Stern-Recherche
„Sippenforschung“: Aktuelles Lehrbuch für Polizeischüler nutzt NS-Vokabular

Polizeianwärter für den gehobenen Dienst werden an Fachhochschulen mit einem Lehrbuch ausgebildet, das NS-Vokabular enthält.

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Polizeianwärter für den gehobenen Dienst werden an Fachhochschulen mit einem Lehrbuch ausgebildet, das NS-Vokabular enthält.

Wie der stern in seiner neuesten Ausgabe berichtet, werden in dem Lehrbuch „Kriminologie für Studium und Praxis“ von Horst Clages und Ines Zeitner Kriminologen und Juristen zitiert, die in der NS-Zeit eine fragwürdige Rolle gespielt haben, ohne dass dies erwähnt wird. Darüber hinaus werden Begriffe aus der NS-Zeit verwandt, ohne sie hinreichend einzuordnen. In einem fiktivem Beispiel über den Fall jugendlicher Intensivtäter verwenden Clages und Zeitner den Begriff „Sippenforschung“, der untrennbar mit der mörderischen Rassenpolitik der Nazis verbunden ist, als wäre dies heute noch eine Methode, um Kriminalität zu erklären.

Dort heißt es: „Einerseits kann aus den Ergebnissen der Sippenforschung auf genetisch bedingte Defekte geschlossen werden.“ Die Autoren setzen den Begriff „Sippenforschung“ nicht einmal in Anführungszeichen. In einem Kapitel über die „historische Betrachtung“ von „Tätertypologien“ taucht der österreichische Kriminologe Ernst Seelig auf. Er schrieb unter anderem über „arbeitsscheue Berufsverbrecher“ und „Verbrecher aus Mangel an Gemeinschaftsdisziplin“. Die Autoren präsentieren auch diese Begriffe, ohne sie weiter einzuordnen. Dass Seelig ab 1939 „Mischlingsuntersuchungen“ durchführte, ist ihnen keine Zeile wert.

Auf stern-Anfrage zeigt sich der Verlag Deutsche Polizeiliteratur, eine 100-prozentige Tochter der Gewerkschaft der Polizei, zerknirscht. Der Geschäftsführer Joachim Kranz teilt „nach eigener erster Recherche grundsätzlich die Einschätzung zu den kritisierten Passagen“. Der Verlag will jetzt prüfen, „wie es dazu kommen konnte und welche Schritte wir intern gehen müssen, um dies zukünftig zu verhindern“.

Auch die Autoren betonen, es liege ihnen „fern, Diskriminierungen vorzunehmen oder gar das NS-Regime in seiner Verantwortung zu schmälern“. Ein „Handbuch“ sei „jedoch nicht geeignet, sich mit dieser Problematik umfassend auseinanderzusetzen“. Sie kündigen an, „bei einer Überarbeitung des Buches deutlicher auf die Zusammenhänge in geeigneter Form hinzuweisen“.

Auf die Frage, wie das offenbar nicht gründlich lektorierte Buch es in die Lehrbuchsammlungen von Polizeihochschulen schaffen konnte, gibt es offenbar eine einfache Antwort: Während Schulbücher vom Kultusministerium zugelassen werden, entscheiden Dozenten, die Polizisten ausbilden, selbst, welche Lehrbücher sie einsetzen.

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