Yiğit damit seine Solidarität mit den Todesopfern und mit der muslimischen Zivilgesellschaft demonstrieren. Dazu habe er sein Facebook-Profilbild mit der palästinensischen Flagge und mit dem Satz „Freiheit für Palästina“ hinterlegt. Er soll deshalb von einem Tag auf den anderen von der Jugendorganisation der österreichischen Volkspartei ausgeschlossen worden sein.
Vor kurzem hatte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine israelische Flagge vor dem Gebäude des Kanzleramts hissen lassen, was ihm starke Kritik einbrachte. „Das Leben eines palästinensischen Kindes und einer palästinensischen Mutter ist nicht weniger wert als das Leben eines israelischen Kindes oder einer israelischen Mutter und umgekehrt“, so die mutige Kritik vom österreichischen Ex-Bundespräsident Heinz Fischer in seinem Gastkommentar für die Wiener Zeitung.
Bereits nach wenigen Minuten nach dem Profilbild-Wechsel auf seiner Facebook-Seite, soll der frühere Geschäftsführer der JVP Favoriten, auf Social-Media eine Reaktion von einem FPÖ-Politiker bemerkt haben. Yiğit machte auf eine andere Weise von seiner Meinungsfreiheit gebrauch. Er äußerte sich zu dem Vorfall in einem Video auf Facebook.
Wer ist dieser junge Wiener Politiker Yiğit? Nach seinen Angaben habe er seine Jugend innerhalb der ÖVP und deren Vereinen verbracht und sei in dieser Kaderschmiede aufgewachsen. Doch wie ist er überhaupt zur Österreichischen Volkspartei gekommen? Was hatte ihn dort interessiert? Möchte der junge Politiker jetzt seine Polit-Karriere fortsetzen, oder möchte er politisch nicht mehr aktiv bleiben? Warum wollte er sich mit den Todesopfern der palästinensischen Zivilbevölkerung solidarisieren? Alle Fragen zu diesem spannenden Vorfall und mehr, beantwortet er selbst in seiner Facebook-Videobotschaft.
Einen ähnlichen Vorfall erlebte eine Politikerin auch in Berlin. Nach einem Facebook-Post, in dem die Berliner CDU-Politikerin Ayten Erdil in Bezug auf die israelische Gewalt in Jerusalem von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sprach, musste sie ihr Amt niederlegen. Der Beitrag gebe nicht die Meinung der CDU Berlin wieder, teilte die Partei danach auf Twitter mit.
Zum Thema
– Jerusalem-Krise –
Nach Israel-Kritik: CDU-Politikerin Ayten Erdil zurückgetreten
Die türkischstämmige Politikerin Ayten Erdil, Vorstandsmitglied der Berliner CDU, ist nach einem Beitrag, in dem sie die gewaltsame Vorgehensweise der israelischen Sicherheitskräfte gegen palästinensische Demonstranten verurteilte, zurückgetreten.
Die Corona-Pandemie und horrende Mietpreiserhöhungen in den Innenstädten machen Wohnorte abseits der Zentren immer gefragter. Ein Mann, der schon vor über 20 Jahren diesen Trend erkannt hat, ist Birger Dehne. Nicht nur sein untrügliches Gespür machen ihn zu einem erfolgreichen Unternehmer. Vor allem seine nachhaltige Herangehensweise an Immobilienprojekte verleihen Birger Dehne den Ruf eines Vorzeige-Immobilienunternehmers.
Schon seit seiner Zeit als Student hat er sich ein felsenfestes Konzept erarbeitet, das ganze Stadtviertel abseits der Top-Lagen langfristig bewohnbar macht: Statt Neubauten werden Alt-Bestände sorgfältig kernsaniert und somit leistbarer und nachhaltiger Wohnraum geschaffen.
Birger Dehne ist ein Mann mit visionären Immobilienprojekten
Alles fing als fixe Idee eines jungen Mannes an. Birger Dehne fielen an vielen Orten, die abseits der innerstädtischen Top-Lagen waren, Gebäude auf, für die sich keiner zu interessieren schien. Ganze Wohnblöcke waren dem Verfall preisgegeben, der Sanierungsstau war oftmals eklatant. Stattdessen wurden, ganz im Sinne der Gentrifizierung, Bauten in A-Lagen priorisiert, luxus-saniert und mit stark erhöhten Mietpreisen wieder auf den Markt gebracht.
Ein Konzept, mit dem sich Birger Dehne schon damals nicht anfreunden konnte. Für ihn stand schon als blutjunger Unternehmer eine gewisse soziale Verantwortung im Vordergrund. Was heutzutage immer mehr an Wert gewinnt, war für ihn schon vor 25 Jahren selbstverständlich: Eine Nutzung der vorhandenen Ressourcen, um möglichst nachhaltig Erfolge erzielen zu können. Er nutzte das Desinteresse der großen Immobilienentwicklern an den Gebäuden in B-, C- und D-Lagen und baute sich über geschickte Investitionen ein gigantisches Portfolio auf. Heutzutage zählen mehrere tausend Gebäude in ganz Deutschland zu seinem privaten Besitz.
Sorgfältige Sanierungen statt überteuerter Luxusanlagen sind für Birger Dehne ein Eckpfeiler des Erfolges
Nicht nur die schiere Größe des Erfolges ist beeindruckend, sondern auch die Grundprinzipien, auf denen Birger Dehne seine Firma aufgebaut hat. Im Zentrum steht dabei der Werterhalt des Bestandes. Potentielle Investitionsprojekte werden sorgfältig geprüft und nach dem Erwerb mit viel Hingabe kernsaniert.
Das Resultat sind Wohnanlagen, die mit modernen Wohnstandards aufwarten können. Die Beispiele, die Birger Dehne im Laufe seiner Karriere sammeln konnte, sprechen für sich. Viele der teils 50 Jahre alten Blöcke, die vormals verkommen waren, stehen nach der Renovierung wie neu an ihrem alten Platz. Die Fassaden glänzen, die neuen Fenster strahlen. Übertriebenen Luxus sucht man in den Gebäuden erfolglos. Der neue Look ist zeitlos und funktional gleichzeitig.
Bei vielen der verwendeten Ressourcen wird zudem ein Augenmerk auf nachhaltige Materialien gelegt. Der momentan stark propagierte Grundsatz von „Repair, Recycle, Reuse“ wird in seinen Projekten seit Jahren auf höchstem Niveau betrieben.
Das Ziel Birger Dehnes: Quartieraufwertung in Kombination mit leistbaren Mietpreisen
Während nun andere Immobilienentwickler die Investitionen über empfindliche Mietpreiserhöhungen finanzieren, geht Birger Dehne einen anderen Weg. Seine Wohnungen bleiben leistbare Rückzugsorte für Familien, Geringverdiener und Studenten. Das Ergebnis ist in den Stadtvierteln, in denen Birger Dehne aktiv vertreten ist, deutlich sichtbar. Die renovierten Immobilien mit den moderaten Mietpreisen werten ganze Quartiere merklich auf. Vormals vergessene Stadtviertel werden revitalisiert und langfristiger lebenswerter Wohnraum wird geschaffen.
