Entschädigungszahlungen
Völkermord an Herero: Namibia fordert von Deutschland 30 Milliarden US-Dollar

Vergangene Woche hat in New York nach über hundert Jahren nach dem deutschen Völkermord an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama ein Prozess um Entschädigungszahlungen begonnen.

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New York (nex) – Vergangene Woche hat in New York nach über hundert Jahren nach dem deutschen Völkermord an den afrikanischen Volksgruppen der Herero und Nama ein Prozess um Entschädigungszahlungen begonnen.

Im Januar hatten Nachfahren beider Volksgruppen eine Sammelklage gegen Deutschland eingereicht. Vor einem New Yorker Gericht erzielten diese nun einen ersten Erfolg: Der 21. Juli wurde von der zuständigen Richterin Laura Taylor Swain als nächster Verhandlungstag genannt. Dies war bereits der dritte Versuch der Vertreter in den USA, Sammelklagen gegen Deutschland auf Entschädigung für den Völkermord und die Enteignung ihres Landes durch die deutsche Kolonialregierung einzureichen. Bisher ohne Erfolg.

Dieses Mal wurde die Klage nicht sofort abgewiesen, sondern eine zweite Anhörung für den 21. Juli festgesetzt. Laut AFP könne damit der Prozess um eines der dunkelsten Kapitel der afrikanischen Kolonialgeschichte in Gang kommen und die deutsche Seite hätte somit vier Monate Zeit, um auf die am 5. Januar eingereichte Entschädigungsklage zu antworten. Wie das österreichische Fernsehen berichtete, ging es im Rahmen einer Pre-Trial-Conference am Donnerstag zunächst um die Klärung von Detailfragen und noch nicht um die Entscheidung, ob es auch zu einem Verfahren kommt.

„Als ich gehört habe, wie sie sagte, dass die Anhörung stattfindet, war das der größte Erfolg, den wir bislang hatten“, sagte die namibische Abgeordnete Ida Hoffmann, die als Vertreterin der Nama nach New York kam gegenüber AFP.

Zwischen 1885 und 1903 sei der Sammelklage zufolge ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Frauen und Mädchen der Herero und Nama seien, ebenfalls geduldet von den Kolonialbehörden, von Siedlern vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt worden.

Im Jahre 1904 erteilte der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha in der damaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika den Befehl, alle Stammesangehörigen der Herero zu töten. Bis 1908 wurden zwischen 65 000 und 80 000 Herero umgebracht, außerdem bis zu 20 000 Angehörige des Stammes der Nama.

„Wir finden es sehr interessant, dass sich die Deutschen so aktiv für die Sache der Armenier einsetzen, während sie ihre eigenen Angelegenheiten unter den Tisch kehren“, wird die Vorsitzende des Ovaherero Genocide Committee (OGC), Esther Muinjangue, in der „Welt“ zitiert.

Eine offizielle Anerkennung der deutschen Ausrottungspolitik gegenüber den Herero sei, wie Esther Muinjangue im Juni 2016 betonte, in Deutschland zudem mit der Begründung unterblieben, die Verbrechen seien lange vor der 1948 verabschiedeten UN-Völkermordkonvention erfolgt und könnten nicht nach den dort festgelegten Artikeln bestraft werden.

„Der Völkermord an den Armeniern fand nur sieben Jahre nach dem an den Herero statt, hier sprechen die Deutschen plötzlich wie selbstverständlich von Völkermord“, wird die NGO-Vorsitzende Muinjangue in der „Welt“ zitiert. „Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung.“ Deutschland verhalte sich den Herero gegenüber „wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“.

Man rücke die Schädel seiner Vorfahren unter fadenscheinigen Gründen nicht raus.

Um die angebliche Minderwertigkeit der Afrikaner zu belegen, brachten die Deutschen aus ihrer damaligen Kolonie Schädel und Gebeine Einheimischer nach Berlin. Der Historiker Jürgen Zimmerer, der sich seit Jahren mit der Kolonialgeschichte befasst, geht davon aus, dass damals über 1000 menschliche Überreste nach Deutschland gelangten, deren Reste teilweise bis heute in Archiven, Magazinen und Kliniken lägen, berichtet Deutschlandradio Kultur.

Die Geschichte der Schädel, das sei bis heute ein Trauma für ihr Volk, empört sich Ester Utjiua Muinjangue, Angehörige der Volksgruppe der Herero aus Namibia.

„Die deutsche Schutztruppe brachte die abgetrennten Köpfe zu den Herero-Frauen und zwang sie, sie zu reinigen, damit sie wie Eier fein säuberlich in Kartons nach Deutschland transportiert werden konnten, beschreibt Muinjangue. Es konnten die Köpfe ihrer Ehemänner, Brüder oder Schwestern sein.“

Ruprecht Polenz, der für den Dialog mit Namibia zuständige deutsche Sonderbeauftragte, erteilte den Entschädigungsforderungen bisher eine klare Abfuhr und sagte im Januar, es wäre eine Überraschung, wenn diese angenommen würde.

Klage über 30 Milliarden US-Dollar

Nach Angaben der Zeitung „The Namibian“ erwäge nun auch die namibische Regierung eine Klage gegen Deutschland. Die von Deutschland geforderte Summe wurde von der Zeitung mit Verweis auf Regierungsdokumente mit über 30 Milliarden Dollar angegeben. Die Schadenersatzklage von Vertretern der Herero- und Nama-Völker wegen des Genozids durch deutsche Kolonialtruppen vor mehr als 100 Jahren kann nach Ansicht des Hamburger Historikers Jürgen Zimmerer weitreichende Folgen haben.

Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Zimmerer: „Wenn es gelingt, Deutschland zu direkten Verhandlungen mit Vertretern einzelner Bevölkerungsgruppen und zu Reparationen zu zwingen, können viele weitere Fälle aus der Kolonialzeit akut werden.“

Der Professor für die Geschichte Afrikas an der Universität Hamburg sagte, ein Erfolg der Klage in New York könnte zu Reparationsforderungen gegen Deutschland auch wegen Massakern während des Maji-Maji-Aufstands im heutigen Tansania führen, ebenso wegen Massakern und Strafaktionen in Togo, in Kamerun und in der Südsee.

Auch Opfer unter der Zivilbevölkerung im Zuge des Ersten Weltkriegs in Afrika könnten Anlass von Klagen und Verhandlungen werden, sagte der Direktor der Forschungsstelle „Hamburgs (post)koloniales Erbe und Berater des Deutschen Historischen Museums in Berlin.

Erst 2016 gab Berlin den Widerstand auf, die Massaker an den Herero als Völkermord einzustufen.

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