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    Türkei: Änderungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft

    In der Türkei sind Änderungen in den Ausnahmebestimmungen bezüglich des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft vorgesehen.

    (Foto: nex24/pka)
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    Ankara – In der Türkei sind Änderungen in den Ausnahmebestimmungen bezüglich des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft vorgesehen.

    Bereits seit dem 19. September 2018 hatten Ausländer die Möglichkeit, über den Kauf einer türkischen Immobilie die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn der Wert der Immobilie bei 250 000 US-Dollar lag. Um Investitionen zu fördern, hatte die türkische Regierung damals die erforderlichen Mindestvorgaben für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer von einer Million Dollar auf 250.000 Dollar gesenkt.

    Nach einem Beschluss des Kabinetts soll dieser Wert aktuell auf 400 000 US-Dollar erhöht werden. Die Änderung des Wertbetrages tritt jedoch erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

    Der Kauf einer Immobilie zu diesem Zweck kann – wie bisher – auch in einer anderen Fremdwährung erfolgen, die umgerechnet diesen Dollarwert ergibt. Es dürfen auch mehrere Immobilien sein, die insgesamt einen eingetragenen Verkehrswert von über 400 000 US-Dollar erreichen. Hier müssen jedoch alle Anträge zeitgleich gestellt werden.

    Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass diese Immobilien drei Jahre nicht veräußert werden dürfen. Die Anträge werden über den Kauf beim Grundbuchamt gestellt, welches die weitere Bearbeitung und Versendung zur Prüfung beim zuständigen Ministerium mit allen notwendigen Unterlagen übernimmt. Bei einer positiven Prüfung erhält der Antragsteller in der letzten Antragsphase eine Einladung von Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, um die Prozedur abzuschließen.

    Gesetzliche Beschränkungen für ausländische Immobilienkäufer

    Ein Ausländer darf maximal 30 Hektar Grundbesitz erwerben. Er muss sich außerhalb der militärischen Verbots- und Sicherheitszonen befinden. Diese Auskunft gibt das Grundbuchamt. Der Immobilienerwerb von Ausländern darf in den Landkreisen die Fläche von insgesamt 10 Prozent nicht überschreiten.

    Marina Bütün/Ankara

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