Quartiersentwicklung ist ein Zukunftsmarkt für Birger Dehne
Auch nach 25 Jahren in diesem Geschäft treibt Birger Dehne die Lust an neuen Projekten stetig an. Corona-Beschränkungen und gesellschaftliche Entwicklungen wie Home-Office, Online Shopping und neue Kommunikationsmedien machen die Quartiersentwicklung zum Zukunftsmodell auf dem Immobilienmarkt. Denn die engen teuren Innenräume der Städte können nun leichter getauscht werden durch Wohnorte am Stadtrand.
Der Mensch ist grundsätzlich flexibler in seiner Wahl des Wohnortes. Dies bietet für alle interessierten Anleger großartige Chancen von Quartiersaufwertungen zu profitieren. Birger Dehne scheint mit seinem Modell für die Zukunft des Immobilienmarktes perfekt gerüstet zu sein. Laut seiner Ansicht präsentieren sich nun für jeden, der sie ergreifen möchte, neue Chancen, um ebenfalls erfolgreich durchzustarten.
Auch interessant
– Türkei –
Erleichterte Grundbuchübertragung von Immobilien für türkische Staatsbürger
Bisher erfolgte die Übertragung von unbeweglichem Vermögen wie Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungen und Grundstücken bei dem Grundbuchamt, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Künftig soll es möglich sein die Übertragung auch in einer anderen Stadt vorzunehmen.
Ein Gastbeitrag von Hakan isik Der untertänig gewünschte Gastarbeiter war nie mundtot, damals nicht und heute auch nicht. Das Establishment damals wie heute hat ein Idealbild des Gastarbeiters, nunmehr Migranten, gedacht als Medium des Mehrwerts für die Gewinnmaximierung der Companies. Dieses Idealbild impliziert den willigen und apolitischen Hilfsarbeiter sowie den Gemüsetürken nach Sarrazin, welchem man die Hinterhöfe für ihre Moscheen zuweist, die Gettowohnungen vorsieht und gegebenenfalls eine politische Aktivität zumutet – aber auch nur als Automat, welcher vorprogrammiert bei Bedienung der Befehlstasten, das Gewollte ausspuckt.
Soziologisch, ökonomisch und politisch sind die sogenannten Migranten, wie sie mittlerweile genannt werden, nunmehr emanzipierter und forschen bei Impfstoffen mit, führen deutsche Unternehmen, investieren Kapital… und sind auch mitunter deswegen politisch bewusster. So ist es auch nicht verwunderlich, dass genau jenes politische Bewusstsein außerhalb des erlaubten politischen Automatendaseins in der digitalen Welt sich manifestiert.
Wir haben unzählige illustre Persönlichkeiten innerhalb unserer Community in Deutschland und zugleich auch eigenständige mediale Netzwerke, welche recherchieren, forschen, studieren und diesbezüglich den Politikinteressierten in der notwendigen Reichweite finden. Und genau hier findet und fand an Paradigmenwechsel statt, also ein Muster, welches sich veränderte.
In den 70er und 80er Jahren gab es das Köln Radyosu und einige türkische Zeitungen als vornehmliche Informationsquelle für Nachrichten aus der Türkei. Größtenteils war es fast unmöglich Informationen zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland auszutauschen. Im Laufe der Digitalisierung der Medien und Kommunikationsformen sind die heutigen Migranten in der Lage überregional, national und international sich mit Wissen und Informationen zu versorgen. Dieses Phänomen schlägt sich nieder in der digitalen Welt als „Soziale Bewegungen“ nieder.
Warum sind Soziale Bewegungen wichtig und warum entstehen sie? Daher ist ein Zitieren aus dem Internet sehr hilfreich: „Soziale Bewegungen sind gesellschaftlichen Ursprungs. Sie entstehen, weil Lebensweisen sowie wirtschaftlich, politisch und kulturell prägende, gemeinsame Daseinsbedingungen es Gruppen von Menschen nahe legen, ihren Willen zu Gehör zu bringen und möglichst durchzusetzen.“
Ihren Willen heißt es in der Definition, der Wille des hiesigen politischen Systems und der dazugehörigen Medien ist nicht unser Wille. Unser Wille ist es nicht in den Hinterhöfen unsere Moscheen zu stehen, nur Gemüse zu verkaufen, wirtschaftlich unerwähnt zu bleiben. Politisch haben wir eine eigene Interessenpolitik, wir zahlen Steuern und tragen zum Wohlstand dieser Republik bei, sehen aber hingegen, dass unsere islamischen Religionsgemeinschaften nicht als öffentliche Körperschaften anerkannt sind – aber alle anderen. Diese können ihre Interessen z.B. in den Rundfunkanstalten geltend machen – wir aber hingegen nicht. Der Bau einer Moschee mit Minarett mutiert allzu oft zu einem Dauerthema. Bei diesen innenpolitischen Themen sehen wir bereits eine eindeutige Ausgrenzung, wie sieht es bei nicht-innenpolitischen Themen aus, welche uns durch das hiesige System politisiert aufgedrängt werden?
Spätestens dann sehen wir eine sehr gewaltige Differenz im Akt des politischen Willens. DITIB, der Islamismus, politischer Islam, Präsidialrepublik, Istanbuler Konvention, Erdogan usw. werden per se zu etwas Negativem. Und jüngst der Nahostkonflikt.
Gewiss ist Rassismus und Antisemitismus nirgends ein erfreuliches Phänomen, jedoch wie eine Minderheit in der Wahrnehmung eines politischen Systems zu einem Gesamtereignis des Islams wird, ist schon beachtlich. Die Verortung des Antisemitismus zuerst hier und dann beim türkischen Staatspräsidenten, korrespondiert spätestens dann nicht mehr, wie der Konflikt im Nahen Osten gelöst werden soll.
Während der westliche Ansatz folgendermaßen aussieht, der Islam ist antisemitisch -das ist ihre gewollte politische Message – und es gibt keine konstruktive Kritik an Israel, da hatte Ankara bereits eine internationale Friedenstruppe vorgeschlagen und die Idee einer internationalen Stadt Jerusalem. Für uns klingen willenstechnisch die Ansätze aus Ankara attraktiver, als zum hundertsten Mal Antisemitismus zu vernehmen. Denn wir sehen, die westliche Demokratie hat versagt, sie können das Problem nicht lösen oder wollen es nicht lösen.
Und genau die gleichen Denkmustern sehen wir auch bei den innenpolitischen Konflikten und Interessenkonflikten. Die DITIB wird kritisiert, statt das Potenzial zu nutzen, um die Ursachen der Konflikte zu bekämpfen. Unser Wille ist der Dialog und die Demokratie ohne Ausgrenzung. Ungeachtet dessen versucht das hiesige System ein Meinungsmonopol durchzusetzen, wie solch ein Monopoldenken gescheitert ist, lässt sich an der SPD beobachten. Die bisherigen Blankostimmen der türkischen Migranten sind ihnen nicht mehr sicher.
Allein der Diskurs im Netz unter den türkischen Migranten führte dazu, wie ein politikwissenschaftlicher Artikel über die SPD schwarmtechnisch aufgenommen wurde und mannigfaltig zu Impulsen unter den „Neuen Sozialen Bewegungen“ beitrug.
