Osnabrück – Angesichts anhaltender Kurzarbeit in der Corona-Krise drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund darauf, Arbeitnehmer vor weiteren Belastungen zu schützen. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben. Wir fordern die Koalition auf, hier im Jahressteuergesetz Abhilfe zu schaffen.“
Körzell betonte, gerade Beschäftigte in Niedriglohnbranchen, etwa der Gastronomie, müssten mit weiteren unzumutbaren Härten rechnen. „Hier kann und muss der Gesetzgeber aktiv werden.“ Einen entsprechenden Appell richteten Körzell und DGB-Chef Reiner Hoffmann in einem Brief auch an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Mitglieder des Finanz- sowie des Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestages.
Das Kurzarbeitergeld ist zwar grundsätzlich steuerfrei, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es wird zur Berechnung des individuellen Steuersatzes herangezogen, mit dem das übrige Einkommen zu versteuern ist. Dies kann dazu führen, dass Beschäftigte, die von Kurzarbeit betroffen waren, wegen eines erhöhtes Steuersatzes später Nachzahlungen ans Finanzamt leisten müssen.
Hoffmann und Körzell fordern nun, im Jahressteuergesetz eine zeitlich befristete Lösung zu finden, mit der besonders betroffene Gruppen vor einer weiteren Belastung geschützt würden. Sie nennen unter anderem die Möglichkeit, den Progressionsvorbehalt vollständig auszusetzen. Alternativ plädieren sie für einen auf den Progressionsvorbehalt bezogenen Freibetrag in Höhe von 6000 Euro, wie er auch schon im Bundesrat debattiert wurde.
Die Zahl der Kurzarbeiter geht in die Millionen, ist aber zuletzt wieder gesunken. Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit wurde im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Den bisherigen Höchststand hatte es mit 5,95 Millionen im April gegeben.