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Verstöße gegen Mitarbeiterrechte: Kontrollverfahren gegen Amazon eingeleitet

Der Versandhandel Amazon verstößt in seinem Werk in Winsen (Luhe) offenbar gegen Arbeitnehmerrechte und den Datenschutz.

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Hamburg (ots) – Der Versandhandel Amazon verstößt in seinem Werk in Winsen (Luhe) offenbar gegen Arbeitnehmerrechte und den Datenschutz. Das haben Recherchen des NDR Politikmagazins „Panorama 3“ ergeben.

Im neuen Logistikzentrum von Amazon in Niedersachsen arbeiten rund 2000 Mitarbeiter. Der Standort ist das erste Logistikzentrum in Deutschland, das Transportroboter einsetzt. Es gilt als hochmodern. Computer blenden den Mitarbeitern auf Monitoren ein, welchen nächsten Arbeitsschritt sie auszuführen haben. Die Arbeitsschritte werden registriert: Ist eine Aufgabe erledigt, folgt die nächste. Amazon schreibt auf Anfrage des NDR:

„Die dabei erfassten Daten helfen den Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Aufgaben und bei der akkuraten, pünktlichen Zustellung von Kundenbestellungen.“

Nach Recherchen von „Panorama 3“ werden die Daten aber auch zur Leistungskontrolle genutzt. Mitarbeiter bekommen Zielvorgaben, zum Beispiel wie viele Arbeitsschritte sie in der Stunde zu erledigen haben. Sie werden von Vorgesetzten angesprochen, wenn sie die Zielvorgaben nur knapp oder nicht erreichen. Laut Amazon halte sich das Unternehmen an geltende Datenschutzgesetze.

Nach Informationen des NDR hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, jedoch ein aufsichtsbehördliches Kontrollverfahren eingeleitet. Zu den Recherchen des NDR sagte Thiel: „Das ist eine Leistungskontrolle, wenn z.B. die Arbeitsgeschwindigkeit erfasst wird. Eine solche Leistungskontrolle ist in der Regel unzulässig, wenn quasi jeder Handgriff überwacht und ausgewertet wird.“ Amazon muss dazu nun bis kommende Woche Stellung beziehen.

Amazon hat in seinem Logistikzentrum in Winsen zudem eine Vielzahl an Kameras installiert. Überwacht werden die Mitarbeiter auch in den Gängen und in einem Bereich, in dem die Spinde für die Arbeiter sind. Amazon rechtfertigt diese Maßnahme, sie erfolge, „um Diebstahl vorzubeugen“. Nach Auffassung des Arbeitsrechtlers Hajo Köhler ist eine solche Überwachung nicht erlaubt: „Das ist völlig unverhältnismäßig. Da müsste der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, dass der da guckt, da gibt es so ein berechtigtes Interesse nicht. Das halte ich für absolut unzulässig.“

Nach Recherchen von „Panorama 3“ sind auch im Bereich der Arbeitsplätze augenscheinlich Kameras installiert. Mitarbeiter gehen davon aus, dass sie dauerhaft beobachtet werden. Amazon weist dies mit dem Hinweis zurück, es gebe keine Kameraüberwachung an den Arbeitsplätzen.

Für Arbeitsrechtler Hajo Köhler ist es jedoch nicht allein entscheidend, ob die Überwachung tatsächlich stattfindet oder nicht:

„Der psychische Anpassungsdruck wird dadurch nicht genommen. Die Arbeitnehmer wissen nicht, ob die Kamera an ist oder nicht. Auch das wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der unverhältnismäßig ist und damit unzulässig.“ Auch die Datenschutzbeauftragte Thiel kritisiert nach den Recherchen die Systeme bei Amazon. Wenn Mitarbeiter ständig überwacht würden, fände „mit Sicherheit eine Form von Verhaltenssteuerung, von Verhaltenslenkung statt.“

Und genau das sei der Punkt, der nicht gewollt sei im Sinne des Grundrechtsschutzes.

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