Das Internet ist der Ausdruck unseres politischen Willens, hier schließen wir uns zusammen, um in Schwärmen unserem Willen Ausdruck und Nachdruck zu verleihen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
Auch interessant
– Kommentar –
DITIB bietet Beistand, Beratung und unbürokratische Unterstützung im Trauerfall
Für den Transport der Verstorbenen in das Herkunftsland arbeitet der Verein mit muslimischen Bestattungsunternehmen, zu denen unter anderem auch das interne Bestattungsunternehmen, die DITIB-ZSU GmbH zählt, zusammen.
Von Kemal Bölge
Die Äußerungen des griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis zur türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien stoßen auf Kritik. Der Bürgermeister der griechischen Stadt Arriana (Kozlukebir), Rıdvan Ahmet, hat die Äußerungen des griechischen Premierministers Mitsotakis zur türkischen Minderheit in scharfer Form kritisiert.
Mitsotakis hatte am 18. Mai in einer Online durchgeführten Zoom-Konferenz mit Schülern und Lehrern einer Grundschule des zur Stadt Xanthi (Iskece) gehörenden Dorfes Paşevik von „pomakischen Dörfern“ (Pomakohoria) und „griechischen Kindern“ (Ellinopula) gesprochen. Vertreter von NGOs der türkischen Minderheit in Westhrakien werteten die Aussagen von Mitsotakis als „Leugnung der Existenz der türkisch-muslimischen Minderheit“ und als „Versuch eine künstliche Identität“ auferlegen zu wollen.
Bürgermeister Ahmet: Aussagen sind inakzeptabel
Bürgermeister Ahmet erklärte:
„Der verehrte Ministerpräsident Mitsotakis hat am 18. Mai in einer Online-Konferenz mit den Schülerinnen und Schülern sowie Lehrern einer Grundschule des zur Stadt İskece [Xanthi] gehörenden Dorfes Paşevik Verlautbarungen hinsichtlich der Region und in diesem Landstrich lebenden Landsleute getätigt und diese als ‘pomakische Dörfer’ und ‘griechische Kinder’ bezeichnet.“
Der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis und Bürgermeister Ridvan Ahmet (Foto: Screenshot Millet Gazetesi)
Nach Ansicht des Bürgermeisters sind diese Äußerungen inakzeptabel. Die Meinung des Premierministers bezeichnete Ahmet als „Leugnung der legitimen Identität“ und forderte die Regierung auf, von aufoktroyierenden Maßnahmen abzusehen und das Recht auf Meinungsfreiheit der Minderheit zu respektieren.
Der Begriff Pomake entstammt ursprünglich aus dem Bulgarischen und wurde im 19. Jahrhundert von aufständischen bulgarischen Komitaschis für Menschen verwendet, die der osmanischen Armee wohlgesonnen gegenüberstanden und diese als Pomaken („Unterstützer“) bezeichnet haben. Griechische Regierungen haben die Pomaken stets als slawisch-muslimische Ethnie bezeichnet, obwohl es sich bei den Pomaken historisch betrachtet um petschenegische Türken handelt.
Parlamentspräsident Şentop tadelt Äußerungen von Mitsotakis
Die Bemerkungen des griechischen Ministerpräsidenten wurden auch vom Parlamentspräsidenten der türkischen Nationalversammlung, Mustafa Şentop, getadelt. Er verurteile die Äußerungen der Leugnung der Existenz der türkisch-muslimischen Minderheit. Derartige Ansätze seien bis heute erfolglos und würden auch in Zukunft nicht von Erfolg gekrönt sein, so Şentop in einer Mitteilung des Kurznachrichtendienstes Twitter.Systematische Entrechtung der türkischen Volksgruppe
Die staatliche Willkür griechischer Behörden gegenüber der türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien ist leider kein Einzelfall, da der griechische Staat seit dem Lausanner Vertrag von 1923 systematisch die Volksgruppe entrechtet hat. Nach der Definition des griechischen Staates gibt es in Griechenland keine türkische Volksgruppe, sondern Griechen muslimischer Herkunft und verweisen des Öfteren auf eine homogene Gesellschaftsstruktur, die allerdings mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt.
Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der türkischen Minderheit in Westthrakien auf circa 150.000 Menschen. Die Probleme der türkischen Volksgruppe in den Bereichen Bildung, Religion und ethnischer Zugehörigkeit sind seit Jahrzehnten bekannt, aber statt Lösungen anzustreben, hat der griechische Staat es vorgezogen, den Druck auf die Volksgruppe zu erhöhen.
Griechenland hält sich nicht an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Rechte der türkisch-muslimischen Minderheit waren im Lausanner Vertrag geregelt. Eines der größten Probleme der türkischen Minderheit ist die Weigerung Athens, deren ethnische Zugehörigkeit anzuerkennen und stattdessen den Begriff „muslimische Minderheit“ Verwendung findet. In den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die griechisch-türkischen Beziehungen gut waren, verwendeten griechische Behörden die ethnische Titulierung „türkische Minderheit“, allerdings wurde diese Bezeichnung mit dem griechischen Militärputsch des Obristen-Regimes 1967 wieder abgeschafft.
Ab den 80er-Jahren wurden in Griechenland Vereine verboten, die in ihren Satzungen den Begriff „Türkisch“ enthielten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil 2008 diese Praxis untersagte, haben griechische Behörden das Urteil des EGMR bis heute nicht umgesetzt. Griechenland argumentiert, der Lausanner Vertrag beinhalte lediglich die Bezeichnung „muslimische Minderheit“ und daher sei sie nicht verpflichtet, einen ethnischen Begriff zu verwenden.
Auch interessant
– Griechenland –
Türkische Historikerin dankt griechischer Stadt
Stadtparlament von Nea Propontida beschließt erneute Umbettung der Gräber aus osmanischer Zeit.
Der Berliner Kinder- und Jugendarzt Martin Terhardt rechnet nicht mit einer baldigen Zulassung eines Corona-Impfstoffs für Unter-16-Jährige.
Terhardt, der auch Mitglied der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ist, sagte am Freitag im Inforadio vom rbb, derzeit befasse sich die Europäische Arzneimittelbehörde mit der Empfehlung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Zwölf- bis 15-Jährige.
„Die EMA hat signalisiert, dass sie das Ende Mai schaffen könnte. Das wäre dann Ende nächster Woche – oder spätestens Anfang Juni könnte es diese Zulassung geben.“ Laut Terhardt wird es dann aber noch eine Weile dauern, bis auch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.
„Generell müssen wir das Krankheitsrisiko für die einzelne Person berücksichtigen, und dieses ist bei Kindern und Jugendlichen deutlich geringer. Dagegen müssen wir das Risiko der Impfung setzen und den Nutzen für die Gesellschaft.“
Terhard sagte weiter: „Das Risiko des Impfstoffs können wir derzeit nur an einer kleinen Zulassungsstudie messen, die 1.131 geimpfte Kinder umfasst. Das ist zu gering, um seltene Komplikationen nach der Impfung vorhersagen zu können.“ Deshalb warte man auf Daten aus der USA und Kanada. Dort ist der Impfstoff schon für Unter-16-Jährige zugelassen.
Terhardt betonte: „Das halte ich für völlig abwegig in der gegenwärtigen Situation, eine Impfpflicht auszusprechen und davon irgendwelche
Von Kemal Bölge
Nach einem Bericht der englischsprachigen Tageszeitung „Daily Sabah“ sollen kanadische Rüstungsfirmen die Terrororganisation PKK mit Drohnentechnologie beliefert haben. Ein Teil der in den Drohnen eingebauten Technologie ermögliche es, für das gegnerische Radar unsichtbar zu sein, die aus Kanada gekauft worden sei.
