Start Politik Deutschland Atomausstieg Gabriel: Gesetz zur Haftung der Atomkonzerne soll schnell ins Kabinett

Atomausstieg
Gabriel: Gesetz zur Haftung der Atomkonzerne soll schnell ins Kabinett

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Atomkonzerne unbegrenzt die Kosten des Atomausstiegs tragen lassen. Das entsprechende Gesetz wolle er "so schnell wie möglich ins Kabinett" einbringen, sagte Gabriel der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

Das neue Gesetz soll den Mutterkonzern bis zur Stilllegung seiner Kernkraftwerke und der Endlagerung des Atommülls für die Kosten haftbar machen - und zwar auch dann, wenn er sich von der Betreibergesellschaft getrennt hat. (Foto: dts)
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Berlin (dts) – Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die Atomkonzerne unbegrenzt die Kosten des Atomausstiegs tragen lassen. Das entsprechende Gesetz wolle er „so schnell wie möglich ins Kabinett“ einbringen, sagte Gabriel der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Eon hatte zuvor bereits angekündigt, gegen ein solches Gesetz vor Gericht ziehen zu wollen.

„Wir müssen verhindern, dass am Ende der Steuerzahler haftet, wenn die Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung nicht reichen“, sagte der SPD-Chef, „das haben wir im Koalitionsausschuss vereinbart, jetzt muss sich unser Koalitionspartner auch im Kabinett dazu bekennen.“ Gabriel stellte andernfalls sogar den weiteren Fahrplan infrage. Mit der Union war verabredet, dass ab September eine Kommission auf Grundlage der aktuell durchgeführten Stresstests Vorschläge entwickelt, wie die Abwicklung der Atomkraft organisiert werden kann. Im Gespräch dafür ist auch eine Atomstiftung,

in die sämtliche Rückstellungen der Konzerne einfließen könnten. „Für mich muss aber vorher klar sein, dass sich auch dann kein Konzern aus seiner Verantwortung stehlen kann. Deshalb sage ich: Das Gesetz zur Haftungsverlängerung ist die Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt in einer Kommission über ein Stiftungsmodell reden können“, so Gabriel weiter. Das neue Gesetz soll den Mutterkonzern bis zur Stilllegung seiner Kernkraftwerke und der Endlagerung des Atommülls für die Kosten haftbar machen – und zwar auch dann, wenn er sich von der Betreibergesellschaft getrennt hat.

Auch am Gesetz zum Braunkohlekompromiss arbeite sein Ministerium „mit Hochdruck“, sagte Gabriel. Dass die geplante Kapazitätsreserve aus Braunkohleblöcken, für die die Konzerne Entschädigungen erhalten sollen, als Subvention mit EU-Recht kollidieren könne, glaube er nicht. „Ich denke, dass das mit dem EU-Recht vereinbar ist“, so Gabriel. „Wir bauen gerade einen völlig neuen Strommarkt, der die Energiewende unumkehrbar macht. Es ist vermutlich die wichtigste Entscheidung dieser Legislaturperiode in der Energiepolitik.“