Start Auto & Motor Ab 01.01,2017 Straßenverkehrsordnung 2017: Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr

Ab 01.01,2017
Straßenverkehrsordnung 2017: Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr

Mit dem Jahreswechsel treten einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Der ADAC gibt einen Überblick.

Foto: ADAC/Markus Hannich)
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München (nex) – Mit dem Jahreswechsel treten einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Der ADAC gibt einen Überblick.

In Deutschland müssen Radfahrer ab 1. Januar 2017 die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. In diesem Fall waren bisher die Fußgängerampeln verbindlich.

Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 können außerdem Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird.

Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.

Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen.

Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.

Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion.

Im kommenden Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können.

Auch im Ausland gibt es Änderungen für Auto- und Motorradfahrer. So heben Italien und die Niederlande zum 1. Januar 2017 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr an.

Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse würde dies einem Fahrverbot in Italien gleichkommen.

In Frankreich besteht für Motorradfahrer seit 20. November 2016 eine Handschuhpflicht.