Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
Erdogan machtlos: Verfassungsgericht setzt der Spionage verdächtige Journalisten auf freien Fuß

Die beiden im Vorjahr inhaftierten Cumhüriyet-Führungskräfte, die illegal erlangtes Material veröffentlicht haben sollen, wurden auf freien Fuß gesetzt.

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Ankara (nex) – Die hochrangigen Mitarbeiter der Zeitung Cumhuriyet, Chefredakteur Can Dündar und der für Ankara zuständigen Redakteur Erdem Gül, wurden am Freitagmorgen infolge einer Anordnung vonseiten des türkischen Verfassungsgerichtshofs freigelassen. Die beiden Journalisten seien, so entschied das Höchstgericht mit 12:3 Stimmen, durch die Untersuchungshaft in ihren Rechten verletzt worden. Das Höchstgericht sah in der Inhaftierung eine „Verletzung von Individualrechten wie der Pressefreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung“.

Die beiden Journalisten waren im Vorjahr verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden, nachdem sie einen umstrittenen Bericht bezüglich der Nationalen Geheimdienstorganisation (MIT) veröffentlicht hatten, der sich zum Teil auf illegal erlangtes und aus Straftaten stammendes Material gestützt haben soll. So haben sie Material aus einer unrechtmäßigen Durchsuchung eines im Eigentum der MİT stehenden LKWs im Januar 2014 in ihrem Artikel verwertet und auf ihrer Internetplattform publiziert.

Die illegale Durchsuchung war Teil eines Putschversuches eines als „Parallelstaat“ bezeichneten Netzwerks innerhalb der staatlichen Institutionen, das mutmaßlich im Auftrag des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen versucht hatte, mithilfe von Ermittlungen auf Grund inszenierter Korruptionsfälle und sonstiger angeblicher Straftaten die gewählte türkische Regierung zu entmachten. Dündar und Gül hatten ihre Verhaftung vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Das Strafverfahren gegen die beiden wird jedoch weitergeführt und es droht immer noch eine langjährige bis lebenslange Haftstrafe, unter anderem wegen des Vorwurfs der Spionage. Das Verfahren soll am 25. Mai beginnen. Es besteht eine Ausreisesperre.

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