Von Mehmet Tuntas
Neuseeland verbietet Sturmgewehre und Halbautomaten – Kann damit unser restriktives Waffenrecht mithalten oder müssen wir nachbessern? Zunächst einmal die Begrifflichkeiten erklärt.
Vollautomatische Waffen: Bei einmaliger Betätigung und mit dem Halten des Abzuges, entleert sich das gesamte Magazin vollautomatisch.
Halbautomatische Waffen: Bei Betätigung des Abzuges wird ein Schuss abgefeuert und es wird automatisch eine neue Patrone in den Lauf eingelegt.
Bei uns in Deutschland sind Vollautomaten gänzlich verboten und fallen unter das Kriegswaffengesetz. Nach den Terroranschlägen in Paris 2015 sind aufgrund einer EU-Richtlinie EU-weit seit 2017 auch Halbautomaten, die in Vollautomaten umgebaut werden können, im Privatbesitz verboten. Sie werden als Vollautomaten eingestuft.
Halbautomaten sind aber weiterhin erlaubt. Neuseeland verbietet jetzt auch halbautomatische Waffen. Die Regierung wird ein staatliches Programm auflegen, um alle legal erworbenen Waffen den Bürgern wieder abkaufen zu können.
Bei uns dürfen sogar noch Kinder an Waffen, auch an halbautomatische Waffen, mit denen auf Schießstätten ohne behördliche Genehmigung trainiert werden kann.
Ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen.
Ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
Obwohl wir schon die Anschläge in Paris erlebt haben, haben unsere Politiker nicht den Mumm gehabt, Verbote umzusetzen wie Neusseland es jetzt tut.
Die Kiwis sind uns einen richtigen Schritt voraus. Lasst uns für unsere Zukunft noch restriktiver sein und nicht nur so schnell wie möglich auch alle Halbautomaten verbieten, sondern grundsätzlich alle Waffen in Privatbesitz
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.