Die Zeitung beruft sich dabei auf türkische Sicherheitskreise. Die Terrororganisation hatte seit geraumer Zeit ihre Angriffe auf türkische Militäreinrichtungen mit Drohnen, die wie Modellflugzeuge aussehen, verstärkt.
Drohne soll unsichtbar gegenüber gegnerischem Radar sein
Am 11. Mai griff eine PKK-Drohne in Metina/Nordirak türkische Einheiten an und zwei weitere Drohnen am 18. Mai den 8. Luftwaffenstützpunkt in Diyarbakır. In beiden Fällen gelang es den Sicherheitskräften, die Drohnen rechtzeitig zu zerstören. Das Besondere an der verwendeten Technologie bestehe nach Angaben der Zeitung in der Mehrfrequenzfunktion, die es Anti-Drohnen-Systemen und Störsendern vor allem in der Nacht schwer mache, diese zu orten. Mehrere türkische Rüstungsunternehmen untersuchten die der PKK zugeschriebenen Drohnen und seien auf die Technologie aufmerksam geworden, die aus Kanada stammen soll.
Sollte der Zeitungsbericht zutreffen, wäre es insofern von Brisanz, weil Kanada, wie die Türkei NATO-Mitglied ist und während des Berg-Karabach-Krieges den türkischen Hersteller für bewaffnete Drohnen, Baykar Technologies, mit einem Exportstopp für die Kamera LX 15 belegt hatte, die vom kanadischen Unternehmen Westcam Inc. hergestellt werden.
Armenische Lobbyorganisationen in Nordamerika übten während und nach dem Berg-Karabach Krieg Druck auf die kanadische und die US-Regierung aus, um die Türkei mit einem Waffenembargo zu belegen. Am militärischen Erfolg der aserbaidschanischen Armee gegen Armenien hatte die Kampfdrohne des Typs Bayraktar TB2 einen entscheidenden Anteil.
Die separatistische PKK, die neben der Türkei auch in den USA und der EU als terroristische Organisation geführt wird, ist für den Tod von etwa 40.000 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, verantwortlich.
Zum Thema
– HDP Verbotsantrag –
Deutschland fordert PKK-Distanzierung von der HDP
Die HDP wird seit ihrer Gründung beschuldigt, Verbindungen zur PKK zu unterhalten. Die separatistische PKK, die neben der Türkei auch in den USA und der EU als terroristische Organisation geführt wird, ist für den Tod von etwa 40.000 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, verantwortlich.
Halle – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands vor der AfD gewarnt.
„Die AfD ist in ihrem Inneren depressiv und finster. Sie steht auf der dunklen Seite der Macht: Die AfD redet immer alles schlecht. Das wirkt nicht einladend“, sagte Söder im Interview mit der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung .
„Deshalb ist es ein Problem für die wirtschaftliche Entwicklung, wenn die AfD stark wird: Da will niemand mehr hin“, so Söder weiter. Die Union setze umgekehrt „auf Optimismus. Wir brauchen eine klare Haltung und müssen eine gute Politik machen – so wie Reiner Haseloff das praktiziert“, sagte der CSU-Chef mit Verweis auf den amtierenden CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt.
Söder fordert Bundeswehr-Uni und Bundesministerium für Sachsen-Anhalt
Söder fordert, dass die Bundesregierung den Aufholprozess Ostdeutschlands mit der Verlagerung oder Einrichtung von Bundesinstitutionen unterstützt. Konkret forderte er im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung einen neuen Standort der Bundeswehr-Universität und den Umzug eines Bundesministeriums nach Sachsen-Anhalt. „So können Regionen durch Zuzug auch attraktiver werden“, sagte Söder dem Blatt. Die Bundeswehr beschäftige sich mittlerweile auch mit Medizinfragen und mit Fragen der Pflege und Betreuung. Mit einem Standort der Bundeswehr-Universität in Sachsen-Anhalt „könnte ein neuer Nukleus entstehen“, so Söder.
Bei der Zusammensetzung der nächsten Bundesregierung forderte er eine entsprechende Berücksichtigung von Ostdeutschen: „Wenn es keine Kanzlerin mehr aus dem Osten gibt, muss es jedenfalls deutlich mehr Kabinettsmitglieder als derzeit aus den neuen Ländern geben“, sagte der CSU-Vorsitzende.
Söder betonte auch die Bedeutung der Technologieförderung für die wirtschaftliche Entwicklung. Am Freitag hatte er mit Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) in Leuna (Saalekreis) Kooperationen zwischen den Bundesländern vereinbart. Konkret sollen Hochschulen und Wissenschaftler der Fraunhofer-Gesellschaft stärker zusammenarbeiten, Bayern fördert das mit einer Million Euro.
Auch interessant
– Forsa-Chef: „Wähler der AfD in der Mehrzahl Rechtsradikale“ –
Verdachtsfall AfD: Forsa-Chef erwartet keine signifikanten Wählerverluste nach Entscheidung des Verfassungsschutzes.
Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel
Die Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina war ein bewusster, langwieriger und gewalttätiger Prozess. Die Palästinenser wurden von riesigen Landstrichen enteignet. Über 80 Prozent der Palästinenser wurden, was 1948 zu Israel wurde, über Nacht zu Flüchtlingen gemacht. Der Prozess mag 1948 seinen Höhepunkt erreicht haben, aber es dauert bis heute an und ermöglicht es israelischen Siedlern, sich in den besetzten Gebieten niederzulassen.
Um den Staat Israel zu schaffen, griffen zionistische Kräfte zu Beginn der Bewegung große palästinensische Städte an und zerstörten etwa 530 Dörfer. Dabei wurden 1948 ca. 13.000 Palästinenser getötet, mehr als 750.000 aus ihren Häusern vertrieben und zu Flüchtlingen auf Lebenszeit gemacht. Es war der Höhepunkt der ethnischen Säuberung Palästinas durch die zionistische Bewegung. Heute zählen die Flüchtlinge und ihre Nachkommen mehr als sieben Millionen. Viele schmachten immer noch in Flüchtlingslagern in arabischen Nachbarländern und warten darauf, in ihre Heimat zurückzukehren.
Das humanitäre Völkerrecht
Die Besatzung, die Annexion eines eroberten Gebiets ist laut dem humanitären Völkerrecht verboten. Mit dem Verbot der Annexion ist die Grundregel verbunden, dass die Besatzung dem besetzten Gebiet keine Souveränität verleiht. Infolgedessen übt die Besatzungsmacht nur vorübergehend de facto Autorität aus. Daraus folgt, dass alle von der Besatzungsmacht ergriffenen Maßnahmen nur die Verwaltung des Hoheitsgebiets betreffen sollten. Was wird derzeit vom israelischen Staat besetzt und verwaltet?
Gazastreifen
Die israelischen Siedlungen im Gazastreifen wurden im Jahr 2005 von der israelischen Armee geräumt und auch das Militär zog sich aus dem Gebiet vollständig zurück. Israel hält jedoch seit der gewaltsamen Übernahme des Gazastreifens durch die Hamas 2007 eine Blockade an der Grenze und vor der Küste aufrecht, was einer Besetzung gleichkommt.
