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Nahostkonflikt
Kommentar: Die Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina war ein gewalttätiger Prozess

Die Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina war ein bewusster, langwieriger und gewalttätiger Prozess. Die Palästinenser wurden von riesigen Landstrichen enteignet. Über 80 Prozent der Palästinenser wurden, was 1948 zu Israel wurde, über Nacht zu Flüchtlingen gemacht. Der Prozess mag 1948 seinen Höhepunkt erreicht haben, aber es dauert bis heute an und ermöglicht es israelischen Siedlern, sich in den besetzten Gebieten niederzulassen.

(Foto: pixa)
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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel

Die Schaffung eines jüdischen Staates in Palästina war ein bewusster, langwieriger und gewalttätiger Prozess. Die Palästinenser wurden von riesigen Landstrichen enteignet. Über 80 Prozent der Palästinenser wurden, was 1948 zu Israel wurde, über Nacht zu Flüchtlingen gemacht. Der Prozess mag 1948 seinen Höhepunkt erreicht haben, aber es dauert bis heute an und ermöglicht es israelischen Siedlern, sich in den besetzten Gebieten niederzulassen.

Um den Staat Israel zu schaffen, griffen zionistische Kräfte zu Beginn der Bewegung große palästinensische Städte an und zerstörten etwa 530 Dörfer. Dabei wurden 1948 ca. 13.000 Palästinenser getötet, mehr als 750.000 aus ihren Häusern vertrieben und zu Flüchtlingen auf Lebenszeit gemacht. Es war der Höhepunkt der ethnischen Säuberung Palästinas durch die zionistische Bewegung. Heute zählen die Flüchtlinge und ihre Nachkommen mehr als sieben Millionen. Viele schmachten immer noch in Flüchtlingslagern in arabischen Nachbarländern und warten darauf, in ihre Heimat zurückzukehren.

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Das humanitäre Völkerrecht

Die Besatzung, die Annexion eines eroberten Gebiets ist laut dem humanitären Völkerrecht verboten. Mit dem Verbot der Annexion ist die Grundregel verbunden, dass die Besatzung dem besetzten Gebiet keine Souveränität verleiht. Infolgedessen übt die Besatzungsmacht nur vorübergehend de facto Autorität aus. Daraus folgt, dass alle von der Besatzungsmacht ergriffenen Maßnahmen nur die Verwaltung des Hoheitsgebiets betreffen sollten. Was wird derzeit vom israelischen Staat besetzt und verwaltet?

Gazastreifen

Die israelischen Siedlungen im Gazastreifen wurden im Jahr 2005 von der israelischen Armee geräumt und auch das Militär zog sich aus dem Gebiet vollständig zurück. Israel hält jedoch seit der gewaltsamen Übernahme des Gazastreifens durch die Hamas 2007 eine Blockade an der Grenze und vor der Küste aufrecht, was einer Besetzung gleichkommt.

Westjordanland

Das Westjordanland wird von der israelischen Armee besetzt gehalten und ist von einer Sperranlage umgeben, wovon rund 85 Prozent innerhalb des Westjordanlandes und nur etwa 15 Prozent entlang des eigentlichen Gebiets verlaufen.

Alleine im Westjordanland befinden sich 133 völkerrechtlich umstrittene, von Israel unterstützte jüdische Siedlungen mit insgesamt über 450.000 Einwohnern (Stand 2018). Womit begründet Israel diese unmstrittene Besatzung, die mit Enteignung und Vertreibung einhergeht?

Begründung: Sicherheitsbedürfnis

Zwischen 1967 und 1979 beruhte Israels Hauptbegründung für die Enteignung und Zerstörung palästinensischer Güter auf Artikel 52 der Haager Verordnung. Israel machte geltend, es sei aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt, palästinensisches Land in Privatbesitz zu beschlagnahmen. In dieser Zeit wurden fast 47 km² privates Land beschlagnahmt, von denen die meisten für die Errichtung von Siedlungen bestimmt waren.

