Corona-Pandemie:
Rechtsexperte zur 2G-Regelung: „Ungeimpfte müssen Nachteile in Kauf nehmen“

In der Debatte um eine landesweite Einführung der 2G-Regel im Kampf gegen das Coronavirus sieht der Bochumer Grundrechtsexperte Stefan Huster keine rechtlichen Hindernisse für strengere Zutrittsregeln. Danach hätten lediglich Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen und Gastronomie.

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In der Debatte um eine landesweite Einführung der 2G-Regel im Kampf gegen das Coronavirus sieht der Bochumer Grundrechtsexperte Stefan Huster keine rechtlichen Hindernisse für strengere Zutrittsregeln. Danach hätten lediglich Geimpfte und Genesene Zutritt zu Veranstaltungen und Gastronomie. „Wer sich nicht gegen Corona impfen lassen will, muss Nachteile durch die 2G-Regel in Kauf nehmen“, sagte Huster, Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Uni Bochum, der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ).

Die Landesregierung könne „2G“ landesweit erlassen, wenn sie zugleich deutlich mache, dass dadurch das Infektionsrisiko gemindert werde. Bereiche der Daseinsvorsorge wie der Einkauf von Lebensmitteln, der Nahverkehr oder auch der Arbeitsplatz müssten jedoch auch für Ungeimpfte zugänglich bleiben. „Aber dann müssten diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, im Betrieb die Tests auch selbst bezahlen“, betonte Huster. „Das ist absolut zumutbar, denn es ist nicht einzusehen, dass die Solidargemeinschaft für sie bezahlt.“

Eine unzulässige Diskriminierung ungeimpfter Personen kann Huster darin nicht erkennen. „Es ist ja der Sinn des Infektionsschutzrechts, diejenigen anders zu behandeln, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Das ist nicht sachfremd oder willkürlich, sondern ganz und gar angemessen“, sagte Huster der WAZ. Zumal sich das Problem durch eine Impfung leicht beseitigen lasse. Es liege in der Eigenverantwortung der Menschen, für andere kein Risiko mehr darzustellen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit zu handeln.

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