Immer mehr Deutsche verlagern ihren Lebensmittelpunkt ganz oder teilweise in die Türkei. Gründe seien vor allem das milde Klima, vergleichsweise moderatere Lebenshaltungskosten und eine gut ausgebaute Infrastruktur für deutschsprachige Auswanderer.
Besonders Rentner sähen in der Türkei eine attraktive Alternative. Gleichzeitig behielten viele ihren Wohnsitz in Deutschland bei – etwa wegen Immobilien, Bankverbindungen oder organisatorischer Vorteile. Genau diese Doppelstruktur werfe jedoch seit Jahren zentrale Fragen auf, so Marina Bütün.
Bütün lebt seit 25 Jahren an der türkischen Westküste und führte bis vor Kurzem mit ihrem türkischen Ehemann eine Baufirma. Ihr Wissen rund um die Auswanderung teilt sie seit Jahren – zunächst auf einer kleinen Website, aus der ein vielgelesener Blog entstand.
Viele Auswanderer fragen sich: Wo besteht Steuerpflicht – und welche Daten werden zwischen Deutschland und der Türkei tatsächlich ausgetauscht?
Hier, so Bütün, bleibe der Wohnsitz entscheidend Grundsätzlich gelte: Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig. Die Folge ist, dass die deutsche Rente weiterhin in Deutschland versteuert wird – unabhängig davon, wie viel Zeit tatsächlich in der Türkei verbracht wird.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern regelt, dass gesetzliche Renten in der Regel im Quellenstaat besteuert werden. Diese Rechtslage sei eindeutig dokumentiert und bilde die Grundlage für viele Auswanderer, so die Buchautorin.
Parallel dazu gelte: Immobilien in der Türkei unterlägen ausschließlich türkischem Steuerrecht. Abgaben, Grundsteuern und Mieteinnahmen müssten vor Ort erklärt werden. Diese Aufteilung der Besteuerung sei ein zentrales Prinzip des DBA.
Neuer Fokus: Internationaler Datenaustausch
Bütün erklärt – lange habe dieses System als stabil gegolten. Doch mit der Digitalisierung der Steuerbehörden verschiebe sich der Fokus zunehmend in Richtung Transparenz. Ein zentrales Instrument sei der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS). Banken und Finanzinstitute seien verpflichtet, Kontodaten und Kapitalerträge an Steuerbehörden zu melden.
Die Türkei beteilige sich aktiv an diesem System und habe den Datenaustausch mit Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet.
Das bedeute bisher konkret: Kontostände, Zinserträge und Kapitalbewegungen würden automatisch übermittelt, sofern eine steuerliche Ansässigkeit in Deutschland bestehe. Deutsche Finanzbehörden erhielten dadurch Einblick in ausländische Konten.
Es gäbe keinen „blinden Fleck“ mehr, berichtet Bütün. Für Auswanderer habe dies spürbare Konsequenzen. Konten in der Türkei seien längst kein unbeobachteter Bereich mehr. Wer in Deutschland gemeldet sei oder dort steuerlich geführt werde, müsse davon ausgehen, dass Finanzämter Zugriff auf entsprechende Daten hätten. Fehlende oder falsche Angaben könnten daher Nachfragen oder sogar Steuerprüfungen nach sich ziehen.
Gleichzeitig gebe es klare Grenzen: Der automatische Austausch betreffe ausschließlich Finanzkonten und Kapitalerträge. Immobilien, Fahrzeuge oder Rentenzahlungen seien bislang nicht Teil dieses Systems.
Insolvenz und Vermögen im Ausland
Ein oft missverstandener Punkt betreffe Insolvenzen. Werde in Deutschland ein Verfahren eröffnet, erfolge keine automatische Meldung an türkische Behörden. Auch gebe es keinen direkten Datenaustausch über Vermögenswerte wie Immobilien.
Dennoch gelte, sagt die Buchautorin, wer glaube, Vermögen im Ausland dauerhaft „verbergen“ zu können, gehe ein Risiko ein.
Nächster Schritt: Immobilien im Fokus
Genau hier zeichne sich nach Bütüns Recherchen ein grundlegender Wandel ab. Internationale Initiativen zielten darauf ab, den Datenaustausch deutlich auszuweiten.
Im Zentrum stehe ein neues Abkommen: das IPI MCAA (Informationsaustausch über Immobilien). Künftig könnten auch Daten zu Immobilienbesitz und daraus erzielten Einkünften automatisch zwischen Staaten übermittelt werden. Deutschland unterstütze diese Initiative ausdrücklich. Ziel sei mehr Transparenz und die Bekämpfung von Steuervermeidung.
Für Auswanderer bedeute das: Immobilien in der Türkei könnten perspektivisch ebenfalls für deutsche Behörden sichtbar werden.
Auch Kryptowährungen im Visier
Parallel arbeite die OECD daran, den Datenaustausch auf weitere Vermögensklassen auszudehnen – insbesondere auf Kryptowährungen. Diese Entwicklungen seien Teil einer globalen Strategie, um grenzüberschreitende Vermögensbewegungen besser nachvollziehen zu können.
Transparenz wird zum neuen Standard
Bütün weist darauf hin, für deutsche Auswanderer in der Türkei ergebe sich damit ein klarer Trend – die Zeiten begrenzter Einblicke gingen zu Ende. Zwar bleibe die steuerliche Grundstruktur vorerst bestehen – Rente in Deutschland, Immobilien in der Türkei. Doch gleichzeitig wachse die internationale Vernetzung der Behörden rasant.
Bütün:
„Wer dauerhaft in der Türkei lebt, aber Verbindungen nach Deutschland hat, sollte diese Entwicklung genau beobachten. Denn auch ohne neue Steuern steigt eines offenbar deutlich – die Transparenz über die eigene Vermögenslage“
Gerade für Rentner und Pendler zwischen beiden Ländern werde dies zu einem entscheidenden Faktor. Gestaltungsspielräume blieben bestehen – bewegten sich jedoch zunehmend in einem Umfeld, das von digitalem Datenaustausch und internationaler Zusammenarbeit geprägt sei.
Ratgeber Auswandern Türkei
Die Vielzahl an Anfragen veranlasste Bütün, ihr Wissen in Büchern zu bündeln. Neben dem 2025 aktualisierten Ratgeber Auswandern Türkei veröffentlichte sie auch einen praxisnahen Leitfaden zum Immobilienerwerb oder Miete in der Türkei. Auf ihrer Social Media Seite über Auswandern setzt sie bewusst auf Aufklärung statt Fernweh: Im Mittelpunkt stehen Fakten und Erfahrungen – nicht Klischees von Sonne, Strand und Meer
Ratgeber Auswandern Türkei – Link
ZUR AUTORIN
Die Autorin Marina Bütün lebt seit Anfang der 2000er Jahre an der türkischen Westküste gegenüber der griechischen Insel Rhodos. Seit 2020 veröffentlichte sie viele Bücher mit Türkeibezug , u.a. Ratgeber Auswandern Türkei oder den wahren Familienroman „Die Braut aus dem Osmanischen Reich“
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