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DGB fordert Recht auf Teilzeit für alle

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Nachbesserungen am neuen Gesetz zu Teil- und Vollzeitarbeit.

(Symbolfoto: pixa)
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Buntenbach: Gesetzentwurf aber Schritt in die richtige Richtung

Osnabrück (ots) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Nachbesserungen am neuen Gesetz zu Teil- und Vollzeitarbeit. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wir wollen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein gesetzliches Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht bekommen, ohne Ausnahmen und Quoten für kleine und mittlere Betriebe.“

Buntenbach kritisierte, die so genannte Zumutbarkeitsgrenze sei nicht sachgerecht und werde in der Praxis Schwierigkeiten bereiten.

„Unklar ist auch, wie die Beschäftigten ausgewählt werden, die den Anspruch geltend machen sollen. Der Koalitionsvertrag reicht insofern nicht, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.“

Der Gesetzentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jetzt in die Ressortabstimmung gegeben hat, sieht vor, dass Beschäftigte in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann.

Für Betriebe mit 46 bis 200 Arbeitnehmern ist eine „Zumutbarkeitsgrenze“ eingeplant: Nur einem pro 15 Arbeitnehmern muss der Anspruch auf befristete Teilzeit gewährleistet werden.