Strasburg (nex) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hat am Donnerstag eine Beschwerde des inhaftierten Anführer und Gründer der PKK-Terrorgruppe, Abdullah Öcalan, zurückgewiesen.
In der Beschwerde wurde behauptet, dass Öcalan am 7. Oktober 2008 bei einer Durchsuchung seiner Zelle von den Gefängniswärtern von Imrali gefoltert und bedroht worden sei.
Die EMRK entschied einstimmig, dass der Antrag „unzulässig“ ist und stellte fest, dass es keine begründbare Behauptung gab, dass Öcalan „unter Verstoß gegen Artikel 3 der Konvention einer Behandlung unterzogen worden war“.
„Das Gericht stellte insbesondere fest, dass Abdullah Öcalan am Tag der angeblichen Vorfälle und an den folgenden Tagen von einer Reihe von Ärzten untersucht worden war, die keine Anzeichen von Körperverletzung oder psychischer Belastung festgestellt hatten“, erklärte das oberste EU-Gericht in einer Erklärung.
Das Gericht fügte hinzu, dass der Führer der PKK-Terrorgruppe „selbst nichts dergleichen erwähnt“ oder „eine Beschwerde bei der Gefängnisverwaltung oder dem für das Gefängnis zuständigen Staatsanwalt eingereicht“ habe.
Was die Untersuchung betrifft, so erklärte der Gerichtshof, seien die nationalen Behörden mangels stichhaltiger Behauptungen nicht verpflichtet, eine Untersuchung durchzuführen.
Die Entscheidung sei endgültig, so das oberste EU-Gericht.
Abdullah Öcalan, der verurteilte Chef der PKK-Terrorgruppe, ist seit 1999 in der Türkei inhaftiert.
In ihrer mehr als 30-jährigen Terrorkampagne gegen die Türkei war die PKK – in der Türkei, den USA und der EU als terroristische Organisation eingestuft – für den Tod von über 40.000 Menschen, einschließlich Frauen und Kindern, verantwortlich.
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