Viele Palästinenser, deren Land „für militärische Zwecke“ beschlagnahmt wurde, legten beim israelischen Obersten Gerichtshof eine Petition gegen diese Maßnahmen ein, was zunächst akzeptiert und verhandelt wurde, jedoch die Entscheidung zu ungunsten der Palästinenser ausfiel. Der Gerichtshof vertrat die politische Ansicht der Regierung, dass das Land in Privatbesitz und die Errichtung ziviler Siedlungen tatsächlich militärischen Sicherheitsbedürfnissen diene und daher die Enteignungen rechtmäßig wären, solange sie nur vorübergehend sind.

Es bleibt angesichts der Besatzungsdauer und der bislang anhaltenden Enteignungsmaßnahmen zweifelhaft, ob die Errichtung ziviler Siedlungen „die Bedürfnisse der Besatzungsarmee“ rechtfertigen. Selbst wenn die Siedlungen aus Sicherheitsgründen tatsächlich in fremdes Eigentum implantiert wurden, so bleiben Zweifel, ob die Siedlungen zur nationalen Sicherheit Israels beitragen oder ob sie diese tatsächlich nur weiter untergraben.

In der Tat ist die Anwesenheit von Siedlern eines der Hauptursachen für Spannungen in der Region, und die Siedler selbst sind häufig der Ursprung von Konflikten mit den Palästinensern. Angesichts der gegenseitigen Feindseligkeit zwischen Palästinensern und Siedlern kann Israel der internationalen Staatengemeinschaft kaum vermitteln, dass die Siedlungen für die nationale Sicherheit notwendig sind.

Fall „Elon Moreh“

Israels Politik der Landbeschlagnahme wurde zwar 1979 nach einem wegweisenden Urteil des israelischen Obersten Gerichtshofs im Fall „Elon Moreh“ eingestellt, doch die Politik fand nach dem Urteil andere Wege, Palästinenser um ihr Land zu bringen. Der Fall Moreh betraf die Errichtung einer zivilen Siedlung in Elon Moreh, einer Gemeinde in der Nähe von Nablus auf Grundstücken in Privatbesitz arabischer Einwohner.

Israel machte geltend, die Errichtung der Siedlung in der Region sei aus Sicherheitsgründen erforderlich. Im Gegensatz zu früheren Fällen hörte der israelische Gerichtshof jedoch auch die Argumente von Siedlern am Standort Elon Moreh, die sich als Zeugen zur Verfügung stellten. Die Siedler wiesen das Argument aber zurück, dass die Siedlung aus Sicherheitsgründen gebaut werde und stützten sich stattdessen auf ideologische und religiöse Ansprüche.

Die Petenten legten daraufhin eine eidesstattliche Erklärung eines ehemaligen Stabschefs der Armee, Generalleutnant der Reserve Bar-Lev, vor, der ebenfalls das Sicherheitsargument bestritt. Angesichts der ihm vorliegenden Beweise blieb dem Gerichtshof nichts anderes übrig, als zu dem Schluss zu kommen, dass die Entscheidung zur Errichtung einer Siedlung in Elon Moreh in erster Linie auf politischen und nicht auf militärischen Erwägungen beruhte und die Ansiedlung von Siedlern dauerhaft sein sollte. Der Gerichtshof erklärte die Sicherstellung der Grundstücke daher für rechtswidrig.

Israel findet andere Wege der Besiedelung

Nach dem Elon Moreh-Debakel musste die israelische Politik andere Wege finden, um die Enteignung für die Errichtung von Siedlungen in der Besatzungszone durchzusetzen. Diesmal fand die Politik den Weg hauptsächlich durch die kontroverse Manipulation eines osmanischen Landgesetzes von 1858, das zum Zeitpunkt der Besetzung und im Westjordanland galt. Es ermöglichte Israel, Land in Besitz zu nehmen, in dem es als „Staatsland“ proklamiert wurde. Mit dieser Methode wurden ungefähr weitere 40 Prozent des Westjordanlandes zum sogenannten Staatsland erklärt und folglich von Israel auf der Grundlage von Artikel 55 der Haager Verordnung beschlagnahmt, der Folgendes vorsieht:

