Ein Gastkommentar von Kemal Bölge – kboelge@web.de
Die malerische Nürnberger Altstadt ist berühmt für ihre Fachwerkhäuser, die Kaiserburg, das Albrecht-Dürer-Haus und viele andere Sehenswürdigkeiten. Nicht weit davon entfernt betreibt Tamer E. mit seinem Vater seit Jahren einen türkischen Lebensmittelmarkt. Es duftet nach Gewürzen sowie frischem Obst und Gemüse.
Es ist gegen Samstagmittag im Oktober, zu diesem Zeitpunkt ist viel los im Laden, als Tamer E. sich vor dem Geschäft befindet und ein Demonstrationszug von völkisch-nationalistischen Kurden gerade vorbeizieht. Plötzlich wird Tamer E. vor dem Supermarkt von einigen Dutzend militanten Kurden mit Gegenständen angegriffen und am Kopf schwer verletzt. Er muss anschließend im Krankenhaus operiert werden. Die Nürnberger Polizei hat in diesem Fall Schlimmeres verhindert, da sie vor Ort präsent war.
Die gewaltbereiten Anhänger der PKK haben nicht nur türkische Migranten, Gebäude oder Fahrzeuge angegriffen, sondern auch deutsche Polizeibeamte, wie letztes Jahr in Düsseldorf und Stuttgart, als Polizisten durch PKK-Mitglieder tätlich angegriffen und dabei schwer verletzt wurden.
Seit der türkischen Militärintervention in Syrien, aber auch davor, sind Geschäfte, Kultureinrichtungen und Sportvereine etc., die von türkischen Migranten betrieben werden ein mögliches Anschlagsziel für gewaltbereite PKK-Anhänger in Deutschland. Die PKK wurde 1993 vom Bundesinnenministerium offiziell verboten. Das Verbot betrifft auch Zeichen, Symbole, Bilder oder Flaggen, die von der PKK oder PKK-nahen Vereinen/Organisationen benutzt werden.
Obwohl für die PKK in Deutschland ein rechtskräftiges Betätigungsverbot gilt, haben sich nach dem Verbot andere Vereine/Organisationen, die der PKK nahestehen, gebildet. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28. Oktober 2010 festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine terroristische Vereinigung im Ausland handelt (§§ 129a, 129b StGB).
Das europäische Polizeiamt der Europäischen Union (EU), Europol, hat 2019 über den aktuellen Stand des Terrorismus in der EU einen sehr interessanten Bericht veröffentlicht.
Darin beschreibt Europol, wie PKK-Mitglieder und Sympathisanten in Europa zur Finanzierung der Terrororganisation Gelder eintreiben, von kurdisch-stämmigen Selbstständigen unter Gewaltandrohung Geld erpressen und die PKK in den Drogen- und Menschenhandel verwickelt ist.
Ein anderer Aspekt ist die Darstellung in den Massenmedien. Die PKK wird immer wieder glorifizierend als „Kurdische Arbeiterpartei“ bezeichnet, so, als ob es sich um einen harmlosen Pfadfinderverein oder einen Filmverein handelt.
Auch wird so getan, als ob diese Terrororganisation die gesamte kurdische Bevölkerung politisch vertritt, obwohl das in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Die terroristische PKK und mit ihr der verlängerte politische Arm, die HDP, sind nicht voneinander zu trennen, denn die Abgeordneten dieser „politischen Partei“ betreiben nichts anderes als Terrorpropaganda.
In ihrer Ausgabe vom 17. Dezember hat die Zeitung Gießener Anzeiger in einem skandalösen Artikel um „Spenden und Solidarität mit Rojava“ gebeten.
Zu der Veranstaltung in die Hessenhalle, habe der „[…] kurdische Kulturverein Nav-Dem“ in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Dachverband Kon-Med“ eingeladen. Interessanterweise stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Bericht 2019 den Verein „Nav-Dem“ als „Massenorganisation der PKK“ ein.
In dem Zeitungsartikel ist die Rede von einem kurdischen Verein mit dem Namen „Heyva Sor“, der sich nach eigenen Angaben zufolge als „Kurdischer Halbmond“ betrachtet. Doch wer steckt hinter diesem Verein, der angeblich humanitäre Hilfe im Krisengebiet leistet? Wer auf der Website des hessischen Verfassungsschutzes nach diesem Verein sucht, wird fündig. Nach Ansicht der Verfassungsschützer aus Wiesbaden gibt es einige Teilorganisationen, die die Aktivitäten der PKK stützen und für bestimmte Zielgruppen unterhält die PKK „Massenorganisationen“ und „Heyva Sor“ ist eines dieser Organisationen.
Die berechtigte Frage wäre, warum sowohl die Nav-Dem als auch die „Heyva Sor“ nicht einem Betätigungsverbot unterliegen, wenn der Verfassungsschutz eine strukturelle Verbindung zwischen der Terrororganisation PKK und diesen Organisationen vorliegen sieht?
Diese Veranstaltung in Gießen sollte offensichtlich die terroristischen Aktivitäten der PKK unterstützen und dient nicht humanitären Zwecken. Die Behauptung in dem Artikel, die kulturelle Vielfalt sei mit dem „türkischen Einmarsch“ in Syrien in Gefahr und habe eine humanitäre Katastrophe ausgelöst, mit hunderten Toten und Hunderttausenden Flüchtlingen, ist schlichtweg falsch und irreführend.
Die kulturelle Vielfalt in Nordostsyrien wurde durch die gezielte Vertreibung der einheimischen Bevölkerung seitens der YPG/PKK zerstört. Die Militärintervention der türkischen Armee hat der Terrororganisation YPG/PKK gegolten und richtete sich nicht gegen die Zivilbevölkerung. Der Nordosten Syriens wurde während des Bürgerkriegs zunächst weitgehend von Terroristen des IS terrorisiert, besetzt und anschließend mit einer medialen Inszenierung und US-Unterstützung durch die YPG/PKK okkupiert.
Um das Ziel eines ethnisch homogenen kurdischen Staates zu verwirklichen, hat die YPG/PKK in Nordsyrien mit massiver amerikanischer Unterstützung die einheimische Bevölkerung mit Gewaltexzessen vertrieben. Wer das nicht glaubt, sollte einmal in die Flüchtlingslager in der Türkei reisen und sich vor Ort eine Meinung bilden.
Die Terroristen der YPG/PKK kontrollierten vor der Militäroffensive zirka 33 Prozent von Syriens Staatsgebiet. Immer wieder verweisen die deutschen Medien auf eine „völkerrechtswidrige Invasion“ der türkischen Armee in Syrien. Die gleichen Medien sind aber still, wenn es um Aufklärungsflüge von deutschen Tornado-Kampfflugzeugen über dem Osten Syriens geht. Offiziell wird es mit dem Kampf gegen die Terrororganisation IS begründet, obwohl es hierzu kein UN-Mandat gibt und der Deutsche Bundestag vor einigen Wochen das Mandat für diese völkerrechtswidrigen Aufklärungsflüge bis 2020 verlängert hat.
Seit Jahren sind US-Spezialeinheiten in Syrien stationiert sind, aber über diesen Bruch des Völkerrechts findet man gar nichts, weil in der Wahrnehmung der deutschen Medien die Amerikaner stets als die „Kämpfer für Demokratie und Freiheit“ angesehen werden.
Tamer E. wurde im Krankenhaus am Kopf operiert und musste dort mehrere Wochen verbringen. Über der pittoresken Altstadt von Nürnberg scheint die Sonne, denn gesundheitlich geht es Tamer E. wieder gut und er kann im Geschäft seiner Familie wieder arbeiten.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.
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