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Digital Services Act
Hass, Hetze, Fake News: EU beschließt Regeln für digitale Dienste

Ende April 2022 haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf ein Gesetz über digitale Dienste ( Digital Services Act, DSA) geeinigt.

(Symbolfoto: pixa)
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Was offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Das gilt für Hassrede und Terrorpropaganda, aber auch für gefälschte Produkte, die auf Online-Marktplätzen verkauft werden. Ende April 2022 haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf ein Gesetz über digitale Dienste ( Digital Services Act, DSA) geeinigt, das die dringendsten Probleme des Internet-Zeitalters angeht. Die Plattformen sollen damit mehr Verantwortung übernehmen. Es ist ein Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union.

Der DSA ist Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat. Der zweite Teil des Digital-Pakets ist das Gesetz über digitale Märkte ( Digital Markets Act, DMA), bei dem es schon Ende März 2022 eine Einigung gab. Der DMA hat das Ziel, die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln zu beschränken.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Grundsätzlich werden die neuen Regeln für digitale Vermittler gelten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das betrifft Online-Marktplätze wie Amazon, soziale Medien wie Facebook und die Video-Plattform Youtube oder Suchmaschinen wie Google. Dabei gilt: Je größer der Dienst, desto strenger die Regeln. Kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat können mit Ausnahmen rechnen.

Was umfasst der DSA?

Illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen – das sind die Ziele des DSA. Nutzerinnen und Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können, Unternehmen die Inhalte nach Hinweis zeitnah löschen. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Unterschieden wird zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen – etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen. Die Verbreitung solcher Fake News kann die Gesundheit von Menschen gefährden. Ein anderes Beispiel sind Falschbehauptungen zu Essstörungen, die Jugendliche in die Magersucht treiben können.

Wie ist der Online-Handel von Inhalten und Waren künftig geregelt?

  • Marktplätze im Internet werden dazu verpflichtet, Anbieter vor einer möglichen Zusammenarbeit genau zu überprüfen. Dadurch sollen weniger gefälschte Produkte im Netz landen.
  • Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden.
  • Grundsätzlich wird Minderjährigen keine personalisierte Werbung mehr angezeigt.
  • Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes

Neu ist ein Krisenmechanismus, den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich ergänzt hat. Der Vorschlag zielt darauf ab, in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Internet zu begrenzen. Die EU-Kommission kann den Mechanismus auf Empfehlung des Gremiums der nationalen DSA-Koordinatorinnen und -Koordinatoren auslösen und danach über die Anwendung entscheiden.

Was ändert sich für große Dienste?

Als groß gelten Plattformen und Suchmaschinen ab 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern. Mit Blick auf schädliche Inhalte müssen diese Unternehmen künftig einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und notwendige Lösungen vorschlagen. Diese Berichte werden unter anderem von der EU-Kommission geprüft. Die Forschung soll ebenfalls Zugang zu relevanten Daten erhalten, um zu analysieren, wie die Plattformen funktionieren und wie sich die Risiken im Internet entwickeln.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen die neuen Regeln für digitale Dienste noch bestätigen, was als Formsache gilt. Nach Inkrafttreten ist eine Übergangsfrist vorgesehen, sodass die neuen Regeln voraussichtlich ab 1. Januar 2024 gelten. Für große digitale Dienste dürfte es bereits Mitte 2023 so weit sein.

Hier gibt es weitere Informationen zum Konferenzthema „Digitaler Wandel“. Lesen Sie im FuturEU-Hintergrund wie Datenschutz in der EU geregelt wird.

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