„Der Besatzungsstaat gilt nur als Verwalter und hat als solcher Nießbrauch von öffentlichen Gebäuden, Immobilien, Wäldern und landwirtschaftlichen Grundstücken, die dem feindlichen Staat gehören und sich im besetzten Land befinden. Es muss es als Kapital schützen und sie gemäß den Nießbrauchsregeln verwalten.“

Mit dieser politischen Vorgabe konnten weitere Siedlungen angestoßen werden. Nach Angaben des israelischen Außenministeriums besteht seither „eine positive Pflicht, die die Behörde verpflichtet, öffentliches Eigentum in Besitz zu nehmen, um es bis zur endgültigen Feststellung des Status des betreffenden Gebiets zu schützen“. Mit der Behauptung, dass die Errichtung von Siedlungen Teil der Verpflichtung zur vorübergehenden Verwaltung des palästinensischen öffentlichen Eigentums ist, nimmt Israel eine sehr weit gefasste Auslegung von Artikel 55 an. Als Nießbraucher habe Israel also das Recht, die Erträge des palästinensischen öffentlichen Eigentums und hieraus natürliche Ressourcen wie Wasser oder Erdöl zu verwenden, sofern dies weder die Art noch die Substanz ihre Eigenschaft verändert.

Bei der Ausübung seiner Befugnisse im Sinne des Nießbrauchs darf der israelische Staat als Verwalter also dauerhafte Veränderungen im besetzten Gebiet nur dann erwirken und durchsetzten, wenn dies aufgrund des eigenen militärischen Sicherheitsbedürfnisses oder im Interesse der lokalen Bevölkerung erforderlich ist. Vor allem darf der Verwalter seine Autorität nicht dazu ausüben, um seine eigenen Interessen zu fördern oder die Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung zu befriedigen, während die der lokalen Bevölkerung Restriktionen unterliegt.

In diesem Zusammenhang ist schwer einzusehen, wie der Bau dauerhafter Siedlungen als bloße Verwaltung palästinensischer Gebiete und Genuss ihrer Erträge angesehen werden kann. In der Tat stehen die Zerstörung von Häusern und Olivenbäumen, die irreversible Veränderung der Landschaft und der Auszug der Palästinenser aus ihrem Land in völligem Widerspruch zu den Nießbrauchsregeln und den Grundsätzen des Gesetzes der kriegführenden Besatzung und machen daher das israelische Argument ungültig.

Israelische Justiz verweigert sich

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Position Israels in keinem juristischen Verfahren artikuliert wurde, sei es vor dem israelischen Obersten Gerichtshof oder einer anderen Justizbehörde. Der israelische Oberste Gerichtshof hat sich immer geweigert, die Rechtmäßigkeit von Siedlungen im Rahmen der Vierten Genfer Konvention anzusprechen. Nach Ansicht des Gerichtshofs spiegelt Artikel 49 des Völkerrechts nicht das Völkergewohnheitsrecht wider und kann daher vor israelischen Gerichten nicht geltend gemacht werden.

Darüber hinaus weigerte sich die israelische Regierung bislang, an dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof teilzunehmen, um die rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet zu tragen, die sich erstmals mit der Frage der Rechtmäßigkeit der israelischen Siedlungen befasste. Die israelischen Argumente, die auf Aussagen des Außenministeriums und Meinungen israelischer akademischer Schriftsteller beruhen, werden dennoch im Folgenden analysiert.

