Türkei
Kommentar: Wie der Westen Terroristen schützt

In Deutschland haben zahlreiche Mitglieder der terroristischen Gülen-Organisation (Militärattachés, Diplomaten, Soldaten, Offiziere etc.) Asyl erhalten oder die Verfahren dauern noch an. Die Türkei verlangt deren Auslieferung, weil diese Terroristen eine Straftat begangen haben. Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge.

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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge –  kboelge@web.de

Ankara, in den frühen Morgenstunden des 16. Juli 2016: Nach dem Umsturzversuch gegen die gewählte türkische Regierung tags zuvor, fällt der Gendarmerie auf dem hermetisch abgeriegelten Luftwaffenstützpunkt Akıncı auf offenem Gelände ein Mann auf.

Er trägt keine Militäruniform, hat eine Glatze und sieht von seiner Statur her aus wie ein harmloser Beamter. Auf die Frage der schwer bewaffneten Soldaten was er in der streng abgeriegelten Militärbasis zu suchen habe, antwortet der Unbekannte mit einer energischen Stimme, er sei wegen eines Grundstückkaufs vor Ort. Die Soldaten nehmen ihm das nicht ab. Er wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.

Der Unbekannte, um den es hier geht, ist kein geringerer als Adil Öksüz. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft in Istanbul gilt Öksüz als einer der mutmaßlichen Drahtzieher des Putschversuchs von 2016 und wird daher mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er war als „Imam“, das ist eine Verbindungsperson des terroristischen Gülen-Netzwerks, für die türkische Luftwaffe zuständig. Öksüz wurde damals einem Haftrichter vorgeführt, der ihn nach 22 Stunden Untersuchungshaft unter Auflagen auf freien Fuß setzte, obwohl der zuständige Staatsanwalt gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt hatte. Später stellte sich heraus, dass während der Querelen um den bewaffneten Umsturzversuch Mitglieder der Gülen-Organisation in der Gendarmerie und an den Gerichten die Beweise für den Haftbefehl unterschlagen haben.

Nach seiner nicht nachvollziehbaren Freilassung unter Auflagen, das von einem Gericht in Sincan/Ankara angeordnet wurde, verliert sich seine Spur. Türkische Ermittler konnten seine Flucht dennoch etwas rekonstruieren. Demnach ist Öksüz auf seiner Flucht zunächst nach Istanbul gereist und von dort nach Sakarya. Nach Angaben der türkischen Strafverfolgungsbehörden befanden sich unter seinen Fluchthelfern sein Schwager, Ali Sami Yildirim, der gleichzeitig Verantwortlicher der Gülen-Organisation in Russland war sowie der Journalist Erdal Şen aus Ankara. Gegen diese Personengruppe und weitere Fluchthelfer verhängten türkische Gerichte Haftstrafen wegen der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und der Beihilfe zur Flucht von Öksüz. Seit drei Jahren befindet sich einer der meistgesuchten Gülen-Terroristen auf der Flucht.

Es gab Spekulationen über seinen Aufenthaltsort und Öksüz habe sich ins Ausland abgesetzt. Die Zeitungen Die Zeit und die Frankfurter Rundschau berichteten 2018 Adil Öksüz sei nach Bekanntwerden seines Aufenthaltsortes von Personenschützern des Berliner Staatsschutzes an einen sicheren Ort gebracht worden. Wenn diese Presseberichte zutreffen sollten, wäre das ein großer Skandal, weil damit ein mit Haftbefehl gesuchter Verbrecher und Terrorist durch Sicherheitsbehörden in Deutschland geschützt würde.

Das verstößt gegen geltende Gesetze und internationale Verträge. Vergleichen wir den Putschversuch von 2016 anhand eines Beispiels mit Deutschland. Wer in Deutschland die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt oder einer Androhung beseitigen will, wird nach § 81, § 82, § 83 Strafgesetzbuch (StGB) entweder mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder zu einer Freiheitstrafe zu zehn Jahren verurteilt.
Es kann nicht sein, dass Mörder und Terroristen in Deutschland um politisches Asyl bitten und erhalten, obwohl in diesem Fall ganz klar nach strafrechtlichem Aspekt beurteilt werden muss.

In Deutschland haben zahlreiche Mitglieder der terroristischen Gülen-Organisation (Militärattachés, Diplomaten, Soldaten, Offiziere etc.) Asyl erhalten oder die Verfahren dauern noch an. Die Türkei verlangt deren Auslieferung, weil diese Terroristen eine Straftat begangen haben. Beim Putschversuch wurden von den Verschwörern 251 türkische Bürger brutal ermordet. Nach Angaben der Strafverfolger flog Adil Öksüz, einer der mutmaßlichen Planer des Putschversuchs vom 15. Juli 2016, mit einem weiteren „Imam“ der fethullahistischen Terrororganisation (Fetö), Kemal Batmaz, drei Tage vor dem Putschversuch, am 12. Juli 2016, in die USA und kam am 14. Juli 2016 wieder zurück.

Es existieren Aufnahmen der Überwachungskameras am Flughafen, die Öksüz und Batmaz gemeinsam zeigen. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide von Gülen selbst oder durch eine andere Person Anweisungen für den Putsch am 15. Juli 2016 erhalten haben. Wenn das stimmt, hat der amerikanische Nachrichtendienst CIA und auch die US-Regierung darüber Kenntnis gehabt.

Nach dem gescheiterten Putschversuch besuchte der damalige US-Vizepräsident Joe Biden am 24. August 2016 Ankara und erklärte vielsagend: „Als der Putschversuch begann, konnten wir nicht einschätzen ob dieser echt war oder nicht.“ Terroristenchef Gülen selbst lebt seit seiner Flucht 1999 in seinem Anwesen in Pennsylvania/USA. Mehrfache Auslieferungsanträge der Türkei an die US-Behörden wurden von diesen entweder gar nicht beantwortet oder abgelehnt. Zu einer Auslieferung des Terrorchefs wird es wohl nicht kommen, denn dann würde das ganze Ausmaß der US-Verwicklung publik werden.


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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