"Nachträglicher Zinsanspruch"
Falsch berechnete Zinsen: Immer mehr Bankkunden lassen sich beraten

Bundesweit lassen sich immer mehr Bankkunden wegen mutmaßlich falsch berechneter Zinsen in Langzeit-Sparverträgen beraten. Das ergab eine Umfrage des ARD-Magazins "Plusminus" bei den Verbraucherzentralen. Schwerpunktland der Beratungen ist Sachsen - hier wurden bereits rund 2.600 Sparkassen-Verträge nachgerechnet.

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Bundesweit lassen sich immer mehr Bankkunden wegen mutmaßlich falsch berechneter Zinsen in Langzeit-Sparverträgen beraten. Das ergab eine Umfrage des ARD-Magazins „Plusminus“ bei den Verbraucherzentralen. Schwerpunktland der Beratungen ist Sachsen – hier wurden bereits rund 2.600 Sparkassen-Verträge nachgerechnet.

In nahezu allen Fällen wurde ein nachträglicher Zinsanspruch berechnet, der höchste liegt bei 36.000 Euro (Erzgebirgssparkasse). Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg prüfen die Verbraucherzentralen entsprechende Sparverträge aus ganz Deutschland.

„Die Zahl steigt täglich und die Anzahl der betroffenen Verbraucher ist weitaus höher, da diese Verbraucher stellvertretend für die Gesamtzahl der Kunden der Geldinstitute stehen, die einen ebensolchen Vertrag mit fehlerhaften Zinsberechnungen haben“, sagt Florian Köhler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Diese berät auch betroffene Kunden aus Bayern. Hier rechnet man mit einer neuen Welle von Anfragen, da die Sparkasse Nürnberg aktuell rund 21.300 Prämiensparverträge gekündigt hat. In Baden-Württemberg hätten bei den Berechnungen außerdem neben Produkten der Sparkassen auch Verträge von Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Riester-Angebote einen nachträglichen Zinsanspruch ergeben.

Einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig haben sich bislang mehr als 600 Kläger angeschlossen. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Dresden. Nach Auskunft des OLG läuft noch bis Ende September die Klageerwiderungsfrist. Die Sparkassen Leipzig und Nürnberg teilten „Plusminus“ mit, dass sie davon ausgehen, die Zinsanpassungen korrekt durchgeführt zu haben.

„Die Verbraucherzentrale Sachsen wählt eine völlig andere Berechnungsmethodik für die Anpassung der variablen Zinsen als die, die weithin üblich und fachlich anerkannt ist. Die erhobenen Vorwürfe sind deshalb rechtlich nicht begründbar und nach unserer Auffassung falsch“, so eine Sprecherin der Sparkasse Leipzig.

Konkret geht es um langfristige Sparverträge mit variabler Verzinsung. Gemessen an der sehr langen Laufzeit haben die Banken nach Ansicht der Verbraucherschützer zu niedrige Zinssätze angesetzt. Frühere Vorgaben des Bundesgerichtshofes dazu seien nicht erfüllt.

Über das Thema berichtet das Magazin „Plusminus“ am 28.08.2019, um 21.45 Uhr im Ersten.

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