Westjordanland
Das Westjordanland wird von der israelischen Armee besetzt gehalten und ist von einer Sperranlage umgeben, wovon rund 85 Prozent innerhalb des Westjordanlandes und nur etwa 15 Prozent entlang des eigentlichen Gebiets verlaufen.
Alleine im Westjordanland befinden sich 133 völkerrechtlich umstrittene, von Israel unterstützte jüdische Siedlungen mit insgesamt über 450.000 Einwohnern (Stand 2018). Womit begründet Israel diese unmstrittene Besatzung, die mit Enteignung und Vertreibung einhergeht?
Begründung: Sicherheitsbedürfnis
Zwischen 1967 und 1979 beruhte Israels Hauptbegründung für die Enteignung und Zerstörung palästinensischer Güter auf Artikel 52 der Haager Verordnung. Israel machte geltend, es sei aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt, palästinensisches Land in Privatbesitz zu beschlagnahmen. In dieser Zeit wurden fast 47 km² privates Land beschlagnahmt, von denen die meisten für die Errichtung von Siedlungen bestimmt waren.
Viele Palästinenser, deren Land „für militärische Zwecke“ beschlagnahmt wurde, legten beim israelischen Obersten Gerichtshof eine Petition gegen diese Maßnahmen ein, was zunächst akzeptiert und verhandelt wurde, jedoch die Entscheidung zu ungunsten der Palästinenser ausfiel. Der Gerichtshof vertrat die politische Ansicht der Regierung, dass das Land in Privatbesitz und die Errichtung ziviler Siedlungen tatsächlich militärischen Sicherheitsbedürfnissen diene und daher die Enteignungen rechtmäßig wären, solange sie nur vorübergehend sind.
Es bleibt angesichts der Besatzungsdauer und der bislang anhaltenden Enteignungsmaßnahmen zweifelhaft, ob die Errichtung ziviler Siedlungen „die Bedürfnisse der Besatzungsarmee“ rechtfertigen. Selbst wenn die Siedlungen aus Sicherheitsgründen tatsächlich in fremdes Eigentum implantiert wurden, so bleiben Zweifel, ob die Siedlungen zur nationalen Sicherheit Israels beitragen oder ob sie diese tatsächlich nur weiter untergraben.
In der Tat ist die Anwesenheit von Siedlern eines der Hauptursachen für Spannungen in der Region, und die Siedler selbst sind häufig der Ursprung von Konflikten mit den Palästinensern. Angesichts der gegenseitigen Feindseligkeit zwischen Palästinensern und Siedlern kann Israel der internationalen Staatengemeinschaft kaum vermitteln, dass die Siedlungen für die nationale Sicherheit notwendig sind.
Fall „Elon Moreh“
Israels Politik der Landbeschlagnahme wurde zwar 1979 nach einem wegweisenden Urteil des israelischen Obersten Gerichtshofs im Fall „Elon Moreh“ eingestellt, doch die Politik fand nach dem Urteil andere Wege, Palästinenser um ihr Land zu bringen. Der Fall Moreh betraf die Errichtung einer zivilen Siedlung in Elon Moreh, einer Gemeinde in der Nähe von Nablus auf Grundstücken in Privatbesitz arabischer Einwohner.
Israel machte geltend, die Errichtung der Siedlung in der Region sei aus Sicherheitsgründen erforderlich. Im Gegensatz zu früheren Fällen hörte der israelische Gerichtshof jedoch auch die Argumente von Siedlern am Standort Elon Moreh, die sich als Zeugen zur Verfügung stellten. Die Siedler wiesen das Argument aber zurück, dass die Siedlung aus Sicherheitsgründen gebaut werde und stützten sich stattdessen auf ideologische und religiöse Ansprüche.
Die Petenten legten daraufhin eine eidesstattliche Erklärung eines ehemaligen Stabschefs der Armee, Generalleutnant der Reserve Bar-Lev, vor, der ebenfalls das Sicherheitsargument bestritt. Angesichts der ihm vorliegenden Beweise blieb dem Gerichtshof nichts anderes übrig, als zu dem Schluss zu kommen, dass die Entscheidung zur Errichtung einer Siedlung in Elon Moreh in erster Linie auf politischen und nicht auf militärischen Erwägungen beruhte und die Ansiedlung von Siedlern dauerhaft sein sollte. Der Gerichtshof erklärte die Sicherstellung der Grundstücke daher für rechtswidrig.
Israel findet andere Wege der Besiedelung
Nach dem Elon Moreh-Debakel musste die israelische Politik andere Wege finden, um die Enteignung für die Errichtung von Siedlungen in der Besatzungszone durchzusetzen. Diesmal fand die Politik den Weg hauptsächlich durch die kontroverse Manipulation eines osmanischen Landgesetzes von 1858, das zum Zeitpunkt der Besetzung und im Westjordanland galt. Es ermöglichte Israel, Land in Besitz zu nehmen, in dem es als „Staatsland“ proklamiert wurde. Mit dieser Methode wurden ungefähr weitere 40 Prozent des Westjordanlandes zum sogenannten Staatsland erklärt und folglich von Israel auf der Grundlage von Artikel 55 der Haager Verordnung beschlagnahmt, der Folgendes vorsieht:
„Der Besatzungsstaat gilt nur als Verwalter und hat als solcher Nießbrauch von öffentlichen Gebäuden, Immobilien, Wäldern und landwirtschaftlichen Grundstücken, die dem feindlichen Staat gehören und sich im besetzten Land befinden. Es muss es als Kapital schützen und sie gemäß den Nießbrauchsregeln verwalten.“
Mit dieser politischen Vorgabe konnten weitere Siedlungen angestoßen werden. Nach Angaben des israelischen Außenministeriums besteht seither „eine positive Pflicht, die die Behörde verpflichtet, öffentliches Eigentum in Besitz zu nehmen, um es bis zur endgültigen Feststellung des Status des betreffenden Gebiets zu schützen“. Mit der Behauptung, dass die Errichtung von Siedlungen Teil der Verpflichtung zur vorübergehenden Verwaltung des palästinensischen öffentlichen Eigentums ist, nimmt Israel eine sehr weit gefasste Auslegung von Artikel 55 an. Als Nießbraucher habe Israel also das Recht, die Erträge des palästinensischen öffentlichen Eigentums und hieraus natürliche Ressourcen wie Wasser oder Erdöl zu verwenden, sofern dies weder die Art noch die Substanz ihre Eigenschaft verändert.
Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Sinne des Nießbrauchs darf der israelische Staat als Verwalter also dauerhafte Veränderungen im besetzten Gebiet nur dann erwirken und durchsetzten, wenn dies aufgrund des eigenen militärischen Sicherheitsbedürfnisses oder im Interesse der lokalen Bevölkerung erforderlich ist. Vor allem darf der Verwalter seine Autorität nicht dazu ausüben, um seine eigenen Interessen zu fördern oder die Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung zu befriedigen, während die der lokalen Bevölkerung Restriktionen unterliegt.
In diesem Zusammenhang ist schwer einzusehen, wie der Bau dauerhafter Siedlungen als bloße Verwaltung palästinensischer Gebiete und Genuss ihrer Erträge angesehen werden kann. In der Tat stehen die Zerstörung von Häusern und Olivenbäumen, die irreversible Veränderung der Landschaft und der Auszug der Palästinenser aus ihrem Land in völligem Widerspruch zu den Nießbrauchsregeln und den Grundsätzen des Gesetzes der kriegführenden Besatzung und machen daher das israelische Argument ungültig.