Zwangsumsiedlung oder freiwillige Bewegung

Israels Hauptargument basiert auf einer angeblichen Unterscheidung zwischen „Zwangsumsiedlung“ von Menschen und der „freiwilligen“ Bewegung von Personen in besetztes Gebiet. In der Tat behauptet das israelische Außenministerium, im Völkerrecht sei ein Artikel dazu gedacht, erzwungene Bevölkerungsbewegungen so zu behandeln, wie sie vor und während des Zweiten Weltkrieges in der Tschechoslowakei, in Polen und in Ungarn stattgefunden haben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu zum besagten Artikel, der die „Zwangsumsiedlung“ der Bevölkerung ausdrücklich verbietet, in einem anderen Absatz hierzu kein Hinweis auf einen Gewaltbegriff enthält.

Die Aktionen Israels, auf die eine oder andere Weise erheblich zur Errichtung und Ausweitung von Siedlungen in den besetzten Gebieten beigetragen, haben im Laufe der Jahre aufeinanderfolgende israelische Regierungen fortgesetzt. Es wurden verschiedene finanzielle Vorteile und Anreize geboten, um die Israelis zu ermutigen, in die besetzten Gebiete zu wechseln. Zu diesen Anreizen gehören großzügige Steuervorteile, staatliche Wohnbauförderung, sowie subventionierte Kredite und Zuschüsse für Siedler, um Häuser in den besetzten Zonen zu kaufen. Diese finanziellen Anreize sind ein klarer Beweis für die Bemühungen der israelischen Regierung, die Siedlungstätigkeit in den besetzten Gebieten fortzusetzen, die im Widerspruch zu der israelischen Behauptung stehen, dass „die Verbringung von Personen in das Gebiet völlig freiwillig ist“.

Viele Staaten sind der Ansicht, dass eine solche Beteiligung gegen besagten Artikel 49 Absatz 6 verstößt. 1978 erklärte der US-Rechtsberater des Außenministeriums, dass Absatz 6:

„… scheint eindeutig zu solchen Engagements der Besatzungsmacht zu gelangen, wie die Bestimmung des Standorts von Siedlungen, die Bereitstellung von Land und die Finanzierung von Siedlungen sowie andere Arten der Unterstützung und Beteiligung an ihrer Schaffung. Und der Absatz scheint anwendbar zu sein, unabhängig davon, ob durch eine bestimmte Übertragung Schaden angerichtet wird oder nicht.“

Internationaler Strafgerichtshof schaltet sich ein

Darüber hinaus stellt die „direkte oder indirekte Übertragung von Teilen der eigenen Bevölkerung durch die Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet“ ein Kriegsverbrechen im Sinne des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Statuts) dar. Laut einhelliger Meinung zum Statut scheint die Aufnahme von „indirekt“ in den Artikel darauf hinzudeuten, dass die Bevölkerung der Besatzungsmacht nicht unbedingt physisch gezwungen oder auf andere Weise gezwungen werden muss und dass auch Anreize oder Erleichterungen unter dieses Kriegsverbrechen fallen können. Infolgedessen weigerte sich Israel bislang, das IStGH-Statut zu ratifizieren und erklärte ausdrücklich seine Absicht, keine Vertragspartei werden zu wollen.

Am 9. Juli 2004 gab der IStGH dennoch auf Antrag etlicher arabischer Staaten ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen des Mauerbaus im besetzten palästinensischen Gebiet ab. Der Gerichtshof entschied mit vierzehn zu einer Stimme, dass:

„Der Bau der Mauer, die von Israel, der Besatzungsmacht, im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich in und um Ostjerusalem und der damit verbundenen Verwaltung errichtet wird, verstößt gegen das Völkerrecht.“

Mauer verletzt humanitäres Völkerrecht schwer

Die Mauer entlang der ausgewiesenen Verwaltungszonen und die damit verbundene Verwaltung verletzen also eine Reihe von Rechten von Palästinensern schwer, die in oder um den von Israel besetzten Gebiet leben. Die in dieser Zone resultierenden Verstöße können nicht durch militärische Erfordernisse oder durch die Auffassung, die nationale oder öffentliche Sicherheit müsse hergestellt werden, gerechtfertigt werden. Der Bau einer solchen Mauer stellt dementsprechend einen Verstoß Israels gegen verschiedene seiner Verpflichtungen aus dem geltenden humanitären Völkerrecht und der Menschenrechte dar.

