Syrien
Präsident Al-Scharaa bezahlt erstmals mit Visa-Karte

Nach US-Sanktionen seit 1979: Syriens Präsident zahlt Kaffee mit Visa. Das Land kehrt nach Jahrzehnten der Isolation ins Finanzsystem zurück.

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Damaskus – In einem symbolträchtigen Akt hat Syriens Präsident Ahmad al-Scharaa in einem Café in der Altstadt von Damaskus eine Tasse Kaffee mit einer Visa-Karte bezahlt.

Dieser einfache Bezahlvorgang markiert den Beginn einer neuen Ära: Die USA haben Syrien offiziell von ihrer Liste staatlicher Unterstützer des Terrorismus gestrichen, auf der das Land ununterbrochen seit 1979 geführt wurde.

Was in anderen Teilen der Welt alltagshörig ist, war in Syrien über 15 Jahre lang völlig unmöglich. Durch den Bürgerkrieg und die extremen US-Finanzsanktionen war das Land komplett vom internationalen Banken- und Zahlungsverkehr abgeschnitten. In Begleitung von Zentralbankchef Safwat Raslan führte al-Scharaa die elektronische Transaktion vor laufenden Kameras durch. Raslan bezeichnete die Streichung von der Terrorliste als einen „historischen Schritt, der das Land an seinen natürlichen Platz im globalen Wirtschaftssystem zurückführt“.

Visa bestätigt erfolgreiche Test-Transaktionen

Der US-Zahlungsdienstleister Visa teilte am Donnerstag mit, dass in Zusammenarbeit mit der syrischen Zentralbank sowie den Finanzinstituten Fransabank und Paymera erfolgreich erste internationale Kartenzahlungen im Land getestet wurden. Dies sei ein entscheidender Meilenstein, um ausländischen Besuchern, Investoren und Geschäftsleuten die Nutzung internationaler Kreditkarten in Syrien wieder zu ermöglichen.

Auf der Eröffnung der 63. Internationalen Messe in Damaskus betonte Präsident al-Scharaa, dass Syrien nach Aufhebung der Sanktionen in eine Phase des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung eingetreten sei. Das Land strebe an, seine historische Rolle als Handelskorridor und wirtschaftliche Brücke zwischen Ost und West wieder einzunehmen.

Der Weg zur Aufhebung der US-Sanktionen

Die Entscheidung des US-Außenministeriums, Syrien nach 47 Jahren von der Terrorliste zu streichen, folgte auf eine gesetzlich vorgeschriebene 45-tägige Prüfungsfrist im US-Kongress, die von US-Präsident Donald Trump im Juli initiiert worden war. Im selben Zuge wurde auch die Gruppierung Haj’at Tahrir asch-Scham (HTS), die maßgeblich am Sturz des Assad-Regimes beteiligt war, von der Liste globaler Terrororganisationen entfernt.

Ein Großteil der US-Wirtschaftssanktionen war bereits stufenweise abgebaut worden: Das umfassende Sanktionsprogramm wurde Mitte 2025 beendet, und der US-Kongress hob den sogenannten Caesar Act – das bisher strengste US-Sanktionsgesetz – im Dezember 2025 auf. Dennoch verhinderte die verbliebene Einstufung als Terrorstaat weiterhin, dass internationale Banken Transaktionen mit Syrien wagten.

US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, dass US-Finanzinstitute nun wieder Konten für syrische Kunden führen, Zahlungen über syrische Banken abwickeln und Korrespondenzbank-Beziehungen aufbauen dürfen.

Dies schaffe die notwendige Planungssicherheit für Investitionen und wirtschaftliche Stabilität. Finanzexperten wie das Analysehaus Tellimer werten die Streichung von der Liste als faktisches „grünes Licht“ für den Wiederaufbau – insbesondere für die Bereiche Telekommunikation, Technologie und das Bankenwesen durch die Wiederanbindung an das internationale SWIFT-Netzwerk.

Auch die EU normalisiert die Beziehungen zu Damaskus

Parallel zu den USA hat auch die Europäische Union ihre Sanktionspolitik gegenüber Syrien grundlegend angepasst. Der Europäische Rat hatte bereits im Mai 2025 alle wirtschaftlichen Sanktionen aufgehoben und lediglich Sicherheitsbeschränkungen wie Waffenembargos aufrechterhalten.

Im Mai dieses Jahres ging Brüssel noch einen Schritt weiter: Das seit 2011 ausgesetzte EU-Syrien-Kooperationsabkommen wurde wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt, und es fanden die ersten hochrangigen politischen Gespräche zwischen der EU und der Übergangsregierung in Damaskus seit Ausbruch des Bürgerkriegs statt. Zudem wurden mehrere staatliche Einrichtungen – darunter das Innen- und das Verteidigungsministerium – von den EU-Sanktionslisten gestrichen.

Sanktionen gegen Einzelpersonen des gestürzten Assad-Regimes, Geldwäsche-Auflagen der G7-Finanzbehörde FATF sowie Maßnahmen gegen Akteure des illegalen Captagon-Handels bleiben jedoch weiterhin bestehen.

 


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