Israelische Justiz verweigert sich
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Position Israels in keinem juristischen Verfahren artikuliert wurde, sei es vor dem israelischen Obersten Gerichtshof oder einer anderen Justizbehörde. Der israelische Oberste Gerichtshof hat sich immer geweigert, die Rechtmäßigkeit von Siedlungen im Rahmen der Vierten Genfer Konvention anzusprechen. Nach Ansicht des Gerichtshofs spiegelt Artikel 49 des Völkerrechts nicht das Völkergewohnheitsrecht wider und kann daher vor israelischen Gerichten nicht geltend gemacht werden.
Darüber hinaus weigerte sich die israelische Regierung bislang, an dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof teilzunehmen, um die rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet zu tragen, die sich erstmals mit der Frage der Rechtmäßigkeit der israelischen Siedlungen befasste. Die israelischen Argumente, die auf Aussagen des Außenministeriums und Meinungen israelischer akademischer Schriftsteller beruhen, werden dennoch im Folgenden analysiert.
Zwangsumsiedlung oder freiwillige Bewegung
Israels Hauptargument basiert auf einer angeblichen Unterscheidung zwischen „Zwangsumsiedlung“ von Menschen und der „freiwilligen“ Bewegung von Personen in besetztes Gebiet. In der Tat behauptet das israelische Außenministerium, im Völkerrecht sei ein Artikel dazu gedacht, erzwungene Bevölkerungsbewegungen so zu behandeln, wie sie vor und während des Zweiten Weltkrieges in der Tschechoslowakei, in Polen und in Ungarn stattgefunden haben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu zum besagten Artikel, der die „Zwangsumsiedlung“ der Bevölkerung ausdrücklich verbietet, in einem anderen Absatz hierzu kein Hinweis auf einen Gewaltbegriff enthält.
Die Aktionen Israels, auf die eine oder andere Weise erheblich zur Errichtung und Ausweitung von Siedlungen in den besetzten Gebieten beigetragen, haben im Laufe der Jahre aufeinanderfolgende israelische Regierungen fortgesetzt. Es wurden verschiedene finanzielle Vorteile und Anreize geboten, um die Israelis zu ermutigen, in die besetzten Gebiete zu wechseln. Zu diesen Anreizen gehören großzügige Steuervorteile, staatliche Wohnbauförderung, sowie subventionierte Kredite und Zuschüsse für Siedler, um Häuser in den besetzten Zonen zu kaufen. Diese finanziellen Anreize sind ein klarer Beweis für die Bemühungen der israelischen Regierung, die Siedlungstätigkeit in den besetzten Gebieten fortzusetzen, die im Widerspruch zu der israelischen Behauptung stehen, dass „die Verbringung von Personen in das Gebiet völlig freiwillig ist“.
Viele Staaten sind der Ansicht, dass eine solche Beteiligung gegen besagten Artikel 49 Absatz 6 verstößt. 1978 erklärte der US-Rechtsberater des Außenministeriums, dass Absatz 6:
„… scheint eindeutig zu solchen Engagements der Besatzungsmacht zu gelangen, wie die Bestimmung des Standorts von Siedlungen, die Bereitstellung von Land und die Finanzierung von Siedlungen sowie andere Arten der Unterstützung und Beteiligung an ihrer Schaffung. Und der Absatz scheint anwendbar zu sein, unabhängig davon, ob durch eine bestimmte Übertragung Schaden angerichtet wird oder nicht.“
Internationaler Strafgerichtshof schaltet sich ein
Darüber hinaus stellt die „direkte oder indirekte Übertragung von Teilen der eigenen Bevölkerung durch die Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet“ ein Kriegsverbrechen im Sinne des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Statuts) dar. Laut einhelliger Meinung zum Statut scheint die Aufnahme von „indirekt“ in den Artikel darauf hinzudeuten, dass die Bevölkerung der Besatzungsmacht nicht unbedingt physisch gezwungen oder auf andere Weise gezwungen werden muss und dass auch Anreize oder Erleichterungen unter dieses Kriegsverbrechen fallen können. Infolgedessen weigerte sich Israel bislang, das IStGH-Statut zu ratifizieren und erklärte ausdrücklich seine Absicht, keine Vertragspartei werden zu wollen.
Am 9. Juli 2004 gab der IStGH dennoch auf Antrag etlicher arabischer Staaten ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet ab. Der Gerichtshof entschied mit vierzehn zu einer Stimme, dass:
„Der Bau der Mauer, die von Israel, der Besatzungsmacht, im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich in und um Ostjerusalem und der damit verbundenen Verwaltung errichtet wird, verstößt gegen das Völkerrecht.“
Mauer verletzt humanitäres Völkerrecht schwer
Die Mauer entlang der ausgewiesenen Verwaltungszonen und die damit verbundene Verwaltung verletzen also eine Reihe von Rechten von Palästinensern schwer, die in oder um den von Israel besetzten Gebiet leben. Die in dieser Zone resultierenden Verstöße können nicht durch militärische Erfordernisse oder durch die Auffassung, die nationale oder öffentliche Sicherheit müsse hergestellt werden, gerechtfertigt werden. Der Bau einer solchen Mauer stellt dementsprechend einen Verstoß Israels gegen verschiedene seiner Verpflichtungen aus dem geltenden humanitären Völkerrecht und der Menschenrechte dar.
Darüber hinaus wies der Internationale Gerichtshof die Behauptung Israels zurück, dass der Bau der Mauer im Einklang mit dem in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verankerten Recht auf Selbstverteidigung stehe und kam sogar zu dem Schluss, dass Artikel 51 in diesem Fall keine Relevanz habe. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass Israel sich nicht auf einen Zustand der Notwendigkeit berufen könne, der die Unrechtmäßigkeit des Mauerbaus ausschließt.
Internationale Staatengemeinschaft angehalten, diese Verletzung nicht zu unterstützen
Nachdem der Gerichtshof festgestellt hatte, dass Israel durch den Bau der Mauer in den besetzten Gebieten gegen verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen hatte, prüfte er die Folgen dieser Verstöße. Erstens sei Israel verpflichtet, die Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen aus dem Bau der Mauer zu beenden und den erlittenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus seien alle Staaten verpflichtet, die illegalen Tätigkeiten, die sich aus dem Bau der Mauer in den besetzten Gebieten ergeben, nicht anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch diesen Bau geschaffenen Situation zu leisten.
Darüber hinaus seien „alle Vertragsstaaten der Genfer Konvention… verpflichtet, unter Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sicherzustellen, dass Israel das in dieser Konvention enthaltene humanitäre Völkerrecht einhält“. Schließlich sollten die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung und der Sicherheitsrat prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich seien, um die illegale Situation infolge des Mauerbaus zu beenden.
De-facto-Annexion palästinensischen Landes
Die israelische Regierung behauptet nachwievor und konsequent, dass die Mauer eine vorübergehende Maßnahme sei, deren einziger Zweck darin bestehe, Terrorismus zu verhindern. Während eines Treffens der Generalversammlung im Jahre 2003 unterstrich der Ständige Vertreter Israels bei den Vereinten Nationen, es sei in der Tat ein vorübergehender Zustand:
„Sobald der Terror endet, wird der Zaun nicht mehr notwendig sein. Der Zaun ist keine Grenze und hat keine politische Bedeutung. Es ändert in keiner Weise den rechtlichen Status des Gebiets.
Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Siedler die unmittelbaren Nutznießer des Mauerbaus sind. Tatsächlich war die Planung und Ziehung der Trennmauer, die von der regulären Linie abweicht, offensichtlich geplant, um weitere 56 Siedlungen mit etwa 170.000 Siedlern auf der israelischen Seite der Mauer einzubeziehen, was dazu führte, dass etwa 10 Prozent des palästinensischen Landes in israelisches Staatsgebiet einbezogen wurden. Dieser Vorstoß in das Westjordanland wurde von den Vereinten Nationen mehrfach als De-facto-Annexion ausgelegt. In seinem Bericht von 2006 stellte der Sonderberichterstatter John Dugard eine direkte Verbindung zwischen den Siedlungen im Westjordanland und der Linien der Mauern her und stellte fest:
„Wie die Siedlungen, die geschützt werden sollen, soll die Mauer offenbar vor Ort für Tatsachen schaffen. Es kann an einer Annexion mangeln, wie dies im Fall von Ostjerusalem und den Golanhöhen der Fall war. Aber seine Wirkung ist dieselbe: Annexion.“
Internationale Staatengemeinschaft sitzt den Konflikt aus
Trotz eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs, in dem sowohl die Siedlungen als auch die Trennmauer für illegal erklärt wurden, hat die internationale Gemeinschaft bislang nicht gehandelt. Der Rückzug aus dem Gazastreifen führte zu einer Stärkung der Position Israels im Westjordanland, während ein selbst auferlegtes Moratorium für Siedlungstätigkeiten aus einem eher teilweisen und begrenzten Einfrieren bestand und bislang nie ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Beide Maßnahmen haben den Verdacht verstärkt, dass diese Maßnahmen nicht aufgrund der neu entdeckten Sorge Israels um das Völkerrecht durchgeführt wurden, sondern um die Aufmerksamkeit von der dauerhaften Errichtung von Siedlungen im Westjordanland sowie dem laufenden Bau der Trennmauer abzulenken, wodurch Israels Einfluss auf einen Teil des palästinensischen Territoriums gefestigt wurde.
85 Prozent der Mauer durchkreuzen Westjordanland selbst
Nur 15 Prozent der Länge der Mauern verlaufen entlang der Waffenstillstandslinie von 1949 zwischen Israel und Jordanien (auch als „Grüne Linie“ bekannt). Die verbleibenden 85 Prozent Mauern verlassen die Grüne Linie und führen in die Westbank hinein, kreuzen sich, durchschneiden das gesamte Gebiet mehrfach, um israelische Siedlungen einzubeziehen.
Laut einem OCHA-Bericht (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten) würden 80 israelische Siedlungen im Westjordanland, die über 85 Prozent der gesamten israelischen Siedlerbevölkerung im Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem) ausmachen, zwischen der Mauer und der Grünen Linie liegen. Das Gebiet zwischen der Mauer und der Grünen Linie wird als „geschlossene Zone“ oder „Nahtzone“ bezeichnet und umfasst nach Fertigstellung 9,4 Prozent der Westbank. Neben der Mehrheit der 250.000 Einwohner Ostjerusalems befanden sich 2010 rund 33.000 Palästinenser in der „geschlossenen Zone“ im Westjordanland.
Laut einem UN-Bericht wurde mit dem Mauerverlauf eine ganze „neue Generation von Vertriebenen“ erzeugt. Im Jahr 2005 waren Hauszerstörungen und Landbeschlagnahmungen durch die israelische Regierung im Zusammenhang mit dem Bau der Mauer die Hauptursache für interne Vertreibungen. Eine im Mai 2005 durchgeführte palästinensische Umfrage zu den Auswirkungen der Mauer ergab, dass bereits 2.448 Haushalte aus den Orten vertrieben wurden, durch die die Mauer führte.
Umfrage offenbart Situation der Palästinenser in Westjordanland
Die Anwohner seien dieser Umfrage zufolge zutiefst besorgt über die Situation, die einen verstärkten Effekt der Entwurzelung und Vertreibung infolge härterer Lebensbedingungen zur Folge haben werde, darunter ein hohes Maß an sozialer und wirtschaftlicher Marginalisierung, Abriss von Eigentum und langwierige Zugangsbeschränkungen in bedrohten Dörfern. Nach Angaben des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) wurde das Leben der Palästinenser aufgrund von Einschränkungen der Freizügigkeit und des Zugangs zu Arbeitsplätzen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Land und Familienmitgliedern dramatisch beeinträchtigt. Palästinenser auf beiden Seiten der Mauer seien von diesen Beschränkungen betroffen.
Palästinenser, die in der „geschlossenen Zone“ leben, benötigten demnach eine „dauerhafte Aufenthaltserlaubnis“, um in der Zone bleiben zu dürfen. Gesundheits- und Bildungseinrichtungen befänden sich jedoch im Allgemeinen auf der anderen Seite der Mauer und die Bewohner der „geschlossenen Zone“ müssten durch speziell ausgewiesene Mauertore gehen, um Zugang zu Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Arbeitsplätze zu bekommen. Palästinenser auf der Ostseite der Mauer würden oft von ihren Feldern, Olivenhainen, Land- und Wasserressourcen abgeschnitten und benötigten eine spezielle Besuchererlaubnis, um die Mauer zu überqueren und das Gebiet zu betreten. Mindestens 40 Prozent der Genehmigungsanträge würden jedoch abgelehnt und das Antragsverfahren würde als „demütigend“ bezeichnet werden. All diese Einschränkungen und Nöte hätten viele Palästinenser gezwungen, die geschlossenen Gebiete, ihr Land zu verlassen und auf die palästinensische Seite der Mauer zu ziehen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
Auch interessant
– Selahattin Ülkümen –
Geschichte: Wie die Türkei Juden vor Nazi-Deutschland rettete
Nach Ansicht des US-Historikers Stanford Shaw hat die Türkei während des Zweiten Weltkriegs durch die Erteilung von Einreise- und Transitvisa sowie der Duldung von nicht erlaubten Durchreisen mindestens 100.000 Juden aus Europa das Leben gerettet.
In den Wintermonaten ist eine ausgiebige Dusche oder ein erholsames Bad eine schöne Erfahrung als Kontrast zu den kalten Witterungsbedingungen. Pro Kopf verbrauchen die Deutschen etwa 125 Liter Wasser pro Tag, davon ungefähr 40 Liter für die Körperhygiene. Damit die Körperpflege mit angenehmen Wassertemperaturen vonstattengeht, gibt es verschiedene Alternativen, die wiederum ihre Vor- und Nachteile besitzen. Auf diese wird im folgenden Artikel eingegangen.
In klassischen Einfamilienhäusern werden sowohl Heizungs- als auch Leitungswasser über eine Zentralheizung erwärmt. Diese läuft in den meisten Fällen mit der Energie von Öl, Gas, Holz oder einer Photovoltaik-Anlage mit Wärmepumpe. Doch gerade in Altbauten und Mehrfamilienhäusern ist eine Zentralheizung meistens nicht verbaut. Dort werden andere Lösungen benötigt.