Darüber hinaus wies der Internationale Gerichtshof die Behauptung Israels zurück, dass der Bau der Mauer im Einklang mit dem in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen verankerten Recht auf Selbstverteidigung stehe und kam sogar zu dem Schluss, dass Artikel 51 in diesem Fall keine Relevanz habe. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass Israel sich nicht auf einen Zustand der Notwendigkeit berufen könne, der die Unrechtmäßigkeit des Mauerbaus ausschließt.

Internationale Staatengemeinschaft angehalten, diese Verletzung nicht zu unterstützen

Nachdem der Gerichtshof festgestellt hatte, dass Israel durch den Bau der Mauer in den besetzten Gebieten gegen verschiedene völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen hatte, prüfte er die Folgen dieser Verstöße. Erstens sei Israel verpflichtet, die Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen aus dem Bau der Mauer zu beenden und den erlittenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus seien alle Staaten verpflichtet, die illegalen Tätigkeiten, die sich aus dem Bau der Mauer in den besetzten Gebieten ergeben, nicht anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch diesen Bau geschaffenen Situation zu leisten.

Darüber hinaus seien „alle Vertragsstaaten der Genfer Konvention… verpflichtet, unter Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sicherzustellen, dass Israel das in dieser Konvention enthaltene humanitäre Völkerrecht einhält“. Schließlich sollten die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung und der Sicherheitsrat prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich seien, um die illegale Situation infolge des Mauerbaus zu beenden.

De-facto-Annexion palästinensischen Landes

Die israelische Regierung behauptet nachwievor und konsequent, dass die Mauer eine vorübergehende Maßnahme sei, deren einziger Zweck darin bestehe, Terrorismus zu verhindern. Während eines Treffens der Generalversammlung im Jahre 2003 unterstrich der Ständige Vertreter Israels bei den Vereinten Nationen, es sei in der Tat ein vorübergehender Zustand:

„Sobald der Terror endet, wird der Zaun nicht mehr notwendig sein. Der Zaun ist keine Grenze und hat keine politische Bedeutung. Es ändert in keiner Weise den rechtlichen Status des Gebiets.

Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Siedler die unmittelbaren Nutznießer des Mauerbaus sind. Tatsächlich war die Planung und Ziehung der Trennmauer, die von der regulären Linie abweicht, offensichtlich geplant, um weitere 56 Siedlungen mit etwa 170.000 Siedlern auf der israelischen Seite der Mauer einzubeziehen, was dazu führte, dass etwa 10 Prozent des palästinensischen Landes in israelisches Staatsgebiet einbezogen wurden. Dieser Vorstoß in das Westjordanland wurde von den Vereinten Nationen mehrfach als De-facto-Annexion ausgelegt. In seinem Bericht von 2006 stellte der Sonderberichterstatter John Dugard eine direkte Verbindung zwischen den Siedlungen im Westjordanland und der Linien der Mauern her und stellte fest:

„Wie die Siedlungen, die geschützt werden sollen, soll die Mauer offenbar vor Ort für Tatsachen schaffen. Es kann an einer Annexion mangeln, wie dies im Fall von Ostjerusalem und den Golanhöhen der Fall war. Aber seine Wirkung ist dieselbe: Annexion.“

Internationale Staatengemeinschaft sitzt den Konflikt aus

Trotz eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs, in dem sowohl die Siedlungen als auch die Trennmauer für illegal erklärt wurden, hat die internationale Gemeinschaft bislang nicht gehandelt. Der Rückzug aus dem Gazastreifen führte zu einer Stärkung der Position Israels im Westjordanland, während ein selbst auferlegtes Moratorium für Siedlungstätigkeiten aus einem eher teilweisen und begrenzten Einfrieren bestand und bislang nie ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Beide Maßnahmen haben den Verdacht verstärkt, dass diese Maßnahmen nicht aufgrund der neu entdeckten Sorge Israels um das Völkerrecht durchgeführt wurden, sondern um die Aufmerksamkeit von der dauerhaften Errichtung von Siedlungen im Westjordanland sowie dem laufenden Bau der Trennmauer abzulenken, wodurch Israels Einfluss auf einen Teil des palästinensischen Territoriums gefestigt wurde.

