Betreibergesellschaft legt Beschwerde ein
Osnabrück (ots) – Das Bundesverwaltungsgericht wird sich mit dem Streit um den Rückbau der Transrapid-Teststrecke im Emsland befassen. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, hat die Betreibergesellschaft IABG Beschwerde in Leipzig dagegen eingelegt, dass die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keine Revision gegen ihr Urteil aus dem Februar zugelassen haben.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Revision
Der 6. Senat hatte im Frühjahr in zweiter Instanz entschieden, dass die IABG aus Ottobrunn Versicherungsgelder für einen zerstörten Transrapid sowie Einnahmen aus dem Teilrückbau der Strecke mit einer 8,44 Millionen Euro hohen Zuwendung des Bundes für den Komplettrückbau verrechnen muss. Geben die Richter der Nichtzulassungsbeschwerde der IABG statt, muss die Angelegenheit am Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt werden.
Unklar bleibt damit weiterhin, wann der Rückbau der 31 Kilometer langen Teststrecke im Emsland abgeschlossen werden kann. Konkrete Angaben zum zeitlichen Horizont könne das Unternehmen wegen des möglichen Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht vornehmen, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der „NOZ“ mit.