Warmwasserversorgung – welche Erhitzungsmöglichkeiten gibt es?
Die beste und effektivste Lösung ist die bereits erwähnte Zentralheizung. Dabei werden – örtlich getrennt – Heizungs- und Leitungswasser erwärmt und in den jeweiligen Kreislauf eingeleitet. Dadurch kann durch einfaches Aufdrehen des Wasserhahns oder das Aufdrehen des Heizungsreglers sofort über die erhitzten Wassermassen verfügt werden. In Fällen von Platzmangel kann auch in einem Kombispeicher sowohl Heizungs- als auch Leitungswasser zusammen erwärmt werden. Diese Lösung ist aber etwas teurer als die separate Speichertechnik.
Eine weitere Möglichkeit ist die der Trink- und Frischwasserstation. Hier wird die Wärme über einen Wärmetauscher eingespeist, ähnlich der Funktionsweise eines Durchlauferhitzers. Im laufenden Betrieb ist diese Lösung eine der günstigeren Alternativen. Daher bietet sie sich vor allem für Mehrfamilienhäuser an, da hier bei zu lange stehendem Wasser die Gefahr der Keimbildung besteht.
Es gibt auch eine dezentrale Lösung, nämlich die eines Warmwasserboilers, der Warmwassermengen „auf Vorrat“ produziert. Meist wird hierfür als Energieträger Gas oder Strom verwendet, das restliche Haus wird häufig mit Elektro-Nachtspeicheröfen oder mit einer kleinen Gasheiztherme beheizt. Deswegen wird dann als Warmwasserreservat ein dezentraler Boiler gewählt. Dieser erhitzt eine bestimmte Menge an Wasser und bevorratet diese so lange, bis sie benötigt wird. Diese Option ist jedoch sehr teuer, da in den meisten Fällen mit Strom geheizt wird.
Eine weitere dezentrale Lösung wäre ein Durchlauferhitzer im Bad. Der Aufbau ähnelt dem des Boilers, nur dass hierbei kein Wasservorrat erzeugt wird, sondern das Warmwasser direkt in die Leitung gespeist wird. Der Durchlauferhitzer ist die einfachste und günstigste Möglichkeit direkt Warmwasser im Badezimmer zu erzeugen. Doch wenn täglich damit Warmwasser produziert wird, kann es sehr teuer werden, da auch hier Strom als Energieträger fungiert.
Neben den hohen Stromkosten, gibt es einen weiteren prekären Nachteil. Schaltet man das Wasser an, kommt zuerst einmal nur kaltes Wasser. Erst nach einigen Sekunden kann der Durchlauferhitzer die nötige Warmwassermenge produzieren und einspeisen. Gerade unter der Dusche kann diese Erfahrung unangenehm werden.
Alle Möglichkeiten liefern Warmwasser – die Entscheidung muss den Gegebenheiten entsprechen
Alle Alternativen unterscheiden sich zum Großteil im Kosten- und Platzfaktor. Um die richtige Option zu wählen, müssen im Voraus verschiedene Dinge bedacht werden. Besitzt man einen Öl- oder Gasanschluss und hat ausreichend Platz, empfiehlt sich auf jeden Fall die Zentralheizung, da diese die beste Alternative in allen Hinsichten ist. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten, sowie Vor- und Nachteile der Alternativen abgewogen werden. Die mit Sicherheit einfachste Lösung ist der Durchlauferhitzer im Bad, aber günstig wird der Alltagsgebrauch sicherlich nicht.
Auch interessant
– Umweltpolitik –
Grüne erwarten auch in Deutschland einen Kampf ums Wasser
„In einigen Regionen könnten aus einer zunehmenden Wasserknappheit und häufigen Dürren künftig Konflikte um die Nutzung vor allem oberflächennaher Wasserressourcen entstehen“, sagte Bettina Hoffmann, Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion für Umweltpolitik.
Nach den NRW-Jugendverbänden von CDU und FDP haben auch die Grünen im Landtag die Entscheidung des FDP-geführten Landeschulministeriums kritisiert, die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib)“ in die Kommission für die Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts einzubinden. Auch in der CDU-Fraktion macht sich Skepsis breit. Die Kurdische Gemeinde Deutschland (KGD) droht mit einem Boykott des Religionsunterrichtes.
Das NRW-Schulministerium hatte die Wiederaufnahme der Kooperation mit der Ditib unter anderem mit einer Satzungsänderung des Landesverbandes begründet, durch die nun eine größere Unabhängigkeit vom türkischen Staat gewährleistet werden soll. Der Essener Politikwissenschaftler und Türkeiforscher Burak Copur ist überzeugt davon, dass sich das Schulministerium von Ditib vorführen lässt: „Aufgrund kosmetischer Satzungsänderungen davon auszugehen, dass Ditib nicht länger der verlängerte Arm des Erdogan-Regimes ist, ist nahezu grotesk“, sagte Copur der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ). Erdogan, warnt Copur, „wird mit am Tisch sitzen und die Bildungspolitik in NRW mitbestimmen“.
Die Ditib stehe immer auch für die Inhalte, die der türkische Staat unmittelbar vorgebe, so Daniel Sieveke, Fraktionsvize der CDU im Landtag. Gerade vor dem Hintergrund der Eskalation des Nahost-Konflikts „muss deswegen eindeutig geklärt werden, wie sich Ditib zu den antisemitischen Aussagen des türkischen Staatspräsidenten oder zur Terror-Organisation Hamas verhält, die bekanntlich von der Türkei unterstützt wird“, sagte Sieveke der NRZ.
Die Grünen halten es auch vor dem Hintergrund antisemitischen Vorfälle in NRW-Städten, „an denen ganz klar ersichtlich auch türkische Nationalisten beteiligt waren“ für „nicht akzeptabel“, dass Ditib in die Kommission einziehen soll, so die integrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Berivan Aymaz. Von der Satzungsänderung solle sich die Landesregierung nicht blenden lassen, so Aymaz weiter: „Das wäre naiv.“ Zudem beklagt Aymaz, dass durch das Übergewicht konservativer Verbände in der Kommission „die vielen liberalen Muslime ungehört in der Debatte bleiben“.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung, hat eine klare Forderung an die Kommission: „Ich erwarte, dass sowohl Kenntnisse über das Judentum als auch die Aufklärung über antisemitische Stereotype in angemessener Form in den Unterricht einfließen. Fakten und keine Verschwörungsmythen sind zu vermitteln“, sagte sie der NRZ.
Ali Toprak, CDU-Politiker und Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschlands (KGD), ist entsetzt über die Entscheidung, Ditib einzubinden: „Es ist empörend, dass NRW die Verantwortung für den Religionsunterricht in die Türkei delegiert und die Zukunft von Kindern und Jugendlichen in die Hände des Erdogan-Regimes gelegt werden soll.“ Werde die Entscheidung für die Ditib nicht revidiert, müsse ein Boykott des Islamunterrichts in Erwägung gezogen werden.
Auch interessant
– Meinung –
Kommentar: Moderate Muslime stehen hinter der DITIB
Die politische und die religiöse Welt ist in Deutschland seit einigen Jahren aus den Fugen geraten und steuert geradewegs auf eine absurde, zynische und menschenverachtende Zukunft zu, die soziale Instabilität und politische Verwerfungen mit sich bringt. Ein Kommentar.