85 Prozent der Mauer durchkreuzen Westjordanland selbst

Nur 15 Prozent der Länge der Mauern verlaufen entlang der Waffenstillstandslinie von 1949 zwischen Israel und Jordanien (auch als „Grüne Linie“ bekannt). Die verbleibenden 85 Prozent Mauern verlassen die Grüne Linie und führen in die Westbank hinein, kreuzen sich, durchschneiden das gesamte Gebiet mehrfach, um israelische Siedlungen einzubeziehen.

Laut einem OCHA-Bericht (Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten) würden 80 israelische Siedlungen im Westjordanland, die über 85 Prozent der gesamten israelischen Siedlerbevölkerung im Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem) ausmachen, zwischen der Mauer und der Grünen Linie liegen. Das Gebiet zwischen der Mauer und der Grünen Linie wird als „geschlossene Zone“ oder „Nahtzone“ bezeichnet und umfasst nach Fertigstellung 9,4 Prozent der Westbank. Neben der Mehrheit der 250.000 Einwohner Ostjerusalems befanden sich 2010 rund 33.000 Palästinenser in der „geschlossenen Zone“ im Westjordanland.

Laut einem UN-Bericht wurde mit dem Mauerverlauf eine ganze „neue Generation von Vertriebenen“ erzeugt. Im Jahr 2005 waren Hauszerstörungen und Landbeschlagnahmungen durch die israelische Regierung im Zusammenhang mit dem Bau der Mauer die Hauptursache für interne Vertreibungen. Eine im Mai 2005 durchgeführte palästinensische Umfrage zu den Auswirkungen der Mauer ergab, dass bereits 2.448 Haushalte aus den Orten vertrieben wurden, durch die die Mauer führte.

Umfrage offenbart Situation der Palästinenser in Westjordanland

Die Anwohner seien dieser Umfrage zufolge zutiefst besorgt über die Situation, die einen verstärkten Effekt der Entwurzelung und Vertreibung infolge härterer Lebensbedingungen zur Folge haben werde, darunter ein hohes Maß an sozialer und wirtschaftlicher Marginalisierung, Abriss von Eigentum und langwierige Zugangsbeschränkungen in bedrohten Dörfern. Nach Angaben des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) wurde das Leben der Palästinenser aufgrund von Einschränkungen der Freizügigkeit und des Zugangs zu Arbeitsplätzen, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Land und Familienmitgliedern dramatisch beeinträchtigt. Palästinenser auf beiden Seiten der Mauer seien von diesen Beschränkungen betroffen.

Palästinenser, die in der „geschlossenen Zone“ leben, benötigten demnach eine „dauerhafte Aufenthaltserlaubnis“, um in der Zone bleiben zu dürfen. Gesundheits- und Bildungseinrichtungen befänden sich jedoch im Allgemeinen auf der anderen Seite der Mauer und die Bewohner der „geschlossenen Zone“ müssten durch speziell ausgewiesene Mauertore gehen, um Zugang zu Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Arbeitsplätze zu bekommen. Palästinenser auf der Ostseite der Mauer würden oft von ihren Feldern, Olivenhainen, Land- und Wasserressourcen abgeschnitten und benötigten eine spezielle Besuchererlaubnis, um die Mauer zu überqueren und das Gebiet zu betreten. Mindestens 40 Prozent der Genehmigungsanträge würden jedoch abgelehnt und das Antragsverfahren würde als „demütigend“ bezeichnet werden. All diese Einschränkungen und Nöte hätten viele Palästinenser gezwungen, die geschlossenen Gebiete, ihr Land zu verlassen und auf die palästinensische Seite der Mauer